Auszug - Tapeten alt - jetzt tapezieren?

Hallo,

angenommen, man zieht aus einer Wohnung aus und im Mietvertrag steht, dass die Wände weiß gestrichen zu hinterlassen sind. Der Mieter möchte dies auch machen, da er in den letzten 5 Jahren nicht renoviert hat. Jetzt stellt er aber fest, dass die Tapeten so alt sind, dass sie sich kaum noch überstreichen lassen (Farbe, die drunter liegt, bröckelt, Tapeten lösen sich an einigen Stellen…)- muss er nun die ganze Wohnung neu tapezieren? Das wäre ja viel mehr Aufwand und hätte ja in den letzten Jahren auch vom Vormieter irgendwann mal gemacht werden müssen, oder? (Wohndauer: 8 Jahre).

Hallo

angenommen, man zieht aus einer Wohnung aus und im Mietvertrag
steht, dass die Wände weiß gestrichen zu hinterlassen sind.
Der Mieter möchte dies auch machen, da er in den letzten 5
Jahren nicht renoviert hat. Jetzt stellt er aber fest, dass
die Tapeten so alt sind, dass sie sich kaum noch überstreichen
lassen (Farbe, die drunter liegt, bröckelt, Tapeten lösen sich
an einigen Stellen…)- muss er nun die ganze Wohnung neu
tapezieren? Das wäre ja viel mehr Aufwand und hätte ja in den
letzten Jahren auch vom Vormieter irgendwann mal gemacht
werden müssen, oder? (Wohndauer: 8 Jahre).

Wenn da „Wände weiß“ steht, dann steht da nicht „Tapeten weiß“. Von daher kann keine Rede davon sein, dass neu zu tapezieren ist.

Gruß
smalbop

Hallo,

Wenn da „Wände weiß“ steht, dann steht da nicht „Tapeten
weiß“. Von daher kann keine Rede davon sein, dass neu zu
tapezieren ist.

Nackte Wände nach Abreißen der Tapeten direkt zu streichen nennt man unsachgemäß. Kannst ja mal versuchen, auf der Wandfarbe noch (Rauhfaser-)Tapeten zu befestigen, dann weißt Du, warum.
Abgesehen davon kann von Arbeitsersparnis keine Rede sein. Noch nie eine Wand gesehen, die von der Tapete befreit wurde? Ohne Grundierung und Makulatur geht da gar nichts.
Gruß
loderunner

Hallo Marion,
ich würde mir zuerst die Klausel zu den Schönheitsreparaturen im Mietvertrag ganz genau durchlesen. Die Festlegung, dass bei Auszug weiß zu streichen ist, riecht mir schon sehr nach einer ungültigen Klausel. Solche Farbvorgaben sind - wenn ich mich recht erinnere - nicht zulässig und führen zur Ungültigkeit der gesamten Klausel. Damit müsste im Endeffekt gar nicht renoviert werden.
florestino

Hallo,

wenn dies in einem Formularmietvertrag so vereinbart ist, ist es möglich, dass diese Klauseln nicht mehr wirksam sind, da der BGH in den letzten Jahren entsprechende Klauseln als unwirksam erklärt hat.

Dazu müsste man das Datum des Mietvertrages sowie weitere Inhalte kennen.
Ist dies jedoch im Mietvertrag als „Ergänzungen“ handschriftlich eingetragen worden, ist davon auszugehen, dass dies ausdrücklich so vereinbart wurde und dann wäre die Vereinbarung wirksam.

Schönen TAg noch.

Hallo,

ja - es wrde handschriftlich eingetragen und es wurde auch in den letzten Jahren nicht vermietet. Wir gehen einfach mal davon aus, dass wir tatächlich renovieren müssen.

Die Sachlage ist ja die: Die Tapeten sind so alt, dass Streichen fast nicht mehr möglich ist (nur durch „Pfusch“ - ankleben…), sodass dem Nachmieter beim nächsten Anstrich auf jeden Fall die Tapeten „abfallen“ würden. Trotzdem möchte man ja nicht tapezieren, weil es viel mehr Arbeit ist.
Ist es rechtlich „richtig“ was gemacht wird? (also streichen - aber mit "Pfusch?).

Was ist noch zu machen? Der sehr alte PVC-Boden hat zwei Brandlöcher - muss der ausgetauscht werden?

  • Das Bad ist geschätzte 60 Jahre alt und der Vermieter möchte es trotzdem nicht erneuern - welche Arbeiten kommn hier auf einen zu?
  • müssen Türen (auch ca 60 Jahre alt) etc. gestrichen werden?

Man muss dazu sagen, dass die Wohnung insgesamt in einem sehr schlechten Zustand ist, da der Vermieter nie etwas gemacht hat (wie gesagt: es ist alles sehr alt und es wird nichts erneuert).

