Auszug aus Wohngemeinschaft - Gefährdung nach Trennung - Sicherheit

Liebe Experten,

ich habe ein paar Fragen zu folgender hypothetischer Situation. Es gab schon einen ähnlichen Post, aber die Eigentumsverhältnisse waren anders und die Situation war noch nicht eskaliert:

Ein erwachsenes Paar lebt in einem gemieteten Haus. Der Mann ist in der Vergangenheit mehrfach handgreiflich geworden und die Frau plant nun den Auszug.

Zu den rechtlichen Verhältnissen: Das Haus ist Eigentum des Vaters des Mannes. Der Mann und die Frau leben seit 10 Jahren in dem Haus, die Frau hat sogar einen pro forma Mietvertrag, entrichtet aber seit Einzug keine Miete sondern trägt laufend Nebenkosten wie z.B. Heizkosten, hat Möbel angeschafft etc. 

Derzeitige Situation: Die Frau hat dem Mann ihren Auszugswunsch kommuniziert. Darauf wurde der Mann sehr wütend, rief seinen Vater an, welcher die Frau telefonisch sehr aggressiv aus dem Haus verwies, er sei ja schließlich der Vermieter und sie brauche sich hier nicht mehr blicken zu lassen. Sehr verängstigt (sie wurde schon wieder von dem leicht alkoholisierten Mann geschubst) verließ sie nach dem Zusammenpacken weniger Sachen das Haus und verbrachte das WE bei ihrer Mutter.

Für nächste Woche ist ein Umzugsunternehmmen beauftragt, welches die Möbel und das sonstige Eigentum wie persönliche Dokumente der Frau etc. aus dem Haus holen soll. Gleichzeitig ist ein Sicherheitsunternehmen mit dem Personenschutz der Frau und der Möbelpacker vor tätlichen Angriffen des Mannes beauftragt. Der Termin ist dem Mann nicht kommuniziert und das soll auch so bleiben. Berufstätig ist der Mann nicht und wird mit sehr großer Wahrscheinlichkeit an dem Umzugstermin vor Ort sein.

Meine Fragen:

Falls der Mann den Zutritt zum Haus verweigert, kann die Frau sich mit sanfter Gewalt Zutritt verschaffen, wie z.B. Tür aufdrücken, ihn zur Seite schieben (lassen) oder zur Not eine Scheibe einschlagen? Sie ist ja genauso berechtigt, das Haus zu betreten wie der Mann, da beide Mieter des Objektes sind. Sachschäden können ja im Nachhinein ersetzt werden, darum geht es nicht, rein finanziell. Rechtlich eine Sachbeschädigung? In seine eigene Wohnung einbrechen kann ja kaum strafbar sein, oder? 

Es geht um den Zutritt zum Objekt, der ihr m.E. rechtlich zusteht. Der Mann kann in dem Fall auch gerne die Polizei rufen. Falls das geschieht, was würde die Polizei machen? Selbst wenn der Vermieter, also der Vater des Mannes, auf der Matte stehen sollte, kann er m.E. nichts gegen den Umzug und die Mitnahme der Möbel ausrichten, oder? 

Die Aufgabe der Security-Firma dient nur dem Personenschutz, wie weit dürfen diese Mitarbeiter der Frau und den Möbelpackern helfen ohne rechtliche Schwierigkeiten zu bekommen?

Wenn sie beispielswiese die Tür aufschließt und der Mann diese zuhält, dürfen die Securityleute dann dagegendrücken und die Frau beim Öffnen der Tür unterstützen?

Wenn der Schlüssel steckt, die Tür nicht geöffnet werden kann und die Frau sich anderweitig Zutritt verschaffen will, was würdet Ihr empfehlen? Schlüsseldienst? Fensterscheibe? Die Polizeit wird da nichts ausrichten, oder?

Einstweilige Verfügung beantragen wird vermutlich zu lange dauern, da die Frau nervlich am Ende ist und die Angelegenheit theoretisch in der kommenden Woche über die Bühne gehen soll.

