Auszug aus Mietwohnung, Renovierung, Kaution

Hallo!

Ich hab mich jetzt durch einiges durchgelesen - und mir schwirrt der Kopf… Also sorry, wenn schon was passendes da stand und ich es überlesen hab…

Also, eine Familie zieht um…

In der alten Wohnung wurde tapeziert - also muss die Tapete runter bzw. weiß überstrichen werden (am Besten mit Vermieter abklären, aber der Zuständige ist schon ne Woche nicht erreichbar…). Es ist geplant, dass der Zuständige rechtzeitig eine Vorbesichtigung macht, damit notwendige Arbeiten vor Auszug noch erledigt werden kann. Wobei: was ist rechtzeitig? Ein Monat wär sicher nicht falsch…

Ne blöde Frage - wenn es dem Vermieter egal ist (im Mietvertrag steht nix genaues drüber) - streichen geht doch schneller - oder? Außerdem würde sich der nächste Mieter sicher freuen - denk ich mir mal…

Es wurden 2 neue Steckdosen gelegt - muss das wieder „zurückgebaut“ werden?

Ein Glastüreinsatz ist defekt - das wird hoffentlich die Haftpflicht zahlen… ist schon eingereicht

Aber, eine große Sorge hat die Noch-Mieterin: der Boden. Die Familie hat 2 1/2 Jahre dort gewohnt. Der Boden ist PVC, mit Holzdruck - und ist super sensibel. Da fällt mal ein Teller runter oder was eckiges - peng, schon ist ein Riss. Beim Einzug wurde der Herd hingestellt - Schrammen.

Dann hat ein Kind mit Filz drauf gemalt - geht auch nicht weg… Was kann man da tun? Mit was kann das weggehen?

Kann der Vermieter auf Kosten des Mieters (HarzIV-Aufstocker) verlangen, dass ein neuer Boden (der war neu, die Wohnung stand vorher allerdings wohl ne gute Weile leer) gelegt wird?

Kann der Vermieter verlangen, dass die alten Mieter so lange weiter Miete zahlen bis ein neuer Boden drin ist??? (Das wär absolut nicht bezahlbar!)

Oder: zahlt das auch die Versicherung? Auch wenn der Schaden „absichtlich“ (Farbe kritzelndes Kind) gemacht wurde)?

Das Geländer auf dem Balkon ist rostig. Das war es schon vorher. Muss das trotzdem von der Noch-Mieterin erledigt werden?

Die Noch-Mieterin hat knapp 1.000 Euro Kaution gezahlt - das kann der Mieter sicherlich zum Renovieren nehmen. Was ist, wenn das nicht reicht? (3-Zimmer-Wohnung, 75m2)

Die Mieterin ist grad ein wenig panisch, weil wenig Geld für den Umzug da ist und sie keine Ahnung hat, ob die ARGE für Umzug + Renovierung neue Wohnung einen Zuschuss gibt… wird natürlich alles beantragt… knifflig ist nur, dass ein Wechsel der ARGE stattfindet (anderer Ort, anderer Kreis, andere ARGE). *seufz* Das heißt: Umzugskosten von der „alten“ ARGE, Kredit für Mietkaution, evt. Einzugsrenovierung bei der „neuen“, die erstmal den Antrag bearbeiten muss, den die Mieterin erst noch vollständig ausfüllen darf…

Auszug ist bis zum 30.Juni, könnte ja alles noch rechtzeitig klappen…

Die Mieterin hat einen Monat lang beide Wohnungen. Der Umzug ist für den 24.Juni geplant (vorher: Feiertag, danach Wochenende und Sommerferien, also ideal). Aber: wenn der Vermieter noch was gemacht haben will - dann sind nur 4 Tage, das zu erledigen…

Was habt ihr denn so für Erfahrungen? Lieber „gemütlich“ später ausziehen - oder hektisch (Umzug + 3 Schulkinder + wahrscheinlich totales Chaos in der neuen Bude) - und dafür in der alten Bude noch viel Zeit haben?