Hallo,

Wenn da „Wände weiß“ steht, dann steht da nicht „Tapeten
weiß“. Von daher kann keine Rede davon sein, dass neu zu
tapezieren ist.

Nackte Wände nach Abreißen der Tapeten direkt zu streichen
nennt man unsachgemäß. Kannst ja mal versuchen, auf der
Wandfarbe noch (Rauhfaser-)Tapeten zu befestigen, dann weißt
Du, warum.

Ich wüsste nicht, wieso ich das versuchen sollte. Der Vermieter möchte vertraglich festlegen, dass die Wände weiß gestrichen werden. Also werden sie weiß gestrichen. Ob später mal noch drübertapeziert werden soll, entzieht sich der Kenntnis des Mieters, der übrigens auch kein Fachunternehmen für das Maler- und Lackiererhandwerk ist, soveil zum eventuellen Thema „Hinweispflicht auf unsachgemäße Vermieterwünsche“.

Abgesehen davon kann von Arbeitsersparnis keine Rede sein.
Noch nie eine Wand gesehen, die von der Tapete befreit wurde?
Ohne Grundierung und Makulatur geht da gar nichts.

Die Frage war aber, ob mieterseits neu tapeziert werden muss. Das ist nicht der Fall.

Ich würde den Vermieter vielleicht einfach fragen, ob er selbst auf seine Kosten zunächst neu tapezieren lassen möchte, man würde die Tapeten dann streichen, oder ob er lieber nicht tapezierfähige weiße Wände zurückerhalten möchte.

Ganz abgesehen von alldem, lieber loderunner: Du könntest ja mal selbst eine nützliche Antwort auf ein UP geben, statt immer nur auf andere Antworten zu warten und dann herumzumotzen…

smalbop

Hallo

Die Festlegung, dass bei
Auszug weiß zu streichen ist, riecht mir schon sehr nach einer
ungültigen Klausel. Solche Farbvorgaben sind - wenn ich mich
recht erinnere - nicht zulässig und führen zur Ungültigkeit
der gesamten Klausel.

„Weiß“ ist die Ausnahme, das ist als Vorgabe OK, wohl weil der Normalfall - und da weiße Farbe i.d.R. die billigste ist.

smalbop

Hallo,

Nackte Wände nach Abreißen der Tapeten direkt zu streichen
nennt man unsachgemäß. Kannst ja mal versuchen, auf der
Wandfarbe noch (Rauhfaser-)Tapeten zu befestigen, dann weißt
Du, warum.

Ich wüsste nicht, wieso ich das versuchen sollte.

Damit Du merkst, dass Dein Vorschlag Unsinn ist.

Der
Vermieter möchte vertraglich festlegen, dass die Wände weiß
gestrichen werden. Also werden sie weiß gestrichen.

Weiß streichen kann man auch mit Zahnpasta. Und den Putz vorher entfernen. Rat mal, ob das ein Richter auch als den Vertrag erfüllend auslegen würde.

Ob später
mal noch drübertapeziert werden soll, entzieht sich der
Kenntnis des Mieters, der übrigens auch kein Fachunternehmen
für das Maler- und Lackiererhandwerk ist, soveil zum
eventuellen Thema „Hinweispflicht auf unsachgemäße
Vermieterwünsche“.

Unachgemäßer Vermieterwunsch?
lol.
Also kann man auch den Putz entfernen, steht ja nicht im Mietvertrag, dass einer dran sein muss. Und wer den Anstrich wie ausführt, ist also Deiner Meinung nach völlig egal, weil der Mieter das halt nicht besser weiß? Zahlst Du dann die Mängelbeseitigung? Oder ist es Dir völlig egal, Hauptsache, Du hast was dazu gesagt?

Abgesehen davon kann von Arbeitsersparnis keine Rede sein.
Noch nie eine Wand gesehen, die von der Tapete befreit wurde?
Ohne Grundierung und Makulatur geht da gar nichts.

Die Frage war aber, ob mieterseits neu tapeziert werden muss.
Das ist nicht der Fall.

Weil? Den Grund dafür hast Du immer noch nicht genannt. Meine Gegenargumente nicht widerlegt. Kommt noch was?

Ganz abgesehen von alldem, lieber loderunner: Du könntest ja
mal selbst eine nützliche Antwort auf ein UP geben, statt
immer nur auf andere Antworten zu warten und dann
herumzumotzen…

Ich ‚motze‘ genau dann, wenn jemand eine in meinen Augen falsche Antwort gibt. Das kann man (wie auch hier) manchmal sogar dann erkennen, wenn man die richtige Antwort auf die eigentlich gestellte Frage gar nicht weiß.
Ich bin auch nicht permanent im Forum und kann dann nach jeder Frage die erste Antwort geben. Im Übrigen habe ich dazu keine Lust, und das geht Dich nicht mal was an.
Gruß
loderunner (ianal)

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