Auszug eines Schülers

Nehmen wir einen Schüler an, 19 Jahre alt und Scheidungskind.

Er ist zurzeit Schüler am Gymnasium (13 Klasse) und wird in 3
Monaten Abitur schreiben.
Derweil wohnt er bei seiner Stiefmutter. Sein Vater ist aus
beruflichen Gründen 700km weit entfernt.

Da er sich mit seiner Stiefmutter eher schlecht versteht, möcht dieser nun gerne ausziehen um sich
komplett auf sein Abitur zu konzentrieren.

Er arbeitet auch neben der Schule
(400e-Einkommen).
Jetzt würde er gerne wissen, was ihm rechtlich gesehen zusteht.

Mit freundlichen Grüßen.

Na den Umzugs- und Alltagsstreß ist für den Schüler eher zu bewältigen als der familiäre Streß :smile:

Hi,

bis zur Erstausbildung hat man Unterhaltsansprüche gegenüber der Eltern. Auch kann man beantragen, dass das Kindergeld direkt an einem selbst ausbezahlt wird.

Ansonsten kann man Wohngeld oder, da dies wohl nicht reicht AlG 2 beantragen.

Normalerweise werden Kinder unter 25 „gezwungen“ bei den Eltern wohnen zu bleiben, bzw. dürfen nicht einfach so ausziehen. Da müsste man sich speziell informieren, da kenne ich mich nicht ganz genau aus. Ich wüsste jedoch nicht, dass das auch für die Stiefmutter gilt.

Mit Alg 2 werden dann angemessene Wohnkosten und Heizkosten, sowie der Regelsatz bezahlt. Zudem kann man eine Erstausstattung für die Wohnung beantragen.

Einnahmen wie Unterhalt, Kindergeld und der 400 € Job werden dann bei AlG 2 angerechnet. Bleibt ein Bedarf übrig erhält man AlG 2, falls nicht, kann man Wohngeld beantragen. Man kann auch beides beantragen, damit zunächst überprüft wird, welchen Anspruch man hat. Dies muss man aber jeweils bei den zuständigen Behörden angeben, damit man zunächst Geld bekommt.

Eventuell kommt aber auch BaföG in Betracht, z. B. wenn man eine Ausbildung macht, oder studiert.

Der Schüler sollte sich beraten lassen. vielleicht auf dem Jugendamt, Sozialamt oder Arbeitsagentur, am besten bei allen und ein bisschen im Internet stöbern.

Einige Schulen/Gemeinden haben auch Schulsozialarbeiter.

TM

Hallo

Was wäre eigentlich mit Schüler-Bafög? Das kommt natürlich nur in Frage, wenn die Eltern nicht genug Geld haben, um dich zu finanzieren.

[MOD] Vorposting wg. FAQ:1129-Verstoßes gelöscht

Nicht unbedingt, zumal er ja was dazuverdient.

dito

Das stimmt nicht ganz. Er darf eine ganze Menge dazuverdienen, und bekommt dann immer noch Hartz 4. Wer mehr als 100 Euro verdient, bekommt zwar einen großen Teil (80%) seines (über 100 Euro hinausgehenden) Einkommens angerechnet, aber nicht alles (20 % nicht), und in der Einkommensklasse macht es durchaus was aus, ob man 60 Euro mehr im Monat hat oder nicht. Also, bei einem Einkommen von 400 Euro werden 160 Euro nicht angerechnet, es werden also 240 Euro angerechnet.

Wohnungssuche und Umzug kurz vor dem Abi würde ich allerdings schon als ein Problem betrachten.

Viele Grüße