Auszug nach einem Jahr, muss man streichen?

Hallo,
kann mir jemand bei folgendem Fall helfen?
Eine Wohnung wird nach nur einem Jahr gekündigt. In dem Vertrag steht: „Wohnung muss mit weißen Wänden zurück gelassen werden.“
Die Wände wurden von den Mietern beim Einzug nicht farbig gestrichen, es ist also, die üblich Nutzungsspuren, noch alles weiß.
Wie definiert man denn nun weiß? Muss man die Wände jetzt neu weißen?
Und wenn ja, dann alle (Küche, Flur, Bad, Wohnräume)?

Viele Grüße
Stefanie

Hallo,
ich kann mir nicht vorstellen, dass so ein Satz verbindlich sein kann. Solange man keine grellen oder unnatürliche Farben (rosa bzw. schwarz) verwendet, sollte das in Ordnung sein. Außerdem ist sowieso fraglich, ob nach einem Jahr bereits frisch gestrichen werden muss. Hier sind die entsprechenden Vereinbarungen im MV sowie die aktuelle Rechtsprechung zu beachten.
Beste Grüße
Andreas