Liebe Experten,
ich habe ein paar Fragen zu folgender hypothetischer Situation. Es gab schon einen ähnlichen Post, aber die Eigentumsverhältnisse waren anders und die Situation war noch nicht eskaliert:
Ein erwachsenes Paar lebt in einem gemieteten Haus. Der Mann ist in der Vergangenheit mehrfach handgreiflich geworden und die Frau plant nun den Auszug.
Zu den rechtlichen Verhältnissen: Das Haus ist Eigentum des Vaters des Mannes. Der Mann und die Frau leben seit 10 Jahren in dem Haus, die Frau hat sogar einen pro forma Mietvertrag, entrichtet aber seit Einzug keine Miete sondern trägt laufend Nebenkosten wie z.B. Heizkosten, hat Möbel angeschafft etc.
Derzeitige Situation: Die Frau hat dem Mann ihren Auszugswunsch kommuniziert. Darauf wurde der Mann sehr wütend, rief seinen Vater an, welcher die Frau telefonisch sehr aggressiv aus dem Haus verwies, er sei ja schließlich der Vermieter und sie brauche sich hier nicht mehr blicken zu lassen. Sehr verängstigt (sie wurde schon wieder von dem leicht alkoholisierten Mann geschubst) verließ sie nach dem Zusammenpacken weniger Sachen das Haus und verbrachte das WE bei ihrer Mutter.
Für nächste Woche ist ein Umzugsunternehmmen beauftragt, welches die Möbel und das sonstige Eigentum wie persönliche Dokumente der Frau etc. aus dem Haus holen soll. Gleichzeitig ist ein Sicherheitsunternehmen mit dem Personenschutz der Frau und der Möbelpacker vor tätlichen Angriffen des Mannes beauftragt. Der Termin ist dem Mann nicht kommuniziert und das soll auch so bleiben. Berufstätig ist der Mann nicht und wird mit sehr großer Wahrscheinlichkeit an dem Umzugstermin vor Ort sein.
Meine Fragen:
Falls der Mann den Zutritt zum Haus verweigert, kann die Frau sich mit sanfter Gewalt Zutritt verschaffen, wie z.B. Tür aufdrücken, ihn zur Seite schieben (lassen) oder zur Not eine Scheibe einschlagen? Sie ist ja genauso berechtigt, das Haus zu betreten wie der Mann, da beide Mieter des Objektes sind. Sachschäden können ja im Nachhinein ersetzt werden, darum geht es nicht, rein finanziell. Rechtlich eine Sachbeschädigung? In seine eigene Wohnung einbrechen kann ja kaum strafbar sein, oder?
Es geht um den Zutritt zum Objekt, der ihr m.E. rechtlich zusteht. Der Mann kann in dem Fall auch gerne die Polizei rufen. Falls das geschieht, was würde die Polizei machen? Selbst wenn der Vermieter, also der Vater des Mannes, auf der Matte stehen sollte, kann er m.E. nichts gegen den Umzug und die Mitnahme der Möbel ausrichten, oder?
Die Aufgabe der Security-Firma dient nur dem Personenschutz, wie weit dürfen diese Mitarbeiter der Frau und den Möbelpackern helfen ohne rechtliche Schwierigkeiten zu bekommen?
Wenn sie beispielswiese die Tür aufschließt und der Mann diese zuhält, dürfen die Securityleute dann dagegendrücken und die Frau beim Öffnen der Tür unterstützen?
Wenn der Schlüssel steckt, die Tür nicht geöffnet werden kann und die Frau sich anderweitig Zutritt verschaffen will, was würdet Ihr empfehlen? Schlüsseldienst? Fensterscheibe? Die Polizeit wird da nichts ausrichten, oder?
Einstweilige Verfügung beantragen wird vermutlich zu lange dauern, da die Frau nervlich am Ende ist und die Angelegenheit theoretisch in der kommenden Woche über die Bühne gehen soll.
Es dankt für jeden konstruktiven Hinweis,
Marcel