Angenommen, jemand hat eine Wohnungsübergabe gehabt und die Wohnung wurde aus folgenden Gründen nicht abgenommen:
nicht fachgerechtes Anstreichen der Wände und Decken
beschädigter PVC Boden
Diese Mängel wurden dann schriftlich per Einschreiben (nennt sich Mängelliste) zugeschickt.
Diese Mängel wurden dann behoben.
Bei einer zweiten Wohnungsübergabe wurden auf einmal erhebliche andere Mängel festgestellt:
- Zimmer zur Straße links
a) Fußleisten sind verschmutzt und teilweise mit Dispersionsfarbe bekleckert Diese sind fachgerecht zu reinigen.
b) Fensterrahmen und Fensterboard sind stellenweise mit weißer Dispersionsfarbe übermalt Diese ist fachgerecht zu entfernen.
c) Heizkörper und Heizkörperrohre sind mit Dispersionsfarbe überkleckert
Diese sind fachgerecht zu reinigen.
d) Lichttaster und Steckdosen sind mit Farbe überkleckert
Diese ist fachgerecht zu entfernen.
e) Der Zimmertürbeschlag ist mit Lackfarbe übermalt.
Diese ist fachgerecht zu entfernen
f) Zimmertür und Zarge sowie Fußtritt sind unfachgerecht lackiert. Es wurden Lacknasen und
übermalte Pinselhaare, sowie ein streifiger Anstrich festgestellt.
Zimmertür, Zarge und Fußtritt sind fachgerecht in weiß und deckend zu lackieren.
g) Die Glasscheibe des linken Fensters ist gesprungen.
Die Fensterscheibe ist durch einen neue Scheibe von gleicher Art und Güte fachgerecht zu
ersetzen.
Hinweis:
Zur fachgerechten Renovierung von Holzwerk gehört vor einem deckenden Anstrich das Reinigen, Anlaugen und Aufrauhen der vorhanden Altbeschichtung sowie das Entfernen gerissener nicht fest haftender Beschichtungsteile.
- Balkonzimmer zur Straße rechts
Position 1a) – 1 f) gelten für diesen Raum ebenfalls
g) Die Balkontüren wurden nicht fachgerecht renoviert. Der Anstrich ist streifig, weist Lacknasen und Pinselhaare auf und ist nicht deckend. Gelbe Schatten schlagen durch. Der Innenanstrich der Außenflügel wurde nicht vorgenommen.
Die Innenflügel sowie die Außenflügel von Innen der Balkontür und Oberfenster sind fachgerecht deckend weiß zu lackieren
- Flur
a) Der Anstrich von Wänden und Decke wurde unfachgerecht ausgeführt. Er weist noch immer
stellenweise Vergilbungen auf und ist insgesamt scheckig.
Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wird auf eine erneute Ausführung verzichtet.
b) Der Dielenfußboden ist durch ausgelaufene Lackfarbe erheblich verschmutzt
Der Fußboden ist fachgerecht zu reinigen.
- Küche
Position 1a) – 1 f) gelten für die Küche ebenfalls
g) Die Fensterrahmen wurden nicht fachgerecht renoviert. Der Anstrich ist streifig, weist
Lacknasen und Pinselhaare auf und ist nicht deckend. Gelbe Schatten schlagen durch.
Der Fensterrahmen ist fachgerecht deckend weiß zu lackieren.
h) Der vor Ihrem Einzug neu verlegte PVC – Belag beschädigt. In der Mitte sind 2 Risse.
Der PVC-Belag ist von Ihnen durch einen Belag gleicher Farbe, Art und Güte zu erneuern.
i) An der Herdabdeckung befinden sich Lackkratzer, diese sind fachgerecht mit entsprechendem Lack auszubessern.
j) Der Spülenschrank ist mit Farbe bekleckert
dieser ist fachgerecht zu reinigen
- Bad
a) Der Fensterrahmen ist unfachgerecht lackiert. Es wurden Lacknasen und übermalte
Pinselhaare festgestellt stellenweise. Die Scheibe ist mit weißer Farbe beschmiert.
Der Fensterrahmen ist fachgerecht in weiß und deckend zu lackieren. Die Scheibe ist fachgerecht zu reinigen.
b) Heizkörper und Heizkörperrohre sind mit Dispersionsfarbe überkleckert
Diese sind fachgerecht zu reinigen.
c) Lichttaster und Steckdosen sind mit Farbe überkleckert
Diese ist fachgerecht zu entfernen.
d) Zimmertür und Zarge sind unfachgerecht lackiert. Es wurden Lacknasen und übermalte
Pinselhaare, sowie ein streifiger Anstrich festgestellt.
Zimmertür, Zarge und Fußtritt sind fachgerecht in weiß und deckend zu lackieren.
e) Die Fußbodenfliesen sind verschmutzt und mit weißer Farbe bekleckert
Diese sind fachgerecht zu reinigen.
f) Die Einbaumöbel im Bad von Aquabad 160 und Das Waschbecken sind stark vergilbt und verschmutzt.
Waschbecken und Einbauschrank sind fachgerecht zu reinigen. Sofern eine Reinigung keinen Erfolg verspricht, gehen die Kosten im Rahmen des Schadensersatzes zu Ihren Lasten.
Das alles war bei der ersten besichtigung nicht erkannt wurden, es habe sogar ein protokoll unterschrieben. die Tante von der wohnungsgesellschaft hat auch unterschrieben.
wie sollte man vor gehen?
die wohnung wurde damals (vor übernahme) von einem polen gestrichen wurden (ist das fachgerecht)??? alle türen und fenster wiesen spuren von nasen und pinselhaaren auf, und jetzt sollen die ganzen türen angelaugt und aufgeraut werden ???
kann man dagegen vor gehen???
brauche dringend hilfe, das alles treibt mich in den ruin. die wohnung sieht jetzt genauso aus wie bei übernahme!!!
mfg ilka