Auszug aus Wohnung-Schönheitsreperaturen

Angenommen, jemand hat eine Wohnungsübergabe gehabt und die Wohnung wurde aus folgenden Gründen nicht abgenommen:
nicht fachgerechtes Anstreichen der Wände und Decken
beschädigter PVC Boden

Diese Mängel wurden dann schriftlich per Einschreiben (nennt sich Mängelliste) zugeschickt.
Diese Mängel wurden dann behoben.
Bei einer zweiten Wohnungsübergabe wurden auf einmal erhebliche andere Mängel festgestellt:

  1. Zimmer zur Straße links

a) Fußleisten sind verschmutzt und teilweise mit Dispersionsfarbe bekleckert Diese sind fachgerecht zu reinigen.

b) Fensterrahmen und Fensterboard sind stellenweise mit weißer Dispersionsfarbe übermalt Diese ist fachgerecht zu entfernen.

c) Heizkörper und Heizkörperrohre sind mit Dispersionsfarbe überkleckert
 Diese sind fachgerecht zu reinigen.
d) Lichttaster und Steckdosen sind mit Farbe überkleckert
 Diese ist fachgerecht zu entfernen.

e) Der Zimmertürbeschlag ist mit Lackfarbe übermalt.
 Diese ist fachgerecht zu entfernen

f) Zimmertür und Zarge sowie Fußtritt sind unfachgerecht lackiert. Es wurden Lacknasen und
übermalte Pinselhaare, sowie ein streifiger Anstrich festgestellt.
 Zimmertür, Zarge und Fußtritt sind fachgerecht in weiß und deckend zu lackieren.

g) Die Glasscheibe des linken Fensters ist gesprungen.
 Die Fensterscheibe ist durch einen neue Scheibe von gleicher Art und Güte fachgerecht zu
ersetzen.

Hinweis:
Zur fachgerechten Renovierung von Holzwerk gehört vor einem deckenden Anstrich das Reinigen, Anlaugen und Aufrauhen der vorhanden Altbeschichtung sowie das Entfernen gerissener nicht fest haftender Beschichtungsteile.

  1. Balkonzimmer zur Straße rechts

 Position 1a) – 1 f) gelten für diesen Raum ebenfalls

g) Die Balkontüren wurden nicht fachgerecht renoviert. Der Anstrich ist streifig, weist Lacknasen und Pinselhaare auf und ist nicht deckend. Gelbe Schatten schlagen durch. Der Innenanstrich der Außenflügel wurde nicht vorgenommen.
 Die Innenflügel sowie die Außenflügel von Innen der Balkontür und Oberfenster sind fachgerecht deckend weiß zu lackieren

  1. Flur

a) Der Anstrich von Wänden und Decke wurde unfachgerecht ausgeführt. Er weist noch immer
stellenweise Vergilbungen auf und ist insgesamt scheckig.
 Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wird auf eine erneute Ausführung verzichtet.

b) Der Dielenfußboden ist durch ausgelaufene Lackfarbe erheblich verschmutzt
 Der Fußboden ist fachgerecht zu reinigen.

  1. Küche

 Position 1a) – 1 f) gelten für die Küche ebenfalls

g) Die Fensterrahmen wurden nicht fachgerecht renoviert. Der Anstrich ist streifig, weist
Lacknasen und Pinselhaare auf und ist nicht deckend. Gelbe Schatten schlagen durch.
 Der Fensterrahmen ist fachgerecht deckend weiß zu lackieren.

h) Der vor Ihrem Einzug neu verlegte PVC – Belag beschädigt. In der Mitte sind 2 Risse.
 Der PVC-Belag ist von Ihnen durch einen Belag gleicher Farbe, Art und Güte zu erneuern.

i) An der Herdabdeckung befinden sich Lackkratzer, diese sind fachgerecht mit entsprechendem Lack auszubessern.

j) Der Spülenschrank ist mit Farbe bekleckert
 dieser ist fachgerecht zu reinigen

  1. Bad

a) Der Fensterrahmen ist unfachgerecht lackiert. Es wurden Lacknasen und übermalte
Pinselhaare festgestellt stellenweise. Die Scheibe ist mit weißer Farbe beschmiert.
 Der Fensterrahmen ist fachgerecht in weiß und deckend zu lackieren. Die Scheibe ist fachgerecht zu reinigen.

