ich hatte das Thema ja schon mal angeschnitten, möchte nun aber gern genauer Folgendes wissen:
2 lackierte Holzfensterbretter, die sich im Innenraum befinden haben trotz handelsüblicher Übertöpfe Feuchtigkeitsflecken abbekommen und müssen „repariert“ werden. Der Mieter hat nun geplant, diese 2 Bretter abzuschleifen und neu zu lackieren.
Kann der Vermieter bei der Wohnungsübergabe verlangen, dass es ein Fachmann ausführt?
Muss man sich die Erlaubnis zum Abschleifen und Neulackieren einholen?
Der Mieter will ja keine „Sachbeschädigung“ herbeiführen…
Es sollte so aussehen, als hätte es jemand gemacht, der das auch beruflich macht und nicht so, als hätte es jemand gemacht, der das vielleich alle Jahre mal macht.
Beim Streichen also gleichmäßig, ohne Tropfnasen etc.
Es sollte so aussehen, als hätte es jemand gemacht, der das
auch beruflich macht und nicht so, als hätte es jemand
gemacht, der das vielleich alle Jahre mal macht.
Beim Streichen also gleichmäßig, ohne Tropfnasen etc.
Die Zweifel des UP meisenknoedel teile ich vollauf.
Nach gängiger Rechtssprechung sind Schönheitsreparaturen nicht in fachmännischer Ausführung dem Mieter abzuverlangen. Entsprechende Klauseln sind unwirksam.
Einer besonderen Qualifikation bedarf es hierfür demnach nicht.
Was du oben beschreibst, ist fachgerecht, nicht fachmännisch.
Ich denke, meisenknödel kann selbst die fachmännische Ausführung nach ATV / VOB DIN 18 363 - wie von mir beschrieben - locker selbst ausführen:
Altanstrich anschleifen, zweimal dünn nachstreichen (Zwischen- und Deckanstrich).
Nach gängiger Rechtssprechung sind Schönheitsreparaturen nicht in fachmännischer Ausführung dem Mieter abzuverlangen.
Entsprechende Klauseln sind unwirksam.
Hi,
wo siehst Du hier eine Schönheitsreparatur? Ich sehe hier einen Schaden, der durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch entstanden ist, das ist keine Schönheitsreparatur.
Ich denke, meisenknödel kann selbst die fachmännische
Ausführung nach ATV / VOB DIN 18 363 - wie von mir beschrieben
locker selbst ausführen:
Es wird sich zeigen, ob der VM das genauso sieht.
Altanstrich anschleifen, zweimal dünn nachstreichen
(Zwischen- und Deckanstrich).
Mehr macht der Malermeister auch nicht
Es ist doch völlig unerheblich, wie das ein Malermeister macht, es sollte optisch in Ordnung sein. Ich weiß nicht ob Meisenknödel das kann oder nicht kann, ich habe das auch nicht beurteilt.