nehmen wir an, Bewohner A kündigt das Mietverhältnis einer WG. Beide Bewohner haben einen eigenständigen Mietvertrag über die Hälfte der Wohnung.
Kann der Vermieter das Aufsetzen eines neuen Mietvertrag zwischen Bewohner B, sich und dem neuen Bewohner fordern? Bzw muss Mieter B einen neuen unterzeichnen um wohnen bleiben zu dürfen? Oder müsste der Vermieter wegen „eigener Dummheit“ einfach einen neuen mit dem neuen Bewohner schließen?
nehmen wir an, Bewohner A kündigt das Mietverhältnis einer WG.
Siehe Link vom andern Anworter. Ein WG Mietvertrag ist kein Einzelmietvertrag.
Beide Bewohner haben einen eigenständigen Mietvertrag über die
Hälfte der Wohnung.
Also ist jeder Hauptmieter über eine 1/2 Wohnung jeweils zur Mitbenutzung der Gemeinschaftsflächen.
Kann der Vermieter das Aufsetzen eines neuen Mietvertrag
zwischen Bewohner B, sich und dem neuen Bewohner fordern?
Fordern kann man vieles, warum soll man eine Forderung nicht können?
Bzw
muss Mieter B einen neuen unterzeichnen um wohnen bleiben zu
dürfen?
müssen nicht…
Oder müsste der Vermieter wegen „eigener Dummheit“
einfach einen neuen mit dem neuen Bewohner schließen?
Wer soll hier denn eigenen Dummheiten begehen.
Der VM könne die freie Wohnhälfte an einen ungenehmen Menschen (bitte Phantasie entwickeln) überlassen, oder selber einziehen!
Beide müssten sich die Wohnung teilen! Mal sehen wer länger diesen Zustand durchhält.
M B müsste zudem die 3 Monate Kündigungsfriste einhalten…