b) Heizkörper und Heizkörperrohre sind mit Dispersionsfarbe überkleckert
 Diese sind fachgerecht zu reinigen.

c) Lichttaster und Steckdosen sind mit Farbe überkleckert
 Diese ist fachgerecht zu entfernen.

d) Zimmertür und Zarge sind unfachgerecht lackiert. Es wurden Lacknasen und übermalte
Pinselhaare, sowie ein streifiger Anstrich festgestellt.
 Zimmertür, Zarge und Fußtritt sind fachgerecht in weiß und deckend zu lackieren.

e) Die Fußbodenfliesen sind verschmutzt und mit weißer Farbe bekleckert
 Diese sind fachgerecht zu reinigen.

f) Die Einbaumöbel im Bad von Aquabad 160 und Das Waschbecken sind stark vergilbt und verschmutzt.
 Waschbecken und Einbauschrank sind fachgerecht zu reinigen. Sofern eine Reinigung keinen Erfolg verspricht, gehen die Kosten im Rahmen des Schadensersatzes zu Ihren Lasten.

Das alles war bei der ersten besichtigung nicht erkannt wurden, es habe sogar ein protokoll unterschrieben. die Tante von der wohnungsgesellschaft hat auch unterschrieben.
wie sollte man vor gehen?
die wohnung wurde damals (vor übernahme) von einem polen gestrichen wurden (ist das fachgerecht)??? alle türen und fenster wiesen spuren von nasen und pinselhaaren auf, und jetzt sollen die ganzen türen angelaugt und aufgeraut werden ???
kann man dagegen vor gehen???
brauche dringend hilfe, das alles treibt mich in den ruin. die wohnung sieht jetzt genauso aus wie bei übernahme!!!

mfg ilka

Hallo Ilka,

Angenommen, jemand hat eine Wohnungsübergabe gehabt und die
Wohnung wurde aus folgenden Gründen nicht abgenommen:
nicht fachgerechtes Anstreichen der Wände und Decken
beschädigter PVC Boden

Hattest du eine Wohnungsübergabe oder eine Wohnungsvorabnahme? Da gibt es feine Unterschiede.

Diese Mängel wurden dann schriftlich per Einschreiben (nennt
sich Mängelliste) zugeschickt.
Diese Mängel wurden dann behoben.
Bei einer zweiten Wohnungsübergabe wurden auf einmal
erhebliche andere Mängel festgestellt:

  1. Zimmer zur Straße links

a) Fußleisten sind verschmutzt und teilweise mit
Dispersionsfarbe bekleckert Diese sind fachgerecht zu
reinigen.

b) Fensterrahmen und Fensterboard sind stellenweise mit
weißer Dispersionsfarbe übermalt Diese ist fachgerecht zu
entfernen.

c) Heizkörper und Heizkörperrohre sind mit Dispersionsfarbe
überkleckert
 Diese sind fachgerecht zu reinigen.
d) Lichttaster und Steckdosen sind mit Farbe überkleckert
 Diese ist fachgerecht zu entfernen.

e) Der Zimmertürbeschlag ist mit Lackfarbe übermalt.
 Diese ist fachgerecht zu entfernen

f) Zimmertür und Zarge sowie Fußtritt sind unfachgerecht
lackiert. Es wurden Lacknasen und
übermalte Pinselhaare, sowie ein streifiger Anstrich
festgestellt.
 Zimmertür, Zarge und Fußtritt sind fachgerecht in
weiß und deckend zu lackieren.

g) Die Glasscheibe des linken Fensters ist gesprungen.
 Die Fensterscheibe ist durch einen neue Scheibe von
gleicher Art und Güte fachgerecht zu
ersetzen.

Hinweis:
Zur fachgerechten Renovierung von Holzwerk gehört vor einem
deckenden Anstrich das Reinigen, Anlaugen und Aufrauhen der
vorhanden Altbeschichtung sowie das Entfernen gerissener nicht
fest haftender Beschichtungsteile.

