Auszug ohne kündigung

hallo,
ein mieter zieht aus einem vermietetem haus aus ohne dem vermieter bescheid zu geben bzw den mietvertrag zu kündigen. die schlüssel hat dieser mieter auch nicht zurück gegeben. wie kann der vermieter vorgehn? wie kommt der vermieter an seine schlüssel?

Zunächst nichts :open_mouth:

N. § 568 (1) BGB bedarf die Kündigung der Schrfitform. Erst wenn die Mietzahlungen ausbleiben, wäre eine vermieterseitige Kündigung n. § 543 (2) denkbar.

G imager

Hi,

Warum soll der Mierter nicht Auszihen dürfen, ob er die gemietete Wohnung nund Bewohnt oder nicht ist sache des Mieters. Zahlen muss er die Miete aber auf jeden fall.