Es dankt für jeden konstruktiven Hinweis,

Marcel

Hallo!

Das sind Ernst gemeinte Fragen ?

Man nimmt Sicherheitsleute mit ?

Wenn Die ihren Namen verdienen, kennen sie auch die rechtlichen Grundlagen und wissen wie sie sich verhalten dürfen.

Ja, wenn Mietvertrag sind beide Mieter gleichberechtigt und haben das Hausrecht und Zugang. Was Vermieter sagt spielt hier keine Rolle. Das Telefonat kann rechtlich keine Kündigung sein. Die wäre gar nicht möglich. Und das Hausrecht hat nicht der Vermieter !

Sicherlich könnte man sich Zutritt verschaffen, notfalls auch mit angemessenen Sachschäden und mit ebenso angemessenem Körpereinsatz, falls der Zutritt verwehrt würde.

Man kann die Polizei holen, es mag die Situation entschärfen und kann den störischen Bewohner doch zum Öffnen und Dulden des Umzugs anhalten.

MfG
duck313

Hallo Marcel,

Deine Fragen kann sicherlicher nur rechtsverbindlich ein Anwalt beantworten. Ich kann nur zu Fragen Stellung nehmen, die sich ausschließlich auf die psychologischen Folgen einer Trennung und Scheidung beziehen.

chicobello

Guten Abend, 
 Eine seriöse Sicherheitsfirma weiß genau wie weit sie gehen kann. Normalerweise lang aber schon das Auftreten vor Ort, dass es da keinen Ärger gibt. Falls der Zugang verweigert wird  oder die Schlösser ausgetauscht sind, kann man die Polizei holen oder auch den Schlüsseldienst. Nach Vorlage der Mietvertrages und auch Personalausweis kann das Schloss geöffnet werden.  Wichtig finde ich, dass bei dem Auszug vorher alles fotografiert wird und auch ein Protokoll gemacht wird. Sonst gibt es nachher Unstimmigkeiten wegen Kleinigkeiten oder auch der Waschmaschine.    

Hallo,

interessant, denn ich unterhielt mich erst am Wochenende mit einem berfreundeten Polizisten, bei dem er die immer häufigeren Einsätze wegen „häuslicher Gewalt“ beklagte.

Es kommt regelmäßig vor, dass nach dem Auszug eines Ehepartners dieser die Polizei um Unterstützung bittet, um persönliche Gegenstände aus der ehemals gemeinsamen Wohnung zu holen.

Der Sicherheitsdienst wird sich sicher zurückhalten. Ich sehe in der Beauftragung davon schon ein Problem, denn alleine die Anwesenheit von solchen Leuten kann schon sehr eskalierend wirken. Ein normal gekleideter Mitarbeiter mit normaler Figur, der freundlich unterstützt: Das wäre OK. Aber breitschultrige, schwarz gekleidete Männer mit geschorenem Kopf, Sonnenbrillen und forschem Auftreten sollte man sich tunlichst sparen.

Das Gewaltmonopol hat der Staat - hier die Polizei. Wenn es nicht auf dem freundlichen Weg geht, dann zieht man sich zurück, ruft die Polizei herbei und lässt die machen.
Dokumente zur Klarstellung der Ansprüche sollten dabei sein.
Vielleicht wäre ein Vorabbesuch bei der Polizei hilfreich?

Re: Auszug aus Wohngemeinschaft - Gefährdung nach Trennung - Sicherheit

Die Aussage Pro Forma Mietvertrag stört mich ein bischen !! Und dies ist auch der springende Punkt. Hat Sie das Wohnrecht und somit das Hausrecht oder nicht ? Dies wäre als erstes zu klären. Sollte das Hausrecht bestehen kann Sie jederzeit die Wohnung betreten und Ihr Eigentum herausholen, notfalls mit angemessener Gewalt. Hier würde ich aber auf obrige Hilfe vertrauen, denn bei häuslicher Gewalt und dem Wohnrecht könnte es sogar sein das der Partner sich ein neues Zuhause suchen muss.
Mfg.
Günter Höness