  1. Balkonzimmer zur Straße rechts

 Position 1a) – 1 f) gelten für diesen Raum ebenfalls

g) Die Balkontüren wurden nicht fachgerecht renoviert. Der
Anstrich ist streifig, weist Lacknasen und Pinselhaare auf und
ist nicht deckend. Gelbe Schatten schlagen durch. Der
Innenanstrich der Außenflügel wurde nicht vorgenommen.
 Die Innenflügel sowie die Außenflügel von Innen der
Balkontür und Oberfenster sind fachgerecht deckend weiß zu
lackieren

  1. Flur

a) Der Anstrich von Wänden und Decke wurde unfachgerecht
ausgeführt. Er weist noch immer
stellenweise Vergilbungen auf und ist insgesamt scheckig.
 Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wird auf eine
erneute Ausführung verzichtet.

Das braucht ihr ja schon mal nicht machen. aber man behält sich halt noch hintertüren offen.

b) Der Dielenfußboden ist durch ausgelaufene Lackfarbe
erheblich verschmutzt
 Der Fußboden ist fachgerecht zu reinigen.

  1. Küche

 Position 1a) – 1 f) gelten für die Küche ebenfalls

g) Die Fensterrahmen wurden nicht fachgerecht renoviert. Der
Anstrich ist streifig, weist
Lacknasen und Pinselhaare auf und ist nicht deckend. Gelbe
Schatten schlagen durch.
 Der Fensterrahmen ist fachgerecht deckend weiß zu
lackieren.

h) Der vor Ihrem Einzug neu verlegte PVC – Belag beschädigt.
In der Mitte sind 2 Risse.
 Der PVC-Belag ist von Ihnen durch einen Belag
gleicher Farbe, Art und Güte zu erneuern.

i) An der Herdabdeckung befinden sich Lackkratzer, diese sind
fachgerecht mit entsprechendem Lack auszubessern.

j) Der Spülenschrank ist mit Farbe bekleckert
 dieser ist fachgerecht zu reinigen

  1. Bad

a) Der Fensterrahmen ist unfachgerecht lackiert. Es wurden
Lacknasen und übermalte
Pinselhaare festgestellt stellenweise. Die Scheibe ist mit
weißer Farbe beschmiert.
 Der Fensterrahmen ist fachgerecht in weiß und deckend
zu lackieren. Die Scheibe ist fachgerecht zu reinigen.

b) Heizkörper und Heizkörperrohre sind mit Dispersionsfarbe
überkleckert
 Diese sind fachgerecht zu reinigen.

c) Lichttaster und Steckdosen sind mit Farbe überkleckert
 Diese ist fachgerecht zu entfernen.

d) Zimmertür und Zarge sind unfachgerecht lackiert. Es wurden
Lacknasen und übermalte
Pinselhaare, sowie ein streifiger Anstrich festgestellt.
 Zimmertür, Zarge und Fußtritt sind fachgerecht in
weiß und deckend zu lackieren.

e) Die Fußbodenfliesen sind verschmutzt und mit weißer Farbe
bekleckert
 Diese sind fachgerecht zu reinigen.

f) Die Einbaumöbel im Bad von Aquabad 160 und Das Waschbecken
sind stark vergilbt und verschmutzt.
 Waschbecken und Einbauschrank sind fachgerecht zu
reinigen. Sofern eine Reinigung keinen Erfolg verspricht,
gehen die Kosten im Rahmen des Schadensersatzes zu Ihren
Lasten.

Nun in diesem Fall wird euch die WHG irgendwann raten, dass sie die renovierung übernehmen werden und dass ihr die kosten tragt, natürlich ist dann soweit noch miete zu zahlen.

