Auszug aus WG- wie lange sind die Nebenkosten zu übernehmen?

Guten Abend,
grooße Diskussion:
meine Tochter hat ihr Wg-Zimmer (fristgerecht) zum 28 Feburar gekündigt. Sie bekommt aber schon ab dem 15.02 einen Job und möchte vorzeitig ausziehen.
Frage:
Wie sieht es mit den Nebenkosten (Strom und Gas werden seperat an die Stadtwerke bezahlt - monatlich festgelegeter Abschlag - aber kein Pauschbetrag an Vermieter) aus?
Wenn meine Tochter nun zum 14. Februar all ihr Hab- und Gut aus der Wohngemeinschaft geschafft hat, und den Schlüssel abgibt, ist sie dann dazu verpflichtet, bis zum 28. Feburar Strom- und Gaskosten zu zahlen?
Oder darf sie beim Verlassen der Wohnung die Zählerstände aufnehmen und diese den Stadtwerken mitteilen und (nur) den Verbrauch bis zu diesem Tag bezahlen?

Für schnelle Antworten vielen Dank.
Gruß
Magdalena

Hallo,
mitlerweile hat sich unsere wg aufgelöst. aus meiner erfahrung kann ich nur sagen, dass jeder die nebenkosten bis zum kündigungstag tragen musste. ich habe zum 01.02. gekündigt, bin aber zum 01.01. schon ausgezogen (die nebenkosten musste ich aber noch einen monat mittragen.)anders würde es aussehen wenn sich ein nachmieter zum 15.februar bei ihnen findet.
lg
birgitt

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Hallo, guten Tag
Die Grundgebühren muss sie schon anteilig bis zum 28.02.2010 bezahlen.Die eigentliche „Verbrauchskosten“ aber nicht,denn sie verbraucht ja nichts mehr.
Die Grundsteuer, Müll, Versicherungen muss bis Ende bezahlt werden.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo, die reinen Verbrauchskosten, also Strom und Gas, kann sie ablesen lassen, allerdings: mit Einverständnis des Vermieters! Alle anderen Nebenkosten laufen solange wie der Mietvertrag gilt, also bis 28.02., was ja für zwei Wochen nicht so viel sein kann!
Gruß, Zita