Auszug unter drei Jahren, muss renoviert werden?

Hallo,

mal angenommen. Ein Mieter wohnt 2,5 Jahre in seiner Wohnung und kündigt fristgerecht. Im Mietvertrag steht was Reparaturen und Renovierung angeht:

"In der Regel sind Schönheitsreparaturen durchzuführen

  • in Küche, Bädern und Dusche alle 3 Jahre
  • Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Diele und Toilette alle 5 Jahre
  • in allen sonstigen Nebenräume alle 7 Jahre"

Und zur Kündigung steht:

„Der Mieter hat dem Vermieter die Mietsache vollständig geräumt und gereinigt und mit sämtlichen, auch den vom Mieter beschafften, Schlüsseln zu einem von beiden Parteien vereinbarten Termin zu übergeben.“

Wie schaut die Rechtslage aus, muss der Mieter die Räume renovieren oder kann er sie besenrein übergeben?

MfG Manuela

Hallo Manuela,
normalerweise antworte ich nicht auf solche Fragen, welche beginnen: mal angenommen…usw. Entweder man stellt selbst die Frage oder man lässt es!
Da ich annehme ,es betrifft Sie-meine Antwort-nein, Sie müssen nicht vorrichten usw. Diese starren Fristen in Ihrem Mietvertrag sind mehrmals vom BGH aufgehoben worden. Ihr Mietvertrag ist unter diesen Bedingungen-was die „Malerei“ betrifft, ungültig.
MfG Waldi 64

Hallo verehrte Userin,
Hinweise vorab:
Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
Meine Infos sind keine Rechtsberatung !
**************************************
*Wohnungsübergabe-Protokoll*
Vorabnahme-Termin vereinbaren. Anstatt einen Abnahmetermin kurz vor Vertragsablauf anzusetzen, sollte ein Termin zur Vorabahme - etwa 2 - 3 Wochen vor Auszug festgelegt werden.
Alle wichtigen Punkte können hierbei besprochen und notwendige Arbeiten gegebenenfalls noch bis zum finalen Abnahmetermin durchgeführt werden.
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*Schönheitsreparaturen*
Über die Durchführung von Schönheitsreparaturen gibt es die meisten Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern.
Grundsätzlich gelten die im Mietvertrag festgehaltenen Klauseln, allerdings dürfen diese *keine starren Fristen* enthalten (z.B. „Streichen der Wohnung alle drei Jahre“).
Nach dem neuen Mietrecht haben starre Fristen im übrigen keine Berechtigung mehr.
*****
Unterstützung vor Ort
Es empfiehlt sich für Mieter, zur Abnahme eine neutrale Person oder einen Freund mitzunehmen, die im Falle von Unstimmigkeiten eventuell vermitteln kann.
Sollte es auf ein anschließendes Gerichtsverfahren hinauslaufen, kann diese Person ebenfalls als Zeuge auftreten.
MfG USKO

Hallo Manuela,
Im Mietvertrag ist lediglich eine Empfehlung (…in der Regel…) fixiert. Also musst du die Wohnung auch in einem ordentlichen malertechnischen guten Zustand übergeben. Du musst nicht malern, wenn du die Wohnung während deiner Mietdauer nicht abgewohnt hast. Bist du allerdings Raucher oder hast viel gekocht, musst du die betroffenen Räume in Ordnung bringen. Dübellöcher sind zu verschließen und malerisch anzugleichen. Natürlich muss die Wohnung auch sauber sein (geputzte Fenster, saubere Fußböden usw.). Hoffe konnte helfen

Eine starre Fristenregelung wurde von der Gesetzgebung gekippt. Es müsste dann noch ein Satz im Mietvertrag stehen, sinngemäß: es muss nicht renoviert werden, wenn die Wohnung nicht so viel abgewohnt ist oder so ähnlich.

Da dies nicht der Fall ist, ist der gesamte Passus ungültig und es muss lediglich besenrein übergeben werden.

Wie es im Mietvertrag steht. Schönheitsreparaturen lt. Fristenplan.

aber der Auszug liegt hat unter drei Jahren :wink:

Guten Tag,

nach der neuen Rechtssprechung sind feste Renovierungsfristen hinfällig. Sie brauchen die Wohnung also nur besenrein übergeben.

