Auszug: Renoviert, aber Vermieter reicht das nicht

Liebe Experten,

ich bin am 31. März aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe die Wohnung gemäß dem allgemeingültigem Empfinden hergerichtet. Soll heißen: Dübellöcher verspachtelt, weiß drüber gestrichen, besenrein übergeben. Zusätzlich gab es hinter einem Schrank zwei dunkelgraue Streifen, die ich ebenfalls übermalt habe. Ich war Erstmieter dieser Wohnung und habe zwei Jahre und 2 Monate darin gewohnt.

In meinem Mietvertrag, der ein fertiges Exemplar der Firma Haus&Grund ist, steht zu Renovierungsarbeiten folgendes:

  1. Der Mieter ist verpflichtet, in den Mieträumen auf seine Kosten die regelmäßigen Schönheitsreparaturen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen, soweit sie durch seinen Mietgebrauch erforderlich sind. Sofern der Grad der Abnutzung durch den Mieter keiner anderen Zeitfolge bedingt, werden die SR im allgemeinen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein: in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre, Wohn- und Schlafräume, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, anderen Nebenräumen (z.B. Keller, Balkone, Loggien) alle 7 Jahre, Fußböden einschließlich Leisten, Treppenstufen, Heizkörpern und Heizrohren, Innentüren, Fenster und Außentüren von innen alle 7 Jahre. Die Fristen werden berechnet vom Zeitpunkt des Beginns des Mietverhältnisses bzw. soweit Schönheitsreparaturen nach diesem Zeitpunkt von dem Mieter fachgerecht durchgeführt worden sind, von diesem Zeitpunkt ab.

  2. Die SR umfassen das Tapezieren, Anstreichen von Wänden und Decken sowie Holzwerk, Streichen der Fußböden - Leisten und Treppenstufen - der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen sowie der Innenseiten der Balkone.

  3. Der Vermieter ist zur Durchführung regelmäßiger SR nicht verpflichtet.

In meinem Mietvertrag wurde ein separater Anhang beigefügt. Wortlaut:

Sind im Zeitpunkt der Beendigung des Mietvertrages SR noch nciht fällig, so gilt folgendes: Der Mieter hat einen angemessenen Anteil an den Kosten für zukünftig fällig werdende SR entsprechend der Abnutzung, die während der Mietdauer entstanden ist, zu tragen. Die Mietdauer bezeichnet den Zeitraum seit Mietvertragsbeginn bzw. - wenn später SR durchgeführt worden sind - seit der letzten Renovierung. Im allgemeinen entspricht der vom Mieter zu tragende Kostenanteil den nachstehenden Prozentsätzen, denen eine normale, also den üblichen Gebrauch einer Wohnung entsprechende Abnutzung zugrunde liegt.

Außer den von mir geschilderten Stellen gab es nichts zu streichen. Die erste Frage, die sich mir bei diesen Paragraphen natürlich stellt, ist die der Rechtmäßigkeit. Viel hat man darüber gehört, was nun erlaubt sei bzw. gefordert werden könnte. Ein juristisch unbedarfter Mieter ist hier natürlich auf die Hilfe Externer angewiesen. Was könnt ihr mir über die diversen Absätze sagen?

Leider stellt sich meine ehemalige Wohnungsverwaltung etwas quer. Die dunkelgrauen Striche (und nur die!) sind bei der Abnahme aufgefallen und sollten nachgebessert werden. Dies habe ich getan und bin am Folgetag noch einmal in die Wohnung gefahren, um das Ergebnis in Augenschein zu nehmen. Die Striche waren definitiv weg. Damit war für mich der Fall erledigt.

Nun teilte mir die WV telefonisch mit, dass die Striche doch noch zu sehen seien und nun ein komischer Gelbton vorherrschen würde. Das fand ich seltsam, da ich bei den Strichen genau das Weiß genommen hatte, mit dem ich auch die Dübellöcher übermalert habe. Und bei diesen Stellen hieß es sinngemäß „Das sieht gut aus, die Farbe passt sogar“ Warum jetzt auf einmal die Farbe an der Streifenwand doch nicht mehr passen soll, erschließt sich mir nicht. In einem Brief teilte man mir mit, dass das Ergebnis weder von der WV noch vom Nachmieter akzeptiert werden könne. Ganz ehrlich, die Striche waren weg bzw. allerhöchstens so schwach sichtbar, dass es kaum stören würde.

Nun will die WV einen Maler engagieren, der sein fachkundiges Urteil abgeben und ggf. die Wand neu streichen soll. Wie das Urteil ausfällt, dürfte klar sein. die Wand muss natürlich neu gemacht werden. Schließlich will der Maler Geld verdienen. Die Kosten für den Maler würden mir dann letztlich von der Kaution abgezogen werden.

