Auszug der Eigentümerin bei Notartermin?

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe erstmal folgende einfache Frage:
ich möchte ein Haus Kaufen , die Eigentümerin wohnt darin alleine möchte nach vereinbarung bei verkauf dann Ausziehen. Wenn sie den Notarvertrag unterzeichnet
aber dann etwas dazwischen kommt und doch nicht ausziehen kann, wie verhält es sich? muß der Notar der den Vertrag aufsetzt dafür sorgen dass sie beim Termihn auszieht oder bin ich als Käufer in die Pflicht die über das Gericht aus der Wohnung zu entfernen. Wiie kann es sicher sein dass beide das bekommen, sie das Geld , ich das sie pünktlich auszieht. (Ich wohne zZ zur Miete und möchte zur Vertragsunterzeichnung/Schlüsselübergabe ausziehen und muß rechtzeitig kündigen)

MfG

Lima

Hallo,
Sie unterschreiben ersteinmal den Notarvertrag. Hierin wird ein Übergabetermin vereinbart, zu dem auch der Kaufpreis bezahlt wird. Wenn die Verkäuferin zu diesem Zeitpunkt nicht ausgezogen ist, wird halt auch nicht bezahlt und es kann ggf. Schadensersatz durchgesetzt werden. Hier sollten Sie den Notar ansprechen, wie man hier eine klare Regelung bekommt. Z.B. Sollte die Immobilie zum Übergabetermin nicht frei übergeben werden, fällt pro angefangenem Monat ein pauschaler Schadensersatz von EUR 1.000,- an. Die Kosten hierfür müssen nicht nachgewiesen werden.

Sonst ist das aber alles Tagesgeschäft beim Immobilienverkauf.

Falls Sie noch einen Gutachter suchen, gucken Sie gerne mal bei uns: www.der-Hausinspektor.de

MfG

Jens Gause

Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer per e-mail mitteilen, kann ich Ihnen gerne weiterhelfen…
Ralph Bleister
Tel: 0173-4863267

Hallo,

Geld beim Niotar hinterlegen und erst freigeben, wenn die Dame das Haus verlassen hat.

Christian

Das ist ein uraltes Problem, welches immer wieder zu Prozessen und Schadenersatzforderungen führt. Der Notar kennt alle Vertragsformulierungs-Alternativen hierzu. Sagen Sie ihm klar, dass Sie keine Probleme haben wollen!!! Eine der besten Lösungen ist, zumindest einen Teil des Preises erst dann an die V. auszahlen zu müssen, wenn die besenreine (Schlüssel-)Übergabe erfolgt ist. Die Auszahlung kann durch Sie oder durch den Notar (im Falle der Kaufpreishinterlegung bei ihm) geschehen.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(in 2.482 Tagen 1.755-mal Fragen beantwortet)

14.10.2010

Hallo Lima,
zu Deiner Anfrage kann ich Dir leider nicht weiter helfen. Ich bin zwar ein Hausbesitzer, aber kein Jurist.
Frag doch einfach mal einen Notar.

MfG
R. Heitmann