Vermieter weigert sich eine Firma für die Zwischenablesung zu beauftragen. Sei angeblich Pflicht des Mieters. Hat das angeblich auf dem Übergabeprotokoll festgehalten, nicht im Mietvertrag. Wer hat nun Recht? muss das im Mietvertrag stehen, oder kann VM das auch aufs Übergabeprotokoll schreiben?
Hallo, meines Wissens hat der BGH vor einiger Zeit entschieden, dass die Kosten bei Nutzerwechsel dem Vermieter zuzuschlagen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Gehe ich recht in der Annahme, dass Du keine Ausfertigung des Übergabeprotokolls hast, weil Du sagst „angeblich“?
Verlange eine Kopie des Protokolls, dann weißt du da jedenfalls schonmal was Sache ist. Zur weiteren Klärung gäbe es sicher beim Mieterverbund Hilfe.
Gruß
cosis
meines wissens schliesst das aber keine zusätzliche ablesung mit ein!
Hallo Grußnamenloser,
Eine Zwischenablesung ist genau so teuer wie eine „normale“ Ablesung.
Es müssen ALLE Wohnungen gelesen werden, weil an den Zählern nicht der Verbrauch, sondern nur ein Anteil abgelesen werden kann.
Diese Kosten muss der Mieter tragen.
Es gibt jedoch Werte, die den monatlichen prozentualen Anteil angeben.
Nach diesen Werten kann und darf abgerechnet werden. (Sollte auf der Heizungsabrechnung stehen).
17%-Januar
15%-Februar
13%-März
8%-April
4%-Mai
0%-Juni
4%-Juli
0%-August
3%-September
8%-Oktober
12%-November
16%-Dezember.
Diese Werte gelten für den Verbrauch, nicht für die Kosten.
Meine eigenen, langjährigen Messungen bestätigen diese Werte.
Januar und Dezember 2010 waren bei mir jedoch 3% höher.
Gruß
- Volker Wolter -
Die „Werte“ die es geben soll, sind die Gradzahltage.
http://www.iwu.de/fileadmin/user_upload/dateien/ener…
In dieser Exeldatei kann man die ortsbezogenen, jahresabhängigen Werte ermitteln.
vnA
Hallo vnA,
die Werte sind Prozente! des Verbrauchs , bezogen auf ein Jahr.
Diese Zahlen stammen vom VDI und sind anerkannte Regeln.
Diese Werte dürfen z.B. zur Berechnung der Heizkosten heran gezogen werden, wenn ein Mieter, nach Auszug, nicht auf die jährliche Abrechnung warten möchte (kann ja u.U. über ein Jahr Dauern).
Gruß
- Volker Wolter -
Die „Werte“ die es geben soll, sind die Gradzahltage.
Nein, diese Zahlen gibt es, steht jedenfalls so auf den Abrechnungen der Firma Brunata.
http://www.iwu.de/fileadmin/user_upload/dateien/ener…
uge/Gradtagszahlen_Deutschland.xlsIn dieser Exeldatei kann man die ortsbezogenen,
jahresabhängigen Werte ermitteln.
Wie gesagt, keine Temperaturen, sondern Verhältnisse des Verbrauchs von Heizenergie
vnA
- Volker Wolter -
Hast du versucht dem Link zu folgen und das was du dann gefunden hast, auch zu verstehen?
vnA
Hallo,
Beim Auszug können Mieter und Vermieter ein Protokoll anfertigen, in dem auch die Ablesewerte von den Heizkörpern und der Wasserverbrauch vermerkt sind. Der Vermieter kann dann bei der Nebenkostenabrechnung diese Werte zugrundelegen.
Gruß
hsc
Hallo,
kannst Du denn was mit den Werten auf den Verdunstungsröhrchen anfangen? Ich seh da vier Skalen an zwei Säulen, aber ne saubere Ablesung trau ich mir nicht zu. Und was fang ich mit den Werten an, es handelt sich ja, wie Volker Wolter zu recht anmerkt, um Verbrauchsanteile im Verhältnis zum Gesamtverbrauch.
Aber muss man denn wirklich alle Wohnungen zwischenablesen lassen? Bei einem 20-Parteien-Haus, wo immer jemand auszieht, hab ich das noch nie erlebt.
Könnte man nicht seine Werte ablesen lassen, dann bei Neueinzug der Nachmieter nochmal ablesen lassen, dann die Gesamtablesung abwarten und die Werte ins Verhältnis setzen? Der Vermieter zahlt für die Zeit des Leerstandes.
cosis
Hallo Cosis,
Hallo,
kannst Du denn was mit den Werten auf den
Verdunstungsröhrchen anfangen? Ich seh da vier Skalen an zwei
Säulen, aber ne saubere Ablesung trau ich mir nicht zu. Und
was fang ich mit den Werten an, es handelt sich ja, wie Volker
Wolter zu recht anmerkt, um Verbrauchsanteile im Verhältnis
zum Gesamtverbrauch.
