Hallo,
mal angenommen. Ein Mieter wohnt 2,5 Jahre in seiner Wohnung und kündigt fristgerecht. Im Mietvertrag steht was Reparaturen und Renovierung angeht:
"In der Regel sind Schönheitsreparaturen durchzuführen
- in Küche, Bädern und Dusche alle 3 Jahre
- Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Diele und Toilette alle 5 Jahre
- in allen sonstigen Nebenräume alle 7 Jahre"
Und zur Kündigung steht:
„Der Mieter hat dem Vermieter die Mietsache vollständig geräumt und gereinigt und mit sämtlichen, auch den vom Mieter beschafften, Schlüsseln zu einem von beiden Parteien vereinbarten Termin zu übergeben.“
Wie schaut die Rechtslage aus, muss der Mieter die Räume renovieren oder kann er sie besenrein übergeben?
MfG Manuela