Auszug ohne Renovierung obwohl vereinbart?

Wenn ich eine Wohnung in unrenoviertem Zustand hinterlasse obwohl ich dazu lt. Vertrag verpflichtet wäre, welche Kosten kann der Vermieter geltend machen, nur bis zur Höhe der Kaution oder weitere?

Hallo Uwe,

natürlich alle Handwerker(!)-Kosten, die für eine ordnungsgemäße Schönheitsreparatur nötig sind. Das kann natürlich mehr sein, als die Kaution und wird dann bei Zahlungsverweigerung ohne größere Probleme bei Dir eingeklagt.

Jürgen

Hallo Uwe,

Wenn ich eine Wohnung in unrenoviertem Zustand hinterlasse
obwohl ich dazu lt. Vertrag verpflichtet wäre, welche Kosten
kann der Vermieter geltend machen, nur bis zur Höhe der
Kaution oder weitere?

kurz gesagt: sämtliche Kosten

Kosten für Renovierung, Mietausfall und evtl. auch darüber hinausgehende Schäden (z.B. falls er eine Vertragsstrafe zahlen muß, wenn er die Wohnung nicht ordnungsgemäß weitervermieten kann), auch wenn sie weit über die Kaution hinweggehen. Das Problem des Vermieters ist nur, den über die Kaution hinausgehenden Betrag „einzutreiben“. Solange es aber etwas zu pfänden gibt, sehen die Chancen für ihn gut aus (und schlecht für den Mieter).

Übrigens muß er dann nicht selbst renovieren, sondern kann eine Fachfirma damit beauftragen (alleine für Streicharbeiten kann man da schnell mal 500 - 1000 Euro pro Raum hinblättern.

Es ist also nicht sehr empfehlenswert, so zu handeln.

Genaueres kann Dir aber GünterW sagen, der hier auch oft schreibt.

Grüsse

Sven

Danke!!!
o.T.

Hallo Uwe, hallo Sven,

Wenn ich eine Wohnung in unrenoviertem Zustand hinterlasse
obwohl ich dazu lt. Vertrag verpflichtet wäre, welche Kosten
kann der Vermieter geltend machen, nur bis zur Höhe der
Kaution oder weitere?

kurz gesagt: sämtliche Kosten

Kosten für Renovierung, Mietausfall und evtl. auch darüber
hinausgehende Schäden (z.B. falls er eine Vertragsstrafe
zahlen muß, wenn er die Wohnung nicht ordnungsgemäß
weitervermieten kann), auch wenn sie weit über die Kaution
hinweggehen. Das Problem des Vermieters ist nur, den über die
Kaution hinausgehenden Betrag „einzutreiben“. Solange es aber
etwas zu pfänden gibt, sehen die Chancen für ihn gut aus (und
schlecht für den Mieter).

Übrigens muß er dann nicht selbst renovieren, sondern kann
eine Fachfirma damit beauftragen (alleine für Streicharbeiten
kann man da schnell mal 500 - 1000 Euro pro Raum hinblättern.

Es ist also nicht sehr empfehlenswert, so zu handeln.

Genaueres kann Dir aber GünterW sagen, der hier auch oft
schreibt.

Der Hinweis von Sven ist absolut richtig.

Rechtlich betrachtet ist noch folgende Vorgehensweise zu beachten. Der Vermieter darf nicht von sich aus einfach renovieren lassen. Er muss Dich zuerst auffordern, die Renovierung vorzunehmen und wenn Du bis zum xx.xx.xxxx die Renovierung nicht vorgenommen hast, muss er Dir erklären, dass er Deine Leistung nach diesen Termin verweigert und auf Deine Kosten die Wohnung renoviert.

Aber:

Er kann dann ein sogenanntes selbstständiges Beweissicherungsverfahren vor dem AG beantragen. Die Kosten sind von Dir zu tragen. rd. 750 EUR Kosten. Was hier ein gerichtlich bestellter Gutachter feststellt wird, wenn dem nicht innerhalb vier Wochen widersprochen wird, automatisch rechtskräftig. Hier vergehen mal ganz schnell vier - sechs Wochen. Und dann wird renoviert, also drei Monate sind drin. Oder er lässt nach der Fristversäumnis von Dir renovieren, wobei auch hier ganz schnell zwei Monate vergangen sind.

Wie Sven hingewiesen hat, solange die Wohnung nicht vermietet werden kann, musst Du die Miete und alle sonstigen Schäöden zahlen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

Der Hinweis von Sven ist absolut richtig.

Danke für’s Kompliment, als Laie bin ich beim Aufstellen von Behauptungen natürlich immer etwas vorsichtig und verweise gerne auf Experten.

Rechtlich betrachtet ist noch folgende Vorgehensweise zu
beachten. Der Vermieter darf nicht von sich aus einfach
renovieren lassen. Er muss Dich zuerst auffordern, die
Renovierung vorzunehmen und wenn Du bis zum xx.xx.xxxx die
Renovierung nicht vorgenommen hast, muss er Dir erklären, dass
er Deine Leistung nach diesen Termin verweigert und auf Deine
Kosten die Wohnung renoviert.

Als Mieter würde ich ein Abnahmeprotokoll verlangen, natürlich möglichst ohne Mängel. Dann hat man Rechtssicherheit, dass der Vermieter hinterher nicht mehr kommen kann. Als Vermieter würde ich natürlich drauf achten, dass möglichst jeder Fehler darin aufgeführt wird. Bei Uneinigkeit natürlich ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren (wie weiter unten beschrieben).

Er kann dann ein sogenanntes selbstständiges
Beweissicherungsverfahren vor dem AG beantragen. Die Kosten
sind von Dir zu tragen. rd. 750 EUR Kosten. Was hier ein
gerichtlich bestellter Gutachter feststellt wird, wenn dem
nicht innerhalb vier Wochen widersprochen wird, automatisch
rechtskräftig. Hier vergehen mal ganz schnell vier - sechs
Wochen. Und dann wird renoviert, also drei Monate sind drin.
Oder er lässt nach der Fristversäumnis von Dir renovieren,
wobei auch hier ganz schnell zwei Monate vergangen sind.

Wobei die Emotionen des Vermieters (man hat als Vermieter nur ungern zusätzlichen Aufwand, vor allem bei „sorglos-Steuersparimmobilien“) nicht unbedingt zu einer äusserst kostengünstigen Variante führen.

Wie Sven hingewiesen hat, solange die Wohnung nicht vermietet
werden kann, musst Du die Miete und alle sonstigen Schäöden
zahlen.

Und der geschädigte Vermieter wird sich u.a. etwas mehr bei Zeit bei der Auswahl des neuen Mieters machen, vor allem, wenn er weiss, dass beim alten Mieter evtl. noch Geld zu holen ist (wer sagt denn, dass Renovierungen immer innerhalb kürzester Zeit durchführbar sind ?).

Grüsse

Sven