hallo zusammen,
Hallo Claudia,
viele Fragen, ein Versuch, sie zu beantworten:
folgender fiktiver fall:
mieter a kündigt den mietvertrag und findet einen nachmieter
b.
vermieter c akzeptiert ihn und schliesst mit mieter b einen
vertrag ab.
Na prima. Wie wurde die Übergabe zwischen VM und Mieter A durchgeführt?
mieter a spricht mit mieter b,dass bei auszug renoviert werden
muss.wenn mieter b die renovierung übernimmt,lässt mieter a
einen hochwertigen herd drin ,schenkt mieter b eine halbe
monatsmiete und bezahlt die farbe.(der originalherd ist im
keller gelagert).
„Spricht mit Mieter B“??? Keinerlei Schriftliches? Wenn Mieter B sich nicht Schriftlich zur Übernahme dieser Arbeiten verpflichtet, dann wird man sich im Streitfall m.E. an die Originalvereinbarung - sprich den ursprünglichen Mietvertrag zwischen A und VM - halten müssen. Hier ist eine Endrenovierung (übrigens gültig? Da gibt es ja inzwischen einige neuere Entscheidungen bezüglich ungültiger Klauseln) vereinbart, die Mieter A zu leisten hätte.
allerdings müssen bei dem herd der eingebaut ist 2 sicherungen
gewechselt werden,was man aber dem mieter b mitgeteilt
hat.mieter b stimmt dem zu und mieter a zieht nach absprache
aus.
Wem gehört dieser Herd? Offensichtlich ist die Wohnung mit Einbauküche vermietet. Hat Mieter A den Herd auf eigene Rechnung gekauft?
nun sagt mieter b, dass er für die renovierung 500 € haben
will.
Und warum sagt er dies? Wahrscheinlich weil eben nix Schriftliches besteht?
mieter a stellt sich quer und macht die renovierung selbst.
hätte mieter a den mieter b dafür belangen können die
renovierung doch auszuführen?
Nicht ohne eine schriftliche Vereinbarung.
trotzdem lässt mieter a den herd drin,da er ja zu seinem wort
steht.
Entschuldigung, selbst schuld, oder? Der eine besch… und der andere steht zu seinem Wort, obwohl er schon gemerkt hat, dass man ihn im Zweifelsfall auf die vertraglichen Pflichten festnagelt.
nun sagt vermieter c das der andere herd wieder eingebaut
werden soll.
Wie gesagt, wenn der überlassene Herd nicht zur Einbauküche gehört, wäre zumindest fraglich, wie hier vorgegangen werden m u s s. Sollte der ursprüngliche Herd nicht defekt sein, dann muss der VM m.E. nicht zulassen, dass er ausgebaut wird. Aus einem einfachen Grund: Im Falle eines Defektes ist der VM für Reparatur oder Austausch zuständig.
Ist der Herd aber nicht mehr sein Eigentum, dann natürlich nicht. Aber: Dieser neue Herd darf vom Mieter beim Auszug auch mitgenommen werden.
Wahrscheinlich möchte der VM unnötige Verwirrungen und Diskussionen vermeiden und besteht jetzt auf s e i n e m Herd.
kann er das?auch wenn mieter b zustimmt das der herd drin
bleiben soll?
S.o.
muss mieter a einen elektriker beauftragen der den anderen
herd wieder einbaut?
Warum Mieter A? Hier würde ich mal sagen: Wer jetzt drin wohnt muss dafür sorgen, dass der Original-Herd wieder eingebaut wird. Der neue Herd wurde ja nur überlassen (nur um es noch einmal zu erwähnen, für Leistungen, die Mieter B dann gar nicht erbracht hat), Mieter B wurde ja nicht gezwungen den Herd zu benutzen. Da würde ich persönlich mich querstellen.
bei der übergabe stellt vermieter c fest das ein riss in der
kloschüssel ist,der aber nicht von mieter a ist.jedoch wurde
das nicht festgehalten bei der früheren wohnungsübergabe.
Das ist Pech. Jetzt ist Mieter A derjenige an den man sich hält. Es geht doch nix über schöne, lange, ausführliche Übergabeprotokolle!
nun soll mieter a eine kloschüssel im wert von 150 € +
einbaukosten bezahlen.die alte kloschüssel ist aber 50 € wert
und schon zig jahre drin.
Da bin ich mir nicht sicher. Ich kann mir vorstellen, dass nur ein Zeitwert zu ersetzen ist. Sollte aber der Schaden auf Mutwilligkeit hinweisen, sieht die Sache sicher anders aus (auch wenn Mieter A es nicht gewesen ist).
muss mieter a dem zustimmen?muss mieter a eine firma
akzeptieren die der vermieter bringt oder darf er den einbau
selbst vornehmen?
Das gehört auf keinen Fall zu Schönheitsreparaturen, die der Mieter in jedem Fall selbst ausführen darf. Hier bin ich mir auch nicht sicher.
desweiteren wurde festgestellt das an der einbauküche 2 griffe
eingerissen sind.
die küche ist über 10 jahre alt.
ist das nicht abnutzung?muss der mieter a dafür aufkommen?
Kaputt ist kaputt. Das ist erst mal ein Schaden. Küchen - soweit ich mich erinnere - haben im Mietrecht eine angenommene Lebensdauer von 15 Jahren. Was da wann kaputt gehen darf…
Insgesamt würde ich sagen, jemand mit solchen Problemen sollte sich fachkundige Hilfe besorgen, die all die kleinen Details und Absprachen ins Kalkül ziehen kann. Oft hilft das auch gegen renitente Nachmieter! 
gruss
claudia
Auch Gruß
Nita