Hallo! In einer Souterrain-Wohnung, die einen Treppenaufgang mit direkt an der Wohnung grenzendem Flurbereich besitzt, schimmelt es im Flur an mehreren Stellen und ist ständig feucht. Dieser Bereich gehört laut Mietvertrag zu der Wohnraum. Der Schimmel bildet einen starken Geruch und hat auch Auswirkungen auf die Gesundheit in Form von Allergien. Im Juni 2011 hat der Mieter dem Vermieter nach mehrmaliger mündlicher Aufforderung schriftlich eine Frist von einem Monat gesetzt. Ansonsten wolle der Mieter die Miete mindern und vorzeitig ausziehen. Der Vermieter wollte lediglich provisorische Ausbesserungsarbeiten durch Schwarzarbeit vornehmen lassen, die der Mieter auch noch organisatorisch absprechen sollte. Nun begannen vor einigen Tagen Isolierungsarbeiten rund um die Wohnung, innerhalb von einem Tag entstand mit großem Lärmaufwand ein vier Meter Tiefer Graben rund um die Wohnung. Über diese Arbeiten wurde der Mieter von dem Vermieter nicht informiert. Lediglich eine Hausverwaltung, von der bis dahin nichts bekannt war, hat eine Woche zuvor einen Brief in jeden Briefkasten geworfen. Dort stand jedoch nicht, warum und in welchem Ausmaß Arbeiten anstehen. Solche Arbeiten müssen eigentlich mindestens 3 Monate vorher angekündigt werden. Die Wohnung wurde quasi ausgegraben und ist nun umlagert von Bagger, Schutt und Dixi-Klos. Diese Isolierungsarbeiten haben übrigens NICHTS mit dem Schimmel im Flur zu tun. Der wird damit nicht beseitigt. Zum 1.11. kann nun die Nachmiete in einer anderen Wohnung angetreten werden. Die Fragen:
- Kann der Mieter zum 1.11. unter Angabe der oben genannten Gründe ausziehen?
- Muss der Mieter im letzten Monat überhaupt noch die volle oder überhaupt Miete zahlen?
- Kann der Vermieter unter diesen Umständen die Kaution einhalten?
Hi,
Der Vermieter wollte lediglich
provisorische Ausbesserungsarbeiten durch Schwarzarbeit
vornehmen lassen,
der Mieter hat nicht das Recht, dem Vermieter vorzuschreiben, von wem er die Reparaturarbeiten auszuführen lassen hat. Woher will der Mieter eigentlich wissen, ob es sich um Schwarzarbeiter handelt?
Die Wohnung wurde quasi
ausgegraben und ist nun umlagert von Bagger, Schutt und
Dixi-Klos. Diese Isolierungsarbeiten haben übrigens NICHTS mit
dem Schimmel im Flur zu tun. Der wird damit nicht beseitigt.
Das weiß der Mieter jetzt woher? Es klingt doch so, daß hier eine Abdichtung der Mauer gegen eindringende Feuchtigkeit vorgenommen wird und dies könnte ein Auslöser für Schimmel sein.
Zum 1.11. kann nun die Nachmiete in einer anderen Wohnung
angetreten werden. Die Fragen:
- Kann der Mieter zum 1.11. unter Angabe der oben genannten
Gründe ausziehen?
Ich würde sagen nein, denn zum einen ist die Wohnung selbst wohl schimmelfrei und der Zugang der Wohnung dürfte auch gewährleistet sein.
- Muss der Mieter im letzten Monat überhaupt noch die volle
oder überhaupt Miete zahlen?
Ich würde sagen ja, er kann die Miete nur für den mangelbehafteten Flur kürzen und evtl. für die Baustelle um die Wohnung, wenn eine Beeinträchtigung hierdurch vorliegt.
Ich sehe hier keinen Grund für eine fristlose Kündigung.
Somit bliebe nur die ordentliche Kündigung innerhalb der hierfür vorgesehenen Fristen.