Das alles war bei der ersten besichtigung nicht erkannt
wurden, es habe sogar ein protokoll unterschrieben. die Tante
von der wohnungsgesellschaft hat auch unterschrieben.
wie sollte man vor gehen?

waren denn die mängel schon bei der ersten besichtigung vorhanden? ich denke nicht dass die WHG sich die mängel aus den fingern saugt, also die mängel müssen ja dann vorhanden sein, gerade was die unsauberen arbeiten betrifft.

die wohnung wurde damals (vor übernahme) von einem polen
gestrichen wurden (ist das fachgerecht)??? alle türen und
fenster wiesen spuren von nasen und pinselhaaren auf, und
jetzt sollen die ganzen türen angelaugt und aufgeraut werden
???

wenn das im übergabeprotokoll von damals drinstand, dann kann man dagegen vorgehen, aber so seid ihr für die nasen verantwortlich. es geht zudem nur darum das die arbeit fachgerecht ausgeführt wurde, nicht das der der die arbeit ausführt eine fachkraft ist. ich kenne viele hobbymaler die super fachgerechte arbeiten hinlegen, da habe ich schon so manchen maler meister staunen sehen :smile:

kann man dagegen vor gehen???
brauche dringend hilfe, das alles treibt mich in den ruin. die
wohnung sieht jetzt genauso aus wie bei übernahme!!!

mein rat ist, dass man einen maler sich sucht. gerade in der zeitung steht da meist immer was drin, das brauchbar ist, wenn ihr es nicht auf die reihe kriegt, denn die WHG wird solange nicht ruhe geben, bis das alles passt. mir gings genauso, bis ich dann die wohnung für rund 1500 eur komplett renovieren habe renovieren lassen, dann waren sie zufrieden und das alles nur weil ich keine DIN farbe verwendet hatte.

gruss
highspeed24

mfg ilka

also:
ich hatte einen termin zur wohnungsübergabe am 2.6.
da wurde die wohnung aber nicht abgenommen aus folgenden gründen:

Wände und Decken sind nicht fachgerecht gestrichen,
PVC Boden muß komplett erneuert werden (mehr wurde nicht bemängelt)

das wurde mir schriftlich per einschreiben übermittelt am 4.6.
neuer termin im schreiben zur wohnungsübergabe war dann 10.6

daraufhin habe ich die Wände und Decken von einem Maler fachgerecht streichen lassen, wegen dem PVC Boden teilte ich der Firma mit das sie sich bitte um eine Fachfirma kümmern sollen, ich werde diese bezahlen.

Zum neuen Termin am 10.6. kommt sie mit einem neuen wohnungsübergabeprotokoll und stellt auf einmal neue mängel fest.

Das problem ist das an türen und fenstern vorher schon nasen und pinselhaare waren, diese habe ich halt nur überlackiert, die groben nasen haben ich sogar vorher abgeschliffen. die türen wurden damals nicht fachgerecht gestrichen, d.h. nasen und so haben wir übernommen, im wohnungsübergabeprotokoll stand neu lackiert, also sind denke ich trotzdem die im recht weil ich ja net als mangel angesehen habe, mir wars halt egal, hinterher is man immer schlauer.
Um die türen und fenster fachgerecht zu streichen würde ich jahre brauchen, weil sie in einem sauschlechten zustand von mir übernommen wurden.aber das kann ich ja net beweisen, hab ich recht???

wär schön wenn irgendjemand so wass schon ma hatte und mir schreibt was er gemacht hat
mfg ilka

Hallo,

Anwalt oder Mieterverein aufsuchen. Hier besteht ein Wohnungsübergabeprotokoll. Das Vorgehen zeigt darauf hin, dass die Wohnung derzeit nicht vermietet werden kann und nun Mängel nachgeschoben werden, die schon bei der Übergabe hätten aufgeführt werden müssen.

Den Begriff Wohnungsvorabnahme gibt es als feststehenden rechtlichen Begriff so nicht. Es gibt eine Begehung zur Klärung, was zum Auszug zu machen ist oder die Wohnungsübergabe.

Gruss Günter

also das was ich am 2.6. unterschieben habe war doch ein wohnungsübergabeprotokoll oder nicht?? auch wenn die wohnung nicht abgenommen wurde?
mfg ilka

also das was ich am 2.6. unterschieben habe war doch ein
wohnungsübergabeprotokoll oder nicht?? auch wenn die wohnung
nicht abgenommen wurde?
mfg ilka

Verstehe ich als Wohnungsübergabe .

Gruss Günter

Die Frage ist doch …
Soll die ehemalige Mieterin noch viel Geld und Nerven in Renovierungsarbeiten stecken, die dann doch nicht zur Zufriedenheit des Vermieters ausfallen?

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