MfG

wenn die Wohnung renoviert übergeben worden ist so muss diese vom Mieter auch wieder renoviert werden egal wie lange er drin gewohnt hat
hat er die Wohnung unrenoviert übrnommen so kann er sie besenrein verlassen
normalerweise steht sowas auch im Mietvertrag, das hat nichts mit den allgemeinen Schönheitsreparaturn zu tun.
Einfach mal überlegen ob das fair gegenüber dem Vermieter ist, ich würde nicht so handeln erstens weil mein gewissen dann alarm schlagen würde und zweitens weil es nicht rechtens ist - wäre halt nur bequem

über eine Rückmeldung würde ich mich freuen
Gruß Margret

genauso wie es m Vertrag steht, gereinigt heißt besenrein - nicht renoviert

Du hast die Klausel im Mietvertrag doch bereits richtig gelesen. Du musst lediglich die Schönheitsreparaturen durchführen unter drei Jahre dann in der Regel keine. Es kommt aber auch darauf an, wie du mit der Wohnung umgegangen bist. Es kann ja sein, dass du die Wohnung total runtergewohnt hast, dann musst du renovieren. Sollte aber alles normal sein, dann nicht bzw. nur im Zuge der Schönheitsreparaturen. Frag doch am besten deinen Vermieter, was der dazu sagt. Falls er dir eine andere Antwort gibt, kannst du mich ja noch einmal fragen. Aber in der Regel musst du nichts machen. (Wie gesagt, es muss aber alles in Ordung sein, wenn du starker Raucher bist und die Wohnung ist braun, dann musst du renovieren)

Hallo manuela,

Schönheitsreparaturen sind ein heikles Thema.
Der Mietvertragstext "In der Regel…kann als starre Vorgabe angesehen werden und wenn das so ist, ist diese gesetzlich nicht erlaubt.
…nur wenn eine Renovierung notwendig ist…
Die Kündigung sagt zu diesem Thema …der Mieter hat „besenrein“ zurückzugeben…
Was einer Renovierung im Sinne des Mietvertrags nicht entspricht.

Hatte der Mietvertarg eine Klausel, die auf eine Pflicht hinweist, anteilige den Mieter an etwaigen Kosten zu beteiligen?

Mein Vorschlag, gehen Sie mit Ihren Unterlagen zum Mieterbund oder einer anderen Rechtsberatung.

Gruß Fred

Hallo,
bei mir wurde anteilig Renovierungskosten einfach abgezogen, war gerade ein Jahr wohnhaft.
Wie wurde die Wohnung denn übergeben? Renoviert oder unrenoviert? Das ist ein wichtiger Punkt.
Wenn renoviert wurde, einfach mit dem Vermieter sprechen, macht sowieso Sinn.
Wenn unrenoviert, würde ich sie besenrein abgeben.
LG

Hallo Manuela,

ob der Mieter renovieren muss oder nicht hängt vom Zustand der Räume ab.

Der Mietvertrag ist richtig und nach der aktuellen Rechtssprechung formuliert. Mit dem Text „[…] In der Regel […]“ sind eben keine starren Fristen festgelegt, sondern flexible, sprich je nach Zustand der Räume. Abhängig von Nutzen und Nutzerverhalten kann eine Renovierung früher, kann aber auch später erforderlich sein. Der konkrete Einzelfall entscheidet.

Unabhängig davon sind z.B. Bohrlöcher immer zu verschließen.

Hallo,
einmal davon abgesehen, dass diese Renovierungsregelungen in Standartmietverträgen rechtlich nicht wirksam sind, gilt eigentlich immer die Faustregel: Wohnung so übergeben, wie man sie übernommen hat.
Hoffe, damit etwas geholfen zu haben.
MfG
Sabine Kruse

Hallo,

ob renoviert werden muss, kann ich so nicht sagen. Normalerweise nicht, weil laut Mietvertrag die erste Renovierung erst nach 3 Jahren fällig ist. Dabei kommt es aber auf den Zustand der einzelnen Räume an.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, sollten sie sich frühzeitig mit dem Vermieter in Verbindung setzen, damit Sie bei berechtigten Beanstandungen genügend Zeit haben, diese ggf. selbst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen, um Geld zu sparen.

Hallo.
Du kannst die Whg besenrein übergeben.
Es sei denn, irgendwelche Zimmer haben farbige Wände welche von Dir gestrichen wurden.
Die musst Du natürlich selbst streichen.
Ansonsten alle Schönheitsreparaturen sorgfältig durchführen. …sodass Du auf dem Stand des Übernahmeprotokolls (bei Einzug )bist.
Danach schriftlich einen Termin für die SchlüsselÜbergabe mit dem Vermieter vereinbaren.
Gruss

Moin, ich bin der Meinung, daß nicht renoviert werden muß.

Gruß connection

Liebe Ratsuchende, nein, bei einer Mietdauer unter 3 Jahren muß der Mieter gemäß dieser Klausel nicht renovieren.
Viel Glück!

Die Vereinbarung dürfte wirksam sein, weil hier keine starren Zeitabschnitte genannt werden.