Ich habe mal eine Frage, wie verhält sich die Rechtslage wenn der eine Partner nach einer Trennung sagt, mann solle aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen!
Muss mann im Mietvertrag stehen um einen Anspruch zu haben, ersteinmal in der Wohnung wohnen zu bleiben, oder reicht es auch einfach wenn mann nachweißen kann, das mann sich die Wohnung zusammen genommen hat und dort zusammen eingezogen ist?
Also sagen wir die eine Partei, steht alleine im Mietvertrag, da der Vermieter nur einen Ansprechpartner haben wollte, der Vermieter ist aber davon unterrichten, das zwei Parteien in dieser Wohnung untergebracht sind! Die Partei mit dem Mietvertrag, will das die Andere die Wohnung nach einer Trennung verlässt, gibt es irgendeinen Anspruch die diese Person gelten lassen kann um vorrübergehend dort wohnen zu bleiben?
Vielen Dank schonmal im vorraus eure schattenhexe
Nein
vnA
Hallo,
wenn der eine Partner sagt „mann“ solle ausziehen, dann kann frau drinbleiben.
Ernsthaft: Wie hier schon gepostet, gibt es keine rechtliche Handhabe in der Wohnung zu bleiben.
Das Recht an der Wohnung (bzw. dem Mietverhältnis) hat nur der, welcher den Mietvertrag unterschrieben hat. Auch begründet der (Mit)Einzug oder Zuzug nicht unbedingt ein Untermietverhältnis.
Allerdings kann er den Auszug nicht erzwingen. Er müsste ihn ggf. gerichtlich durchsetzen.
Ob das aber die Nerven aller aushalten, ist die Frage.
Gruß
Nita
Muss mann im Mietvertrag stehen um einen Anspruch zu haben,
ersteinmal in der Wohnung wohnen zu bleiben, oder reicht es auch
Ja.
einfach wenn mann nachweißen kann, das mann sich die Wohnung
zusammen genommen hat und dort zusammen eingezogen ist?
Nein.
der Vermieter ist aber davon unterrichten, das zwei Parteien in
dieser Wohnung untergebracht sind!
Was lediglich Einfluss auf die Nebenkostenabrechnung haben dürfte.
Ein anruf beim Vermieter nach dem Auszug durch den Verbleibenden reicht auch hier um das zu ändern.
Die Partei mit dem Mietvertrag, will das die Andere die Wohnung nach
einer Trennung verlässt, gibt es irgendeinen Anspruch die diese
Person gelten lassen kann um vorrübergehend dort wohnen zu bleiben?
Wie VnA schon kurz und knapp richtig sagte: Rechtlich - nein.
Moralisch gesehen sollte der dort Verbleibende der ausziehenden Person möglicherweise das Recht geben sich innerhalb angemessener Frist eine eigene Wohnung zu suchen. Aber selbst dies mag der Verbleibende anders sehen, wenn er nur tief genug verletzt wurde oder einfach die Schnauze voll hat.
Gruss HighQ
nun ja, neues Schloss heute Nachmittag und Schluss ist.
vnA
Na ja, wenn man sich nachmittags in ein neues Schloss umziehen kann, dann hat man natürlich keine Probleme mehr. 
Gruß
Nita
… du hast vergessen: Die Sachen des anderen vor die Tür stellen^^