Auszug aus Wohngemeinschaft, wie?

Hallo,
ich wohne mit 2 Studenten in einer Wohngemeinschaft. Wir alle drei sind Hauptmieter. Nun möchte ich meinerseits ausziehen um mit meinem Freund zusammen zu leben. Das Mietverhältnis der beiden Anderen soll weiterhin fortlaufen. Im Internet habe ich gelesen, dass man derartiges mit Hilfe eines Aufhebungsvertrages regeln kann. Nun meine Fragen: Gilt für mich trotzdem eine 3 Monatige Kündigungsfrist, oder kann tritt der Aufhebungsvertrag dann in Kraft, sobald ich eine neue Wohnung bzw einen neuen Nachmieter gefunden habe? Wie soll ich vorgehen um die Wohnung zu kündigen? Und wie sieht so ein Aufhebungsvertrag aus?Ferner habe ich gelesen, dass ich die Zustimmung meiner Mitbewohner brauche, was kein Problem darstellt, da diese sich für mich freuen :smile:Auch wenn diese Frage hier vermutlich schon öfter gestellt wurde, ich habe versucht mich zu informieren und einfach den Überblick verloren, darum wende ich mich jetzt einfach direkt an die Experten.

Hallo!

Mehrere Hauptmieter bedeutet, es kann nicht einzeln gekündigt werden .
Entweder alle oder keiner.

Nicht ohne Einverständnis des Vermieters.
Und der Aufhebungsvertrag ist eben die Zustimmung des Vermieters, er entlässt einen Hauptmieter form- und fristlos und die verbleibenden Hauptmieter sind für die weitere VOLLE Mietzahlung allein zuständig.
Fristen gibt’s da gar nicht. Weil ja gar nicht einzeln gekündigt werden kann.

Und dem Vermieter mag es egal sein, er bekommt so und so die volle Miete für die Wohnung. Vorher eben von 3 Personen, jetzt von 2 Personen.

Vermieter hat aber statt 3 Gesamtschuldnern nur noch zwei. Das könnte ein Risiko für ihn sein.

Hauptmieter ist ja etwas anderes als gängige Wohngemeinschaft,1 Hauptmieter und zig Untermieter. Da kann jeder Untermieter problemlos raus, weil es ein reines Innenverhältnis untereinander ist, es hat nichts mit dem Vermieter zu tun.

mfG
duck313

Huhu,

was gibt es denn für einen Mietvertrag einen normalen Wohnungsmietvertrag oder einen über einer WG?

cu