Auch bei den elektronischen Geräten kann man so direkt nichts anfangen, Weil der gesamte Zusammenhang fehlt
Aber muss man denn wirklich alle Wohnungen zwischenablesen
lassen? Bei einem 20-Parteien-Haus, wo immer jemand auszieht,
hab ich das noch nie erlebt.
Na klar, sonst stimmen die Anteile nicht.
Könnte man nicht seine Werte ablesen lassen, dann bei
Neueinzug der Nachmieter nochmal ablesen lassen, dann die
Gesamtablesung abwarten und die Werte ins Verhältnis setzen?
Der Vermieter zahlt für die Zeit des Leerstandes.
Ja, die Firma Brunata macht das so.
Die Zwischenablesung muss jedoch der Mieter bezahlen.
Um eine Vernünftige Zwischenberechnung zu erhalten müssen jedoch ALLE abgelesen werden.
Wenn man bedenkt, dass 50% der Kosten über die gemietete Fläche berechnet werden, und die restlichen 50% nach den Messgeräten (Röhrchen etc.), dann kann man sich vorstellen, dass die Kosten der Zwischenablesung die zu erwartenden Zahlung übersteigt.
Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber eine Abrechnung gemäß meiner Tabelle (s.o) ermöglicht
cosis
Gruß
- Volker Wolter -
Hallo vnA,
Hast du versucht dem Link zu folgen und das was du dann
gefunden hast, auch zu verstehen?
Ja, versucht hab ich´s, leider ohne Erfolg, habe (fast) nichts verstanden.
Es geht ja um eine Abrechnung, die nach Gesetz erlaubt ist.
Und da sind meine Zahlen eben eine Grundlage.
vnA
Gruß
- Volker Wolter -
Hallo,
Die Zwischenablesung muss jedoch der Mieter bezahlen.
Woraus soll sich das ergeben? Ich denke, der Vermieter muss dies zahlen, so hat mE der BHG entschieden.
Um eine Vernünftige Zwischenberechnung zu erhalten müssen
jedoch ALLE abgelesen werden.
Als Mieter wird mir eine einigermassen richtige Ablesung reichen müssen, die perfekte Ablesung im Sinne von „vernünftig“ wird man wohl aus finanziellen Gründen nicht bekommen. Ich habe das von Volker verlinkte Verfahren auch nicht verstanden, aber es handelt sich wohl um ein erfahrungswertebasiertes Schätzverfahren, das die Kosten der Zwischenablesung vermeiden soll. Ist ja sehr sinnvoll.
Auch dieses Verfahren wird etwas Kosten (Arbeitszeit der Firma), die mE aber auch der Vermieter zu tragen hat, es sei denn, die Kosten der Endablesung wären nicht mehr vom Mieter zu tragen.
Gruß
cosis
Funktioniert wie die von dir genannten Prozente, die Basis ist allerdings nicht 100 sondern die Summe der ersten Spalte: 3625.
Diese Tabelle ermittelt die Daten nach verschiedenen Kriterien:
Ort
gemessene Außentemperatur
gewünschte Innentemperatur
Temperatur wann die Heizung ausgeschaltet wird
Durch die genannten Werte wird das Ergebnis erheblich genauer und damit weniger angreifbar.
z.B. Wetterstation Berlin-Tempelhof
Januar:
von dir genannt: 17%
langjähriges Mittel, 1.Spalte: 605*100/3621= 16,71%
2010, 1.Spalte: 760*100/4068= 18,68%
Im genannten Jahr war es in Berlin also erheblich kälter als in Durchschnittsjahren.
Der Verbrauchsanteil der Heizkosten (Beispiel:1.000€) errechnet sich für den Januar 2010 daher wie folgt:
17%: 1.000/100*17= 170€
langj.Mittel: 1.000/3624*605= 167,10€
2010: 1.000/4068*760= 186,80€
für weitere Monate werden einfach die in Anspruch genommenen Gradzahltage zusammengezählt. Für andere Orte ergeben sich, wetterabhängig, natürlich andere Werte
Jetzt klarer?
vnA
Hallo vnA,
danke, werde mir die Tabelle mal näher zu Gemüt führen, sehr interessant.
Es geht aber auch darum, den ausgezogenen Mieter direkt abzurechnen. Der ausgezogene Mieter und der Vermieter brauchen also keine Analyse zum Jahresende abzuwarten.
Die Standartwerte meine Tabelle sind für eine direkte Ablesung zugelassen,
natürlich nur, wenn beide Parteien zustimmen.
Danke und Gruß
- Volker Wolter -
Hallo,
Die Zwischenablesung muss jedoch der Mieter bezahlen.
Woraus soll sich das ergeben? Ich denke, der Vermieter muss
dies zahlen, so hat mE der BHG entschieden.
