Hallo,
kann mir jemand bei folgendem Fall helfen?
Eine Wohnung wird nach nur einem Jahr gekündigt. In dem Vertrag steht: „Wohnung muss mit weißen Wänden zurück gelassen werden.“
Die Wände wurden von den Mietern beim Einzug nicht farbig gestrichen, es ist also, die üblich Nutzungsspuren, noch alles weiß.
Wie definiert man denn nun weiß? Muss man die Wände jetzt neu weißen?
Und wenn ja, dann alle (Küche, Flur, Bad, Wohnräume)?
Viele Grüße
Stefanie