Hallo,
es ist wohl klar, dass ihr beide den Mietvertrag unterschrieben habt, weil Du hingewiesen hast, dass ein WBS erforderlich gewesen ist und mindestens zwei Personen einziehen mussten. Ich unterstelle also, dass beide Ehepartner unterschrieben haben.
Wie sieht es eigentlich aus mit dem Mietvertrag, wenn man sich
vom Ehepartner trennt und ausziehen möchte, der Partner aber
in der Wohnung bleiben will?
Hier gibt es diverse Möglichkeiten.
Ein Gericht ordnet auf Antrag einer Partei an, wer in der Wohnung bleibt und wer ausziehen muss (oft in Fällen der Trennung nach Gewalt oder Alkoholabusus),
die Partner vereinbaren mit Zustimmung des Vermieters, dass ein Teil auszieht und wer die Wohnung übernimmt (in solchen Fällen ist ein neuer Mietvertrag nicht notwendig),
die Wohnung wird gemeinsam gekündigt (wobei hier ein Teil vorzeitig bei dem Vermieter anfragen kann, ob er weiter vermietet ( in diesem Fall muss ein neue Mietvertrag abgeschlossen werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Zeit aus dem Mietvertrag mit dem Ehepartner angerechnet wird ( bei Kündigung des Vermieters)
Problematisch erscheint mir, dass
es (noch) eine Sozialwohnung ist, d.h. sie müsste ja von zwei
Parteien auch bewohnt sein - zumindest stand das im §
5-Schein, soweit ich mich erinnern kann. Kann sie auch von
einem bewohnt werden? Oder der jemand anders mit reinnehmen?
Was ist das größere Probleme ? Allein bewohnt oder dass in Zukunft eine andere Person in der Wohnung wohnt ? Lassen wir mal die möglicherweise privaten Gründe beseite. Es wird auf jeden Fall für den Teil, der auszieht erforderlich sein, dass der Ehepartner, der in der Wohnung bleibt alleine die Haftung übernimmt und der ausgezogene Partner mit Zustimmung des Vermieters aus allen Vertragsverpflichtungen entlassen wird. Erfolgt diese Zusage und Änderung nicht, muss der Vertrag aufgehoben werden. Bei einer Trennung steht dem anderen Teil auch rechtlich zu, aus dem Vertrag entlassen zu werden.
Komm mir so blöd vor jetzt einfach die Wohnung von meiner
Seite aus zu kündigen - weiß nicht. Bin für irgendwelche
Gedanken dazu sehr dankbar - einfach nur, bevor ich jetzt mit
dem Vermieter rede schon mal ein paar Ideen oder Wissen zu
haben.
Das Gespräch mit dem Vermieter muss sein. Lehnt Dein Partner eien Lösung ab, musst Du notfalls einen Anwalt beauftragen, der prüft, ob nicht vor einer Scheidung vorab ein Vermögensausgleich durchgeführt wird. Aber, Vorsicht. es muss klar sein, dass eine andere Person auf Deine Kosten in der Wohnung wohnt, auf Dein Risiko möglicherweise Schäden verursacht oder die Vorgehensweise des Lebenspartners Anhaltspunkte gibt, dass dieser Miete und nebenkosten nicht zahlt und seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, weil Du noch haftest. Wenn das Scheidungsverfahren läuft, sollte die Frage der Wohnung über diesen nur dann geklärt werden, wenn Du mit dem Vermieter nicht klar kommen solltest.
Gruss Günter