Auszug Mietwohnung

hallo zusammen,

ist folgender passus im mietvertrag zulässig/gültig:

der vermieter übergibt die mieträume in folgendem mit dem mieter 
vereinbarten zustand:

renoviert.

wie ist das definiert?

muss die wohnung komplett gestrichen werden?
oder nur kleine stellen ausgebessert werden?
die farbe der tapeten ist seit einzug im jahr 2001 in weiss geblieben, 
jedoch befinden sich kleine abnutzungserscheinungen an manchen stellen
an der tapete. diese auszubessern versteht sich von selbst, aber muss
die wohnung komplett gestrichen werden?

vielen dank für euere hilfe!

Hallo!

merkst Du es nicht ?

Diese Klausel beschreibt den Übergabezustand, den der VERMIETER dem Mieter bei Einzug zusagte.
Renoviert = einzugsfertig, frisch gemalt oder tapeziert. Mieter räumt seine Möbel ein und fertig ist er. Es sei denn, ihm gefällt eine Farbe nicht. Dann muss und darf er Hand anlegen.

Ob man beim Auszug irgendwas als Mieter machen muss ist unbestimmt. Dazu müsste mehr im Vertrag stehen. Oder wenn nicht, dann muss auch nichts gemacht werden.

MfG
duck313

Die Klausel beschreibt den Zustand bei Anmietung, nicht den bei Auszug :smile:

Ob du überhaupt renovieren musst, steht im Vertrag. Falls dies wirksam vereinbart ist, genügt allerdings kein Ausbessern :frowning:

G imager