Ob und in welcher Höhe die Miete gemindert werden kann, sollte man nicht ohne fachliche Hilfe eines Anwaltes oder Mietvereines entscheiden.
Gruß
Tina
- Kann der Mieter zum 1.11. unter Angabe der oben genannten
Gründe ausziehen?
Ja, muss aber weiterhin den Mietzins errichten.
- Muss der Mieter im letzten Monat überhaupt noch die volle
oder überhaupt Miete zahlen?
Jein
- Kann der Vermieter unter diesen Umständen die Kaution
einhalten?
Jein, teilweise wegen evtl Rückfprderungen aus der NK Abrechnung.
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Zum einen liegt dem Mieter nichts schriftliches vor, dass die Arbeiten in irgendeiner From ankündigt. Außerdem wurde der Schaden vom Vermieter mit einem „guten Freund“ der nur mit Vornamen vorgestellt wurde besichtigt. Zudem kam es schon öfter vor, dass der Vermieter „gute Freunde“ für Reparaturen vorbeigeschickt hat. Es gab nie ein Schreiben von einer Firma oder ähnlichem. Der Vermieter kann also nicht schriftlich vorweien, dass er überhaupt Maßnahmen eingeleitet hat.
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Die Wand, die isoliert wird, steht in keiner Verbidnung zu dem Treppenaufbau. Der Schimmel kann dadurch in keinem Fall beseitigt oder die Feuchtigkeit im Flur beeinflusst werden.
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Der Schimmel ist zwar im Flur, der Geruch jedoch auch im Wohnbereich durch schlechte Isolierung der Tür wahrnehmbar.
Ist wohl das beste, sich tatsächlich an den Mieterschutzbund zu wenden. Gibt einfach zu viele Interpretationsmöglichkeiten.
- Zum einen liegt dem Mieter nichts schriftliches vor, dass
die Arbeiten in irgendeiner From ankündigt. Außerdem wurde der
Schaden vom Vermieter mit einem „guten Freund“ der nur mit
Vornamen vorgestellt wurde besichtigt. Zudem kam es schon
öfter vor, dass der Vermieter „gute Freunde“ für Reparaturen
vorbeigeschickt hat. Es gab nie ein Schreiben von einer Firma
oder ähnlichem. Der Vermieter kann also nicht schriftlich
vorweien, dass er überhaupt Maßnahmen eingeleitet hat.
Auch mündliche Verträge sind gültig. Für ganz wenige Verträge gibt es eine Schriftform. Ein Vermieter ist nicht gezwungen Fachfirmen zu beauftragen, er kann die Arbeiten auch selbst vornehmen. Ebenso besteht keine Verpflichtung dem Mieter schriftlich die Beauftragung schriftlich nachweisen zu müssen.
- Die Wand, die isoliert wird, steht in keiner Verbidnung zu
dem Treppenaufbau. Der Schimmel kann dadurch in keinem Fall
beseitigt oder die Feuchtigkeit im Flur beeinflusst werden.
Woher genau will man das Wissen? Ich kenne die örtlichen Gegebenheiten nicht, aber selbst wenn die Baumaßnahme nicht zur Schimmelbeseitigung dient, stellt die Nichtbeseitigung des Schimmels nur dann einen Grund für eine fristlose Kündigung dar, wenn die Wohnung nicht bewohnbar ist. Laut den Schilderungen hier ist dies aber nicht der Fall, so käme nur eine Mietminderung in Betracht und eine ordentliche Kündigung.
- Der Schimmel ist zwar im Flur, der Geruch jedoch auch im
Wohnbereich durch schlechte Isolierung der Tür wahrnehmbar.
Auch das ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Hier mal ein Link:
http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-Sc…
Gruß
Tina
Ist ja auch ne doofe Gemeinschaft hier!
Könnt doch keine Antworten geben, die dem Fragesteller nicht passen!
tztz
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