Auszug des Partners

Hallo,
mal angenommen ein nicht verehelichtes Päarchen mietet eine Wohnung und unterschreibt gemeinsam den Mietvertrag.
Nach einem Jahr krachts und Mieter1 zieht aus und will schnellstens aus dem Vertrag raus.
Jetzt existiert ein gültiger Vertrag der zwischen Vermieter + Mieter 1 + Mieter 2 geschlossen wurde = 3 Parteien.

Beide Mieter könnten kündigen und wenn der Vermieter möchte kann Mieter2 einen neuen Vertrag abschließen. Dazu kämen dann aber noch Einbealtung der Kaution , Nebenkostenabrechnung … das dauert!!!

Mieter 1 will aber ganz schnell raus und überlegt: Eine Mietvertragänderung, die festlegt, daß nur noch Mieter 2 den Mietvertrag erfüllt, die Kaution übernimmt und für die Nebenkosten geradesteht.

Ließe sich so ein Vertrag - vorrausgesetzt alle sind damit einverstanden - laienhaft aufsetzen? Es sind ja nur 3-4 Punkte die sich auch deutlich ausformulieren lassen.

Was meint ihr dazu ?

Schöne Grüße,
Michael

Hallo,
mal angenommen ein nicht verehelichtes Päarchen mietet eine
Wohnung und unterschreibt gemeinsam den Mietvertrag.
Nach einem Jahr krachts und Mieter1 zieht aus und will
schnellstens aus dem Vertrag raus.
Jetzt existiert ein gültiger Vertrag der zwischen Vermieter +
Mieter 1 + Mieter 2 geschlossen wurde = 3 Parteien.

Beide Mieter könnten kündigen und wenn der Vermieter möchte
kann Mieter2 einen neuen Vertrag abschließen. Dazu kämen dann
aber noch Einbealtung der Kaution , Nebenkostenabrechnung …
das dauert!!!

Mieter 1 will aber ganz schnell raus und überlegt: Eine
Mietvertragänderung, die festlegt, daß nur noch Mieter 2 den
Mietvertrag erfüllt, die Kaution übernimmt und für die
Nebenkosten geradesteht.

Ließe sich so ein Vertrag - vorrausgesetzt alle sind damit
einverstanden - laienhaft aufsetzen? Es sind ja nur 3-4 Punkte
die sich auch deutlich ausformulieren lassen.

Was meint ihr dazu ?

Wär schon möglich, dass der Vermieter so einem Vertrag zustimmt.
Es sollte aber dann drin stehen, dass Mieter 1 und 2 kündigen, wann Mieter 1 auszieht, Mieter 2 den Mietvertrag vom XX.XX.XXXX wortwörtlich übernimmt; ebenfalls wäre die Schlüsselaushändigung vom Mieter 1 direkt an den Vermieter zu beachten; evtl. Wohnungsbesichtigung, ob irgendwelche Schäden von Mieter 1 hinterlassen wurden, für die Mieter 2 dann bei einem Auszug in X-Jahren nicht geradestehen will.

Wer hat denn damals die Kaution bezahlt - Mieter 1 oder Mieter 2 oder gemeinsam? Wenn gemeinsam - dann wird´s schwierig, denn Mieter 2 sollte/müßte Mieter 1 auszahlen; wenn Mieter 1 - dann könnte Vermieter Kaution auszahlen sobald Mieter 2 Kaution erneut gezahlt hat. Wenn Mieter 2 - dann wär´s meiner Ansicht unproblematisch, da Mieter 2 dort wohnen bleibt.

Die Nebenkostenabrechnungen werden immer lang dauern, da manche Unterlagen zur Abrechnung erst im letzten Vierteljahr des Jahres vorliegen. Kommt drauf an wann die Grundabgabenbescheide der Stadt/Gemeindeverwaltung und die Jahresabrechnung der Stadtwerke an den Vermieter zugesandt werden.

Bei mir ist es z.B. so, dass Mieter nun zum 31.07. auszieht, Nebenkostenabrechnung kann ich erst im Dezember machen, da Grundabgabenbescheid meistens erst im November kommt.

Gruß von Sid

Hallo Sid,

danke für die schnelle Antwort.
Mal angenommen, der ausziehnde Mieter1 habe auch die Kaution gestellt- er erhält seine „Bürgschaft/Sparbuch“ sofort zurück, wenn der bleibende Mieter2 seine Kaution übergibt. Ich denke ,dies ginge soweit ok.

Mieter1 möchte zum Auszugstermin gänzlich von Forderungen frei sein, d.h. es müsste eine Klausel drinstehen, daß Mieter2 sich bereit erklärt, allein für die Nebenkosten der noch nicht abgerechneten Jahre zb 2010 und 2011 aufzukommen. Vielleicht gibts ja auch was zurück …
Dies ginge dann alles auch nur an den verbleibenden Mieter2.

Nach meinem Dafürhalten, ließe sich daß alles auch ohne anwaltliche Hilfe formulieren.

Gruß,
Michael

Hallo Sid,

danke für die schnelle Antwort.
Mal angenommen, der ausziehnde Mieter1 habe auch die Kaution
gestellt- er erhält seine „Bürgschaft/Sparbuch“ sofort zurück,
wenn der bleibende Mieter2 seine Kaution übergibt. Ich denke
,dies ginge soweit ok.

Da wär´s aber dann doch besser die Wohnung zum Auszugstermin zu begutachten und das ganze schriftlich zu fixieren. Nicht daß dann bei Auszug von Mieter 2 in X Jahren Mängel zu Tage treten, für die Mieter 2 nicht die Verantwortung übernehmen will, weil Mieter 1 der Verursacher war.

Mieter1 möchte zum Auszugstermin gänzlich von Forderungen frei
sein, d.h. es müsste eine Klausel drinstehen, daß Mieter2 sich
bereit erklärt, allein für die Nebenkosten der noch nicht
abgerechneten Jahre zb 2010 und 2011 aufzukommen. Vielleicht
gibts ja auch was zurück …
Dies ginge dann alles auch nur an den verbleibenden Mieter2.

Nach meinem Dafürhalten, ließe sich daß alles auch ohne
anwaltliche Hilfe formulieren.

Hat Mieter 1 sich an den Vorauszahlungen beteiligt? Wenn ja, würde ich evtl. formulieren, dass Mieter 2 diesen Teil der Vorauszahlungen an Mieter 1 auszahlt.
Erklärung sollte ohne Hilfe von Anwalt aber wasserdicht sein, so dass ersichtlich ist dass Mieter 2 für die Abschlagszahlungen sowie Nachzahlungen der beiden Jahre allein verantwortlich ist und ebenso allein berechtigt ist aus beiden Jahren eine Gutschrift zu empfangen.

Gruß von Sid