Auszug unter 25 und BAföG

Hallo,

man liest ja immer wieder, unter 25 darf man nicht von zu Hause ausziehen. Das ist vermutlich sehr allgemein gehalten…?!

Ein 20-Jähriger in einer Ausbildung, der keinerlei Stress zu Hause hat, müsste aber doch eigentlich noch dort wohnen bleiben, oder?
Oder kann er theoretisch ausziehen, ist dann aber nicht berechtigt, Gelder vom Amt zu erhalten?

Meine wichtigste Frage aber ist:
Auf welche Gelder hätte er Anspruch?

Ausbildungsgehalt gibt es nicht (schul. Ausbildung); Kindergeld würde ihm, sofern er auszieht, von seiner Mutter überweisen. BAföG erhält er momentan 206 € im Monat.
Meine Sorge ist, dass bei einer neuen BAföG-Beantragung gesagt wird, dass er für die Bewilligung zu Hause wohnen muss.

Wie sieht das Ganze genau aus?

Hallo

man liest ja immer wieder unter 25 darf man von zu Hause nicht ausziehen. Das ist vermutlich sehr allgemein gehalten…?!

Das betrifft unter-25-jährige im Alg-II-Bezug.

Hast du schon mal die Seite dasneuebefoeg angeguckt?
http://www.das-neue-bafoeg.de/de/375.php

Viele Grüße

Vielen Dank!

Ich hatte vermutet, dass das Amt erst seine „Pflicht“ darin sieht den Schüler zu unterstützen, wenn es besondere Umstände gibt (etwa in der Familie, oder weil man für die Ausbildung weiter weg ziehen muss).

Hallo

man liest ja immer wieder unter 25 darf man von zu Hause nicht ::ausziehen. Das ist vermutlich sehr allgemein gehalten…?!

Das betrifft unter-25-jährige im Alg-II-Bezug.

sorry, aber das ist so falsch. Erst einmal dürfen volljährige Menschen in diesem Land grundsätzlich hinziehen, wo sie wollen, auch in ALG-II-Bezug. Sollen für die neue Bleibe die KdU übernommen werden, so ist zuvor ein Antrag zu stellen. Wird dieser positiv beschieden, gibts auch Geld.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_261534/zentraler-Con…

Gruß

osmodius

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