Auszug; Probleme mit dem Makler meines Vermieters

Guten Tag, ich habe ein Problem und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt.

Ich habe meine aktuelle Wohnung zum 31. Mai fristgerecht gekündigt, der Vermieter hat mir den Erhalt der Kündigung auch bestätigt. Letzte Woche informierte er mich darüber, dass er eine Maklerin beauftragt hat, die sich um die Weitervermietung der Wohnung kümmern soll. Diese nahm zwei Tage später Kontakt mit mir auf, unter vereinbarte mit mir einen Termin, damit Sie ein Profil für die Wohnung erstellen kann.
An dem ausgemachten Termin, erscheint Sie mir als relativ freundlich und besichtigte die Wohnung inklusive Fotos machen in nur knapp 5 Minuten. Ich erzählte ihr, dass ich ihr keinen Schlüssel geben werde, und sie mich doch kurzfristig für Besichtigungen kontaktieren soll. Ich habe hier keinerlei Verwandtschaft, die eben mal kurz die Tür aufschließen könnte, wenn ich nicht da bin. Ich bin zeitlich sehr flexibel, nur montags bis donnerstags ab 16:30 Uhr kann ich nicht, da ich zu dieser Zeit zur Abendschule gehe. Meine Freundin könnte eventuell aufschließen, aber sie arbeitet zu sehr unregelmäßigen Arbeitszeiten. Über all diese Informationen, wusste sie Bescheid.

Einen Tag später, war die Anzeige der Wohnung auch auf einem großen deutschen Immobilienportal zu sehen. Meiner Meinung nach, wurde die Wohnung sehr schlecht beschrieben, da einige Ausstattungsmerkmale nicht genannt wurden, die zur Vermietung definitiv helfen könnten.

Zwei weitere Tage später, rief sie mich an, als ich gerade mit meiner Freundin einkaufen war. Sie erzählte mir, dass sie einen Wochenendheimfahrer als Interessenten hat, der gerne montags bis donnerstags nachmittags nach der Arbeit die Wohnung besichtigen möchte. Ich erinnerte sie höflich daran, dass ich zu diesen Zeiten nicht verfügbar bin, sprach allerdings kurz mit meiner Freundin und diese sagte mir, dass sie am Montag Mittag früh Feierabend hat, und aufschließen könnte.

Plötzlich schrie mich die Maklerin am Telefon an, ich würde widersprüchliche Aussagen machen, und sie könne so nicht arbeiten. Wenn ich ihr nicht zur Verfügung stehen würde wann sie es will, würde sie ihr Amt niederlegen.
Nachdem ich sie zweimal gebeten hatte, Ihren Ton und Lautstärke runterzufahren, platzte mir der Kragen. Ich habe ihr gesagt dass sie so gar nicht erst mit mir reden muss, und das Thema mit ihr für mich beendet ist. Ich legte auf und rief meinen Vermieter an, der daraufhin nur meinte :"Ich werde Frau… mal anrufen.
Einen Tag später schrieb er mir per Mail, dass er die Immobilienfirma und die Maklerin seit Jahren kennt, und diese sehr kompetent wären. Ich müsste mich also weiterhin mit ihr auseinandersetzen.

Nun meine Frage: Muss ich das wirklich?

Ich wäre dankbar wenn mir jemand helfen könnte, liebe Grüße!

Hallo,

Sie sind zeitlich ausreichend flexibel für die Vereinbarung von Besichtigungsterminen. Als Makler sollte man zu dem, mit dem man Termine machen muss, freundlich sein, denn sonst schaltet derjenige „auf stur!“. Niemand muss sich anschreien lassen!! Ob Sie sich juristisch betrachtet mit der Maklerin „abgeben“ müssen, kann ich nicht sagen. Fakt ist: Sie bestimmen, ob ein Termin stattfindet oder ob Sie einen Termin „vergessen“ oder „krank“ sind… - Tenor: wie man in den Wald hereinruft…
Gruß
W.B.

Nun meine Frage: Muss ich das wirklich?

Bedingt sicher ja, auch wenn dem Vermieter von Gesetzeswegen kein Recht zusteht. (s.a. http://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeber/mietvertrag/d… +++ http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besich…)

Wie man auf so eine Maklertante reagiert - nunja, ich wüsste es … :wink:)

Mein Tipp: Gib dem Vermieter die Zeiten auf an denen du kannst und bitte ihn diese „nocheinmal“ an die Maklerin mit dem Hinweis weiter zu reichen, sie möge sich daran halten, weil im Übrigen keine Besichtigungen stattfinden. Damit solltest du dem Vermieterrecht genüge getan haben :smile:

Vielen Dank für Ihre Expertenanfrage!

Schade, dass Sie mit der Maklerin Pech haben.

Grundsätzlich gilt: der Mieter muss dem Vermieter oder seinen Beauftragten nach Vorankündigung Zutritt zum Mietobjekt gewähren.

Das steht so in Ihrem Mietvertrag und ist gesetzlich geregelt. Natürlich hat die Maklerin generell Rücksicht auf Ihre terminlichen Verpflichtungen zu nehmen.

Weiterhin viel Erfolg!

Stefan v. Ebner-Eschenbach

Immobilienberater & Mitglied im Maklerfachausschuss des Immobilienverband Deutschland (IVD)

www.ebner-eschenbach.de
Vermietung & Verkauf
Paniersplatz 35
90403 Nürnberg

Ich bin als Versicherungsmakler tätig, hier kann ich nicht weiterhelfen.