Auszug bei Harz4 vor Beendigung des Leistungsbeszuges

Hallo zusammen,

angenommen ein Harz4 Empfänger fällt aus dem Leistungsbezug herraus, da er in 2 Monaten mit jemanden zusammenzieht. Dieser Harz 4 Empfänger möchte aber schon einen halben Monat bis 1 Monat früher aus der Wohnung herraus. Jetzt die Frage wäre dies möglich solange er offiziell noch in der alten Wohnung gemeldet ist? Bzw. was ist wenn der Nachmieter ein zwei Wochen früher einziehen würde.

Vielen Dank

Gruß Tim

Wirre Story.

Man hat eine Wohnung gemietet ? Gut, das wäre normal.
Nun will man ausziehen ? Gut, auch das ich möglich. Dazu gibt’s die Kündigungsfristen von mind, 3 Monaten.

Aber was hat das mit Hartz IV und angemeldet sein und Nachmietern zu tun ?

Ja , mit einem Nachmieter könnte man mit Zustimmung des Vermieters früher aus dem Mietvertrag raus.

Wenn der H4-Bezieher früher aus der Wohnung auszieht und in Folge dessen weniger Miete schuldet, hat das Amt auch weniger Miete zu übernehmen. Heißt: Leistungsanspruch könnte sinken. Das Ganze wäre also mitteilungspflichtig. Auf die offizielle Meldeadresse kommt es in dem Fall nicht an.

Ob und unter welchen Umständen das Ganze mietrechtlich möglich ist, interessiert das Jobcenter nur am Rande.