Auszug und Streichen?

Hallo,

mal angenommen jemand ist als Nachmieter in ein Mietverhältnis gegangen, dabei hat er die Wohnung so übernommen wie sie war und sie dann selbst renoviert.
Nach etwa etwa einem Jahrzent will der Mieter wieder ausziehen.
Er hat zuletzt vor 2-3 Jahren gestrichen, es gibt keinen Nachweis oder Liste über den Zustand der Wohnung bei Einzug.

Wie verhält es sich dann?
Muss er streichen?

Gruß,
Schröti

Hallo.

Kommt darauf an, was im Mietvertrag steht und ob das, was im Mietvertrag steht, rechtswirksam ist.

Stimmt, vergessen zu schreiben… dort steht, dass lt. Gesetz gestrichen werden sollte.

Gruß,
Schröti

Hallo,
wenn tatsächlich nur !!! das drin steht, wäre es eine unwirksame Klausel und der Vermieter ist für Schönheitsreparaturen verantwortlich; also nicht streichen und die Wohnung besenrein ohne Beschädigungen zurück geben.

Ist unter „ohne Beschädigungen“ auch sowas wie Bohrlöcher von Regalen und Co. ausgenommen? Oder müssen die geschlossen werden?

Gruß,
Schröti