Hi,
folgender Sachverhalt:
Mitbewohner A und B sind gleichberechtigte Hauptmieter einer WG. Ein weiterer Mitbewohner © ist Untermieter. B zieht aus und hat am Umzugstag zwei Helfer, die ihm beim Auszug helfen.
Während des Auszugs von Mit bewohner B befindet sich A in der Küche der Wohnung, hat die Tür geschlossen, Radio an und telefoniert mit einem Bekannten. Er bekommt akustisch nichts vom Umzug mit.
Person C kommt in die Wohnung und fragt Person A, wo sein Laptop ist. Daraufhin bemerken beide, dass jeweils ihre Laptops fehlen. Person B sagt daraufhin, dass während des Auszugs die Wohnungstür offen stand. Bei der polizeilichen Beschreibung des Hergangs gibt B zudem an, dass sie für ein paar Minuten in einem Laden gewesen waren, um etwas einzukaufen.
Nun will die Versicherung von Mitbewohner B nicht zahlen und beide (der Anwalt der Familie+Versicherungsmann) sind der Auffassung, der frühere Mitbwohner B sei zwar der „Auslöser“, aber nicht der „Schuldige“.
Vielleicht kann hier eine® helfen:
- Wer trägt hier die Verantwortung/Schuld?
- Kann der sich in der Wohnung befindliche A für die Folgen des Diebstahls verantwortlich gemacht werden, obwohl er nichts vom Umzug mitbekam und ihm das Offenlassen der Tür nicht gesagt wurde?
- Gibt es links/Urteile zu dem Thema?
Besten Dank! 
bantam
Hi,Das ist ein Fall fuer einen RA oder Rechtberatungs-
stelle! Da bin ich ueberfragt.
Ursana
folgender Sachverhalt:
Mitbewohner A und B sind gleichberechtigte Hauptmieter einer
WG. Ein weiterer Mitbewohner © ist Untermieter. B zieht aus
und hat am Umzugstag zwei Helfer, die ihm beim Auszug helfen.
Während des Auszugs von Mit bewohner B befindet sich A in der
Küche der Wohnung, hat die Tür geschlossen, Radio an und
telefoniert mit einem Bekannten. Er bekommt akustisch nichts
vom Umzug mit.
Person C kommt in die Wohnung und fragt Person A, wo sein
Laptop ist. Daraufhin bemerken beide, dass jeweils ihre
Laptops fehlen. Person B sagt daraufhin, dass während des
Auszugs die Wohnungstür offen stand. Bei der polizeilichen
Beschreibung des Hergangs gibt B zudem an, dass sie für ein
paar Minuten in einem Laden gewesen waren, um etwas
einzukaufen.
Nun will die Versicherung von Mitbewohner B nicht zahlen und
beide (der Anwalt der Familie+Versicherungsmann) sind der
Auffassung, der frühere Mitbwohner B sei zwar der „Auslöser“,
aber nicht der „Schuldige“.
Vielleicht kann hier eine® helfen:
- Wer trägt hier die Verantwortung/Schuld?
- Kann der sich in der Wohnung befindliche A für die Folgen
des Diebstahls verantwortlich gemacht werden, obwohl er nichts
vom Umzug mitbekam und ihm das Offenlassen der Tür nicht
gesagt wurde?
- Gibt es links/Urteile zu dem Thema?
Besten Dank! 
bantam