Hieraus ergeben sich folgende Fragen:

  1. Kann ich einen Kostenvoranschlag verlangen?
  2. Kann ich mir besagte Stellen noch einmal ansehen und ggf. selbst nachbessern?
  3. Schießt die WV hier mit Kanonen auf Spatzen, soll heißen ist das nicht alles sehr übertrieben?
  4. Kann mich die WV überhaupt auf Grund voriger Paragraphen dazu zwingen, diese Stellen fachgerecht zu beseitigen. Und was heißt hier fachgerecht? „Ordentlich“, wie von mehreren Gerichten in Urteilen bestätigt oder tatsächlich so wie beim Einzug? Letzteres dürfte aber praktisch fast auschlließbar sein.

Für Eure Tipps, Hinweise und Rückmeldungen bin ich sehr dankbar.

Hallo,
ich würde dir empfehlen mit dem vermieter sich nochmals darauf zu einigen das du dir wand erneut streichen tust.
bei den meisten billig farben werden solche schattierungen und auch flecken meist nicht genügend abgedeckt.wenn es dir machbar ist und du weitere streitigkeiten ersparen möchtest streiche sie erneut aber den gesamten wandbereich( das ist sehr wichtig) und nicht nur die schattierung dann müßte das problem behoben sein.
einfach gleichmäßig die gesamte fläche streichen/walzen
ein maler würde nicht anderes tun in dem fall und du kannst dir überlegen ob du denen das geld in den…steckst oder es einfach selbst nochmals machst. mit zusage des vermieters die wand nochmals zu streichen.
viel erfolg
manuela

…:Hieraus ergeben sich folgende Fragen:

  1. Kann ich einen Kostenvoranschlag verlangen?
  2. Kann ich mir besagte Stellen noch einmal ansehen und ggf.
    selbst nachbessern?
  3. Schießt die WV hier mit Kanonen auf Spatzen, soll heißen
    ist das nicht alles sehr übertrieben?
  4. Kann mich die WV überhaupt auf Grund voriger Paragraphen
    dazu zwingen, diese Stellen fachgerecht zu beseitigen. Und was
    heißt hier fachgerecht? „Ordentlich“, wie von mehreren
    Gerichten in Urteilen bestätigt oder tatsächlich so wie beim
    Einzug? Letzteres dürfte aber praktisch fast auschlließbar
    sein.

Für Eure Tipps, Hinweise und Rückmeldungen bin ich sehr
dankbar.

Hallo,
mir scheint das nicht ganz so kompliziert zu sein.
Schreiben Sie an die WV daß Sie bereit wären, gründlich nachzubessern und deswegen ein Termin vereinbart werden solle ( Einschreiben mit Rückschein als Beweis ). Nehmen Sie zu dem Termin eine zweite ( volljährige) Person mit und eine Kamera mit Datumseindruck. Versuchen Sie die Wand ohne sichtbare Streifen hinzukriegen. Etwas trocknen lassen und dann reichlich Bilder mit u. ohne Blitz machen. Nach Abschluss wieder schriftlich dokumentieren und mit den besten Fotos (keine Originale) der WV zuschicken.
Dazu der Hinweis, daß ein (namentlich nicht genannter
Dienstgrad ) sich als Zeuge zur Verfügung stellt.

Hieraus ergeben sich folgende Fragen:

  1. Kann ich einen Kostenvoranschlag verlangen?
  2. Kann ich mir besagte Stellen noch einmal ansehen und ggf.
    selbst nachbessern?
  3. Schießt die WV hier mit Kanonen auf Spatzen, soll heißen
    ist das nicht alles sehr übertrieben?
  4. Kann mich die WV überhaupt auf Grund voriger Paragraphen
    dazu zwingen, diese Stellen fachgerecht zu beseitigen. Und was
    heißt hier fachgerecht? „Ordentlich“, wie von mehreren
    Gerichten in Urteilen bestätigt oder tatsächlich so wie beim
    Einzug? Letzteres dürfte aber praktisch fast auschlließbar
    sein.

Hallo Patroni,
Das ist wirklich etwas für einen Juristen (ich bin keiner)
Die Auflagen in dem Mietvertrag finde ich aber schon heftig.

  1. Ich fürchte ein Anspruch besteht nicht, allerdings dürfte ja nur ein prozentualer Anteil auf dich zukommen. Es ist ja nur eine Wand und du bist ja nur ⅔ der Zeit drin gewesen. Allerdings vermute ich das Du den Maler beauftragen müsstest und sie dir nicht einfach die Kosten aufdrücken können.

  2. müsste dir ermöglicht werden da die Wohnung ja wohl noch nicht abgenommen wurde (Schlüsselübergabe), somit bist du noch verantwortlich (wurde sie abgenommen somit ist die Sache eh erledigt – dann sollte es aber ein Protokoll oder mind. Zeugen geben)

  3. Ja, allerdings kann ich den Sachverhalt nur aus deiner Schilderung beurteilen. Du könntest natürlich ein Gutachter dazuholen.

  4. nein aber Sie können die Beseitigung in Rechnung stellen bzw die vertraglichen prozentsätze (sofern die mietrechtlich überhaupt gültig sind). Wenn die Wand gelblich fleckig ist oder die Streifen durchkommen (schlechte Farbe, keine Nikotin Sperre - durchblutungen können in der Tat erst später auftreten sowie eine Farbänderung durch die Trocknung kommen kann) So wäre dies ein Mangel der beseitigt werden muss. (ob alt weis als Farbe akzeptabel ist steht aber auch nirgends)
    Nur punktuelles Streichen funktioniert eigentlich nicht.

