Hallo,
mein Sohn wird 24 Jahre,wohnt noch bei uns in einem 9,85 m2 großem Zimmer. Er hat hat eine Berufsausbildung ist zur Zeit arbeitslos.
Die Wohnung hat eine gesamtgröße vom 59 m2 und wir sind beide berufstätig, im Schichtdienst. Es kommt hier oft zu Spannungen und unser Sohn kann sich in seinerpersönlichkeit nicht frei entfalten.
Er will ausziehen, kann mir einer sagen, welcher Unterstützungen er beantragen kann? Wo er sich hinwenden muss?
Ich dankie für jeden Hinweis.
Hallo,
denke, der Sohnemann bekommt Hartz IV und auch Wohngeld, wenn er ne eigene Wohnung hat.
Insgesamt sehr traurig, dass heute junge Menschen keine Arbeit mehr haben können, von sogenannten Jobs mal abgesehen, die reine Ausbeutung darstellen und die Jungen dazu zwingen, dazu Hartz IV zu beantragen.
Ich frage mich oft, wann es endlich in die Köpfe aller eingeht, dass es definitiv nicht mehr Arbeit für alle gibt und auch nie wieder geben wird, solange es so läuft wie es läuft.
VG Tizia
Hallo,
denke, der Sohnemann bekommt Hartz IV und auch Wohngeld, wenn
er ne eigene Wohnung hat.
nein, das geht in diesem Falle nicht.
Wohngeld und AlG 2 schließen sich aus.
Außer ein minderjähriges Kind wohnt bei den Eltern und kann mit Kindergeld, (evtl. Unterhalt) und Wohngeld seinen Bedarf decken.
Ich frage mich oft, wann es endlich in die Köpfe aller
eingeht, dass es definitiv nicht mehr Arbeit für alle gibt und
auch nie wieder geben wird, solange es so läuft wie es läuft.
Ja.
TM