Auszug aus Mietwohnung, Regelung im MV

Hallo zusammen,

wir haben unsere Wohnung fristgemäß zum 30.09.2011 gekündigt.

Nun ist bald ein Vorabnahmetermin mit unserer Vermieterin, um einiges zu besprechen.

Ich selbst gehe davon aus, dass es um evtl. Arbeiten in den Wohnräumen geht.

Wir haben damals bei Übergabe nur die Sch´lüssel bekommen mit dem Hinweis, die Übergabe folgt noch.

Nach mehrmaligem Anfragen meinerseits bei der Verwaltung hiess es immer, wird noch gemacht.

Was ist bis heute passiert??? Nichts, also gibt es kein Übergabeprotokoll!

Nun zu meiner Frage, folgender Passus findet sich in unserem MV:

Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die überlassenen Räume in vollständig geräumten und sauberem Zustand ordnungsmäßig zu übergeben.

Ich kann hier vermuten, dass wir nichts machen müssen, ausser die Wohnung sauber und vollständig zu räumen?

Oder gibt es hier doch was zu tun?

Eingebaut waren bei Einzug:

Laminat in der gesamten Wohnung, bis auf das Bad, in der Küche befand sich eine Holzdecke, im Bad eine abgehängte Styroporbezogene Decke.

Die Wände waren komplett mit Tapeten belegt.

Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann.

Besten Dank und Gruß

Holger

Hi Holger
genau so ist es du mußt nichts anderes übergeben wie das was du bekommen hast. EIn Tipp ( wichtig für die Zukunft) mache bei Einzug viel viel schöne Fotos und archiviere diese. Lass dir auch durch Zeugen bestätigen das dies der Zustand zu dem Zeitpunkt war. Das hilft dir am Ende bei der Beweisführung, so du diese dann benötigst. Du hast ja selbst das Problem erkannt. Die Übergabe bei einzug du kannst niemand mit den Haaren herbeiziehen. daher mußt du dich eben absichern…
gruß Peter.
Ach ja manchmal lautet die Klausel im Mietvertrag auch noch „besenrein übergeben…“

whg. leerräumen, sauber machen, besenrein übergeben-mehr ist nicht nötig.

Die Antwort erhalten Sie beim Vorabnahmetermin!

Hallo 19Piere57,

vielen Dank für deine Antwort, in Zukunft weiss ich Bescheid, wie ich hier vorgehen muss.

Also, ausräumen, sauber machen und gut ist i.O.

Hallo firstguardian,

vielen Dank für Ihre aussagekräftige Antwort, nur leider kann ich damit nichts anfangen, ich selbst hätte das auch mitbekommen, wenn dieser Termin stattgefunden hätte :smile:

Die Antwort erhalten Sie beim Vorabnahmetermin!

Hallo peter,

vielen Dank auch für deine Antwort, auch hier fühle ich mich in meiner Vermutung bestätigt.

Besten Dank euch beiden

whg. leerräumen, sauber machen, besenrein übergeben-mehr ist
nicht nötig.

Seien Sie versichert, dass Sie bei dem in nächster Zeit noch erst stattfindeneden Termin erklärt bekommen, ob Sie zur späteren Übergabe nur räumen und sauber fegen müssen oder noch sonstige Mängel durch Sie zu beseitigen sind! Die evtl. Versäumnisse bei der Übernahme zum Mietantritt habe ich nicht gemeint!

Nach meinem Kenntnisstand ist die Wohnung - wie Du die Ausführungen im Mietvertrag anführst, mehr oder weniger besenrein zu verlassen. Zwischenzeitlich gibt es aber auch einige neue Rechte zugunsten der Mieter, wenn eine Renovierung nach Auszug verlangt wird. Über genaue Einzelheiten bin ich aber nicht informiert. Ist dies Bestandteil des Mietvertrages, solltest Du in jedem Fall Rechtsbeistand suchen.
Gruß
Lisa 41

Hallo, wenn ich Sie richtig verstehe, geht es Ihnen hier um die Renovierung. Grundsätzlich ist der Vermieter für die Renovierung, auch während der Mietzeit, zuständig. Er kann die Renovierungsarbeiten allerdings auf die Mieter abwälzen. Welche Renovierungsarbeiten abgewälzt werden können, ist genau festgelegt. Der Vermieter kann also nicht alles auf den Mieter abwälzen.

Für Sie ist also erst einmal wichtig zu wissen, was genau in Ihrem Vertrag steht. Sind Renovierungsarbeiten auf Sie rechtmässig abgewälzt, haben Sie spätestens bei Auszug, alle fälligen Renovierungsarbeiten, fachgerecht auszuführen bzw. auf Ihre Kosten ausführen zu lassen.

Meist ist es für den Mieter günstiger, selber komplett zu renovieren, als hinterher auch nur anteilige Kosten einer Fachfirma zahlen zu müssen.

Viele Grüße