Danke für eure Tipps…

… könnten glatt den Sonntag retten… :wink:

Grüßli,
Claudia

Hallo Claudia,
das sind einige Fragen auf einmal, die so einfach nicht zu beantworten sind. Wegen den Renovierungsarbeiten würde ich noch einmal versuchen den Vermieter zu kontaktieren und vorab eine Regelung zu treffen. Manchmal kommt einem der Vermieter weiter entgegen als man denkt. Falls er nicht erreichbar ist, würde ich das „Übliche“ machen, also Dübellöcher füllen und Tapeten weiß überstreichen. Falls es Probleme gibt, mal auf die Seite des Deutschen Mieterbunds klicken.

Wegen dem Schaden am Boden: Wenn es ein fremdes Kind war, dann könnte die Haftpflichtversicherung der Eltern greifen.

Üblich ist, dass die Kaution einbehalten wird. Eine Weiterzahlung der Miete ist m. E. nicht durchsetzbar.

Umzug würde ich nach Möglichkeit auf die Schulferien legen, das erspart den Kindern den Streß.
Die Arge benötigt in der Regel 3 Kostenvoranschläge von unabhängigen Umzugsunternehmen. Als Umzugsvermittler könnte ich da evtl. behilflich sein.

Wenn keine körperliche Behinderung vorliegt, wird ein gewisses Maß an Eigenleistung erwartet. Manchmal wird auch nur ein Miet-LKW gezahlt.

Am besten frühzeitig mit der ARGE sprechen.

Gruß,
Johannes Wörle

[email protected]

Hallöchen und Danke für die umfassende Antwort!

Wegen den Renovierungsarbeiten würde ich
noch einmal versuchen den Vermieter zu kontaktieren :und vorab eine Regelung zu treffen. Manchmal kommt :einem der Vermieter weiter entgegen als man denkt.

Bei dem Vermieter ist es üblich, die Tapete runterzumachen. Die vermieten allein hier im Ort ein Dutzend Häuser/Blocks. Es steht aber so nicht im Vertrag! Ist halt ne Menge Arbeit…

Falls er nicht erreichbar ist,
würde ich das „Übliche“ machen, also Dübellöcher :füllen und Tapeten weiß überstreichen.

Jö, das würd mich zwar Farbe kosten - ginge aber schneller… denk ich mal, ich bin da kein Experte und das letzte Mal Tapeten runtergrubbeln ist ewig her… ich weiß nur noch, dass es sehr mühsam war. *g*

Wegen dem Schaden am Boden: Wenn es ein fremdes Kind :war, dann könnte die Haftpflichtversicherung der :Eltern greifen.

War leider ein eigenes Kind. Wobei: der Schaden wurde ja einem Dritten (dem Vermieter) zugeführt. Ich warte mal ab, ob die Versicherung den anderen Schaden (Türscheibe zerbrochen) zahlt… Die ARGE meint, das muss die Versicherung zahlen…

Üblich ist, dass die Kaution einbehalten wird. Eine
Weiterzahlung der Miete ist m. E. nicht durchsetzbar.

Danke, das ist schon mal beruhigend.

Umzug würde ich nach Möglichkeit auf die Schulferien :legen,das erspart den Kindern den Streß.

Der Termin ist so gelegt, dass Mittwochs der letzte Schultag ist, Donnerstag Feiertag (prima zum packen) und Freitags der Umzug. Dann sind allerdings nur 5/6 Tage Zeit, die alte Wohnung hinzubekommen. Am besten wird sein, schon 2 Wochen vor Umzug nach und nach die Tapeten abzumachen/zu streichen… zumindest da, wo keine Möbel sind…

Die Arge benötigt in der Regel 3 Kostenvoranschläge :von unabhängigen Umzugsunternehmen. Als :Umzugsvermittler könnte
ich da evtl. behilflich sein.

Yep, da kann man gut online nachfragen, heute ist das dritte reingekommen. Kommt gleich zur ARGE…

Wenn keine körperliche Behinderung vorliegt, wird ein :gewisses Maß an Eigenleistung erwartet. Manchmal wird :auch nur ein Miet-LKW gezahlt.

Da ich Alleinerziehend bin (Ischiasbeschwerden + übelste Verspannungen), werd ich das nicht allein hinbekommen. Mal gucken, wie großzügig das Amt ist…

Grüßli,
Claudia

Hallo!
kann ich leider nicht helfen
Gruß
P