Auszug - Haftpflichtschäden und Adresse

Habe gerade einen Mieterwechsel und dazu folgende Frage:

  1. Auf die Frage nach ihrer neuen Anschrift, gab die Vormieterin
    nur die Adresse der Firma an, bei der sie arbeitet. An die gleiche Adresse solle auch die Post an den Vormieter gehen, obgleich er dort nicht arbeitet und das Paar getrennt ist. Ich benötige die Adresse noch für die Nebenkostenabrechnung für 2001. Muss ich eine Firmenadresse akzeptieren ?

  2. Eine Fliese im Bad ist kaputt und muss ausgetauscht werden.
    Vormieterin informierte Ihre Haftpflichtversicherung und teilt mir mit, daß die Versicherung nicht möchte, daß wir unseren Fliesenleger beauftragen ( obgleich er das Bad im vergangenen Jahr gefiest hat. ) Da ich allerdings weiß, daß sie auf Versicherungskosten einen Heimwerker vorbeischicken möchte, stellt sich für mich die Frage nach der Qualität und somit nach der Möglichkeit einer Verweigerung.

  3. Das Heißwassergerät der Küche mit zugehöriger Armatur ist ebenfalls ein Haftpflichtschaden. Am Montag soll die Mieterin unsere alte Rechnung hierzu einreichen, wir bekämen dann das Geld von der Versicherung. Allerdings zieht der Nachmieter am Wochenende ein ( 1.7. = Sonntag ) und mir bliebe nur der morgige Tag, um ihm ein Ersatzgerät zu beschaffen. Muss mein neuer Mieter ohne Warmwasser bleiben ? Kann ich ein Leihgerät beschaffen ? Oder kann ich am Montag die neue Rechnung einreichen.

Fragen über Fragen, vielen Dank für Euren Experten-Tip.

Hallo,

ich werd mal versuchen, schrittweise Deine Fragen zu beantworten, so gut es halt geht :wink:

  1. Auf die Frage nach ihrer neuen Anschrift, gab die
    Vormieterin
    nur die Adresse der Firma an, bei der sie arbeitet. An die
    gleiche Adresse solle auch die Post an den Vormieter gehen,
    obgleich er dort nicht arbeitet und das Paar getrennt ist. Ich
    benötige die Adresse noch für die Nebenkostenabrechnung für
  2. Muss ich eine Firmenadresse akzeptieren ?

Wenn sie Dir keine andere gegeben hat, dann ist es kaum zu ändern. Du könntest jedoch über´s Einwohnermeldeamt eine Anfrage nach dem aktuellen Wohnsitz stellen. Dazu brauchst Du lediglich Namen, möglichst Geburtsdatum (nicht zwingend) und auf jeden Fall den letzten bekannten Wohnsitz. Ich weiß nicht genau, was die derzeit an Gebühren dafür haben wollen, ist aber bezahlbar. Einige Ämter wollen auch nachgewiesen haben, das Du ein berechtigtes Interesse an den Info´s hast, viele verzichten aber drauf. Sollte bei Dir ja eh kein Problem sein.

  1. Eine Fliese im Bad ist kaputt und muss ausgetauscht werden.
    Vormieterin informierte Ihre Haftpflichtversicherung und teilt
    mir mit, daß die Versicherung nicht möchte, daß wir unseren
    Fliesenleger beauftragen ( obgleich er das Bad im vergangenen
    Jahr gefiest hat. ) Da ich allerdings weiß, daß sie auf
    Versicherungskosten einen Heimwerker vorbeischicken möchte,
    stellt sich für mich die Frage nach der Qualität und somit
    nach der Möglichkeit einer Verweigerung.

Dazu kurz ein Zitat des Paragraphen 249 BGB :

„Wer zum Schadensersatze verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatze verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Ist
wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen
Geldbetrag verlangen.“

Das bedeutet, Du mußt Dich nicht nach den Wünschen Deiner Vormieterin richten. Du kannst das alles von einem Handwerker Deiner Wahl(!) in Ordnung bringen lassen und ihr dann die Rechnung schicken. Die muß sie bezahlen. Ob sie das dann ihrer Versicherung gibt oder nicht kann Dir egal sein. Letztendlich kannst Du Dir sogar nur einen Kostenvoranschlag machen lassen und nur das Geld verlangen auch wenn Du´s selbst reparierst oder sogar gar nicht reparierst. Dir ist ein Schaden entstanden. Den hat sie zu begleichen.

  1. Das Heißwassergerät der Küche mit zugehöriger Armatur ist
    ebenfalls ein Haftpflichtschaden. Am Montag soll die Mieterin
    unsere alte Rechnung hierzu einreichen, wir bekämen dann das
    Geld von der Versicherung. Allerdings zieht der Nachmieter am
    Wochenende ein ( 1.7. = Sonntag ) und mir bliebe nur der
    morgige Tag, um ihm ein Ersatzgerät zu beschaffen. Muss mein
    neuer Mieter ohne Warmwasser bleiben ? Kann ich ein Leihgerät
    beschaffen ? Oder kann ich am Montag die neue Rechnung
    einreichen.

Siehe meine vorherige Antwort.Laß ein neues Gerät einsetzen und schick ihr die Rechnung. Ob sie die selbst bezahlt oder ihre Versicherung ist nicht Dein Problem.

Fragen über Fragen, vielen Dank für Euren Experten-Tip.

Für die Fragen ist w-w-w ja da. Wenns geholfen hat, isses auch gern geschehen. Hast noch Fragen? Stell sie einfach.

Grüße
Mathias

Hi Pia,

die angegebene Adresse mußt du schon akzeptieren, auch wenn es sich um eine Firmenanschrift handelt und du vermutest, dass die Ex-Mieterin dort nicht tatsächlich wohnt.
Bei den anderen Fragen würde ich anders vorgehen. Deine Ansprechpartnerin ist die Vormieterin. Wenn sie das mit ihrer privaten Versicherung klären will, soll sie es tun. Ich würde den Fliesenleger beauftragen, den Schaden in Ordnung zu bringen und mir eine Rechnung zu schicken. Diese fordere ich bei der Vormieterin ein. Dann kann sie das, wie sie will, mit ihrer Versicherung klären. Du mußt dich als Eigentümer nicht mit der privaten Versicherung einer Dritten einlassen.
Das gleiche gilt für das Heißwassergerät. Ich würde es erneuern lassen und ebenfalls die Rechnung an die Vormieterin.

Gruß,
Francesco