Hallo zusammen,
angenommen ein Harz4 Empfänger fällt aus dem Leistungsbezug herraus, da er in 2 Monaten mit jemanden zusammenzieht. Dieser Harz 4 Empfänger möchte aber schon einen halben Monat bis 1 Monat früher aus der Wohnung herraus. Jetzt die Frage wäre dies möglich solange er offiziell noch in der alten Wohnung gemeldet ist? Bzw. was ist wenn der Nachmieter ein zwei Wochen früher einziehen würde.
Vielen Dank
Gruß Tim