Nach einer fachgerechten Renovierung ist der Zustand der Wohnung wie neu. Eventuell muss dafür aber neu tapeziert werden.
Allerdings gibt es auch Sachen wie Bohrlöcher in Fliesen wegen denen man nicht neu fliesen muss. Eine Wand sollte aber einheitlich aussehen.

Fraglich ob die Streifen ein baulichen verdeckten Mangel zeigen, für den Du nicht verantwortlich bist.

Entscheident ist was im Abnahmeprotokoll steht, steht dort kein Mangel der noch beseitigt werden muss - so besteht auch kein Anspruch vom Vermieter

Wie gesagt das ist was für einen Anwalt, und nach deiner Schilderung würde es mich wundern wenn ein Gericht gegen Dich entscheiden würde - aber Mietrecht ist recht eigenwillig.

Ich würde wiedersprechen und einen Termin vereinbaren um sich das gemeinsam vor Ort anzuschauen. Am besten mit dem Maler und einem Zeugen.

Gruß
Jack

Leider bin ich kein Experte, geschweige denn kenn ich die rechtlichen Möglichkeiten. Ich kann Dir nur eine Meinung liefern.

Dass die dunklen Striche wieder zusehen sind kann sein. Es gibt viele Sachen die immer wieder durchkommen. Um sowas zu vermeiden grundiert man die Wand vor dem Streichen. Wenn das dann nicht hilft versucht man neu zu tapizieren.

Ich denke also nicht, wenn Du da einfach nochmal Farbe rauf pinselst, dass damit das Problem behoben ist.

Andersherum kannst Du natürlich anbieten selbst ein Angebot einzuholen.

Rechtlich wird sich mit so einem Fall eher selten auseinander gesetzt. Der Streitwert ist ja wohl eher gering.

Sorry, aber mehr kann ich Dir dazu nicht sagen.

Gruß Mario

Hallo Patroni,

leider werde ich aus Deinen Beschreibungen nicht ganz klar - hast Du nun nur die fehlerhaften Stellen ausgebessert, oder ganze Räume gestrichen - und die Stellen sind wieder hervorgetreten. Prinzipel ist gegen den Vertrag nichts wirkliches zu sagen, da der den normalen Gepflogenheiten entspricht. Wie eben im Zusatz festgestellt bist Du beim Auszug gesetzlich auch nur für Anteile der Renovierungen zuständig, was wiederum heist, dass bei einer Renovierung durch ein beauftragtes Unternehmen Du natürlich auch nur - je nach Raum - ca 3/7 der Kosten übernehmen müsstest. Solltest Du allerdings Räume komplett gestrichen haben und die schwarzen Streifen wieder durchschlagen, so hättest Du damit sicher der Pflicht genüge getan. Erneutes nachbessern durch Dich dürfte sicherlich nicht möglich sein, denn da Du ja anscheinend nicht mehr in der Wohnung wohnst hast Du auch kein direktes Zugangsrecht mehr zur Wohnung. Und fachgerecht - da streiten sich die Gerichte. Aber letztendlich wird hier immer wieder ein sehr hoher Level angesetzt - also das Ergebnis welches ein Malerbetrieb hinterlassen würde (auch wenn die sicherlich öfters pfuschen). Leider gibts in dem Fall keine richtigen Schlupflöcher - denn hier ist das Kind schon im Brunnen. Der grössere Fehler war einfach, bei der erneuten Begutachtung von Dir keinen Vertreter des Vermieters dabei zu haben, der bestätigte, dass man hier nichts mehr sieht. Denn ein Durchscheinen von schwarzen Strichen ist leider trotzdem noch ein Mangel :frowning:

Grüße

Peter

Sorry, bei rechtlichem muss ich passen

Hallo Peter,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Das Problem ist mittlerweile beseitigt. :smile:

Schöne Grüße
Sebastian

Hallo Mario,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Das Problem ist mittlerweile beseitigt. :smile:

Schöne Grüße
Sebastian

Hallo Jack,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Das Problem ist mittlerweile beseitigt. :smile:

Schöne Grüße
Sebastian

Hallo Jack,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Das Problem ist
mittlerweile beseitigt. :smile:

freut mich, Mir wurde auch grade gesagt das man unter 5jahren Wohnzeit garnichts machen muss (egal was im Mietvertrag steht).
(keine Ahnung ob das so stimmt ↦ frag ein Anwalt)

Gruß
Jack

Da bin ich leider nicht der richtige für.
MfG

Sorry, ich habe diese Frage erst jetzt gesehen.

Gruß Martin

Also, Grundsätzlich muss man ihnen die Schance geben, diese Angelegenheit selber beseitigen zu können !
Es ist nicht erlaubt einfach mal eine Firma auf ihre Kosten zu beauftragen !
Hierfür müssen Sie erst die Genehmigung geben.

LG…

Seelsorger