Auszug Stadtwerke

Hallo,
angenomemn man zieht zum 31.12 wo raus. Wann lässt man den Gas-, Strom, etc-Zähler ablesen?? Zum 02.01 würde ja heissen, dass man 2 Tage lang weiterhin bezahlt obwohl man nichtmehr dort wohnt.

Wenn man am 29.12 ablesen lässt dann heisst es ja wiederrum, dass 2 Tage lang die Wohnung nicht beheizt wird oder ggf. der Nachmieter/Vermieter dafür bezahlt.

Wie handhabt man das i.d.R. wenn das Ablesen am genau Stichtag nicht möglich ist?

Grüße
Pako

Hallo Pako,

Wieso sollte ein Ablesen am 31/12 nicht möglich sein?

Zum Abmelden kommt nicht extra ein STadtwerke-MA raus, sondern derjenige, der auszieht, muß den Zählerstand notieren. Am besten ist, man notiert sich den Zählerstand und läßt sich das dann von einem Nachbarn noch bestätigen, als Zeugen also. Dann am 2/1 bei den Stadtwerken anrufen und fertig.

Gruß
Sticky, der bei 6 Umzügen noch nie einen Stadtwerksangestellten zum Zählerablesen brauchte.

dann nehme einfach mal an der zähler befindet sich in den räumlichkeiten des Vermieters und dieser stellt sich auf Stur.
Grüße

Hallo

dann teilt man den Stadtwerken mit, dass man per 31.12. auszieht und per diesem Datum um Ablesung bittet. Und 2 Tage mehr oder weniger „machen den Kohl nicht fett“, die Wohnung wird weder beheizt noch belichtet, es sei denn man hat einen bösen Vermieter, der bei Schlüsselübergabe am 31.12. volle Pulle Strom und Heizung für 2 Tage anstellt.

Gruß

Hallo,

dann nehme einfach mal an der zähler befindet sich in den
räumlichkeiten des Vermieters und dieser stellt sich auf Stur.

Dann nehme ich einfach mal an, dass der Vermieter sich dadurch ins unrecht setzt. Zugang zum Zähler muss er IMMER gewähren, wenn es dafür einen Grund gibt.
Gruß
loderunner (ianal)