Auszug aus WG => Änderung Mietvertrag?

Hallo,

nehmen wir an, Bewohner A kündigt das Mietverhältnis einer WG. Beide Bewohner haben einen eigenständigen Mietvertrag über die Hälfte der Wohnung.
Kann der Vermieter das Aufsetzen eines neuen Mietvertrag zwischen Bewohner B, sich und dem neuen Bewohner fordern? Bzw muss Mieter B einen neuen unterzeichnen um wohnen bleiben zu dürfen? Oder müsste der Vermieter wegen „eigener Dummheit“ einfach einen neuen mit dem neuen Bewohner schließen?

Franziska

Hallo,

dein Anliegen ist sehr speziell, aber ich versuche es trotzdem Mal.

nehmen wir an, Bewohner A kündigt das Mietverhältnis einer WG.
Beide Bewohner haben einen eigenständigen Mietvertrag über die
Hälfte der Wohnung.

oops, einen Vertrag über eine halbe Wohnung? Würde mich interessieren, wie der gestaltet ist.

Kann der Vermieter das Aufsetzen eines neuen Mietvertrag
zwischen Bewohner B, sich und dem neuen Bewohner fordern?

Mieter B hat ja einen Vertrag über die Hälfte einer Wohnung. Der müsste mMn gekünditgt werden, da er ansonsten weiterhin gültig ist.

Nach der Konstellation wie sie geschildert ist, hat der VM nun theoretisch eine 1/2 Wohnung, die er neu vermieten muss/will.

Bzw muss Mieter B einen neuen unterzeichnen um wohnen bleiben zu
dürfen?

Wenn er wirklich eine halbe wohnung gemietet hat, denke ich nicht.

Oder müsste der Vermieter wegen „eigener Dummheit“
einfach einen neuen mit dem neuen Bewohner schließen?

So würde ich das sehen.

Da mir dieses Konstrukt aber sehr ungewöhnlich erscheint, bin ich da recht unsicher.

Aber vielleicht helfen ja folgende Links, bzw. Experten, die da genaueres sagen können.

http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merk…
http://www.haiku-plus.de/wg/mietvertraege.html

Gruß

Hallo,

danke für die Antwort.

das mit der „halben Wohnung“ sieht so aus, dass im Vertrag steht:
Vetrag über 30qm und die Wohnung hat 60" also nicht wortwörtlich natürlich :smile:

und dann noch „über 1 zimmer + kdb“

Franziska

Hi,

nehmen wir an, Bewohner A kündigt das Mietverhältnis einer WG.

Siehe Link vom andern Anworter. Ein WG Mietvertrag ist kein Einzelmietvertrag.

Beide Bewohner haben einen eigenständigen Mietvertrag über die
Hälfte der Wohnung.

Also ist jeder Hauptmieter über eine 1/2 Wohnung jeweils zur Mitbenutzung der Gemeinschaftsflächen.

Kann der Vermieter das Aufsetzen eines neuen Mietvertrag
zwischen Bewohner B, sich und dem neuen Bewohner fordern?

Fordern kann man vieles, warum soll man eine Forderung nicht können?

Bzw
muss Mieter B einen neuen unterzeichnen um wohnen bleiben zu
dürfen?

müssen nicht…

Oder müsste der Vermieter wegen „eigener Dummheit“
einfach einen neuen mit dem neuen Bewohner schließen?

Wer soll hier denn eigenen Dummheiten begehen.
Der VM könne die freie Wohnhälfte an einen ungenehmen Menschen (bitte Phantasie entwickeln) überlassen, oder selber einziehen!

Beide müssten sich die Wohnung teilen! Mal sehen wer länger diesen Zustand durchhält.

M B müsste zudem die 3 Monate Kündigungsfriste einhalten…

vlg MC