Wie gesagt, für eine Zwischenablesung muss der gesamte Abrechnungszeitraum betrachtet werden. Es werden ja keine Verbrauchswerte gemessen, sondern Anteile.
Um eine Vernünftige Zwischenberechnung zu erhalten müssen
jedoch ALLE abgelesen werden.Als Mieter wird mir eine einigermassen richtige Ablesung
reichen müssen, die perfekte Ablesung im Sinne von
„vernünftig“ wird man wohl aus finanziellen Gründen nicht
bekommen. Ich habe das von Volker verlinkte Verfahren auch
nicht verstanden, aber es handelt sich wohl um ein
erfahrungswertebasiertes Schätzverfahren, das die Kosten der
Zwischenablesung vermeiden soll. Ist ja sehr sinnvoll.
Nein, dieses Verfahren ist offiziell, und wird von allen Ablesefiren (Brunata, Ista …) angewendet.
Auch dieses Verfahren wird etwas Kosten (Arbeitszeit der
Firma), die mE aber auch der Vermieter zu tragen hat, es sei
denn, die Kosten der Endablesung wären nicht mehr vom Mieter
zu tragen.
Nein, dieses Verfahren kostet den Mieter nichts.
Diese schnöde Dreisatzaufgebe haben wir mal im 6.Schuljahr gelernt.
Es wird der Verbrauch (nicht die Kosten!) des Vorjahres angenommen und entsprechend meiner Tabelle hoch (runter) gerechnet. So einfach ist das.
Gruß
cosis
Gruß
- Volker Wolter -
Hallo,
Es geht aber auch darum, den ausgezogenen Mieter direkt
abzurechnen. Der ausgezogene Mieter und der Vermieter brauchen
also keine Analyse zum Jahresende abzuwarten.
falsch. Die Berechnung ist erst möglich, wenn sowohl die insgesamt im Haus verbrauchten Einheiten und der gesamte verbrauchte Brennstoff etc. bekannt sind. Mit den Gradzahltagen ergibt sich nur das Verhältnis zwischen dem ersten und den weiteren Mietern in der Wohnung.
Gruß
loderunner
Hallo oderunner,
das ist ja Alles ok.
Aber wenn der Ausziehende die jährliche Abrechnung nicht abwarten will? (Tag: Todesfall, Erben, Abrechnung …)
Dann kann man nach DIN (VDI) abrechnen
Hallo,
Es geht aber auch darum, den ausgezogenen Mieter direkt
abzurechnen. Der ausgezogene Mieter und der Vermieter brauchen
also keine Analyse zum Jahresende abzuwarten.falsch. Die Berechnung ist erst möglich, wenn sowohl die
falsch, sondern nach den von mir geposteten !Relativen!
insgesamt im Haus verbrauchten Einheiten und der gesamte
verbrauchte Brennstoff etc. bekannt sind. Mit den
Gradzahltagen ergibt sich nur das Verhältnis zwischen dem
ersten und den weiteren Mietern in der Wohnung.Gruß
loderunner
Gruß
- Volker Wolter -
Wie machst du eine Abrechnung, wenn noch nicht alle Rechnungen da sind? Selbst nach dem Abflussprinzip muss für eine korrekte Abrechnung der Jahresverbrauch zu Grunde gelegt werden.
vnA
Hallo vnA,
schau mal hier:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenk…
-> (in linker Menüspalte) warme BK -> Gradtagszahlentabelle
Auszug:
_Zieht der Mieter während der Abrechnungsperiode aus, ist fraglich, wie der verbrauchsunabhängige Anteil der Heizkosten zu ermitteln ist.
- Die Aufteilung richtet sich in erster Linie nach der Vereinbarung im Mietvertrag.
- Ist dort nichts vereinbart, so gibt es zwei Möglichkeiten den verbrauchsunabhängigen Kostenanteil zu berechnen:
a) zeitanteilig zwischen den Mietern, wobei lediglich auf die Wohndauer der Parteien abgestellt wird (1Jahr entspräche 100 Prozent, 3 Monate entsprächen 25 Prozent),
b) nach der Gradtagszahlentabelle.
Bei der Gradtagszahlentabelle wurden langjährige Erfahrungswerte (20-jähriges Mittel) für den einzelnen Monatsverbrauch im Verhältnis zum Jahresgesamtverbrauch festgelegt. Dazu ist jeder Monat mit einer bestimmten Zahl, der sog. Gradtagszahl, bewertet worden. Diese ist um so höher, je höher der Energieverbrauch in dem entsprechenden Monat ist. Die einzelnen Gradtagszahlen sind in einer VDI-Norm festgelegt._
Beachte, dass es sich um Verbrauch swerte handelt, nicht um Kosten
Gruß
- Volker Wolter -
Hallo,
Beachte, dass es sich um Verbrauch swerte handelt, nicht um
Kosten
Und? Schon mal Verbrauchswerte bezahlt? Was kostet denn einer davon?
Gruß
loderunner