Auszug von zuhause nebenkosten weiter bezahlen?

Guten Abend,

ich habe ein DRIGENDES problem:

ich bin bei meiner oma groß geworden. Wegen massiven streitigkeiten, bin ich ende August ausgezogen. Es war bis dato so, dass ich die Nebenkosten unserer Wohnung übernommen hatte und meine Oma die Miete. Ich hatte bereits für August keine Nebenkosten mehr bezahlt, da eine größere Nebenkostennachzahlung zu erwarten war.

Jetzt tritt der vermieter an mich heran und verlangt die nebenkosten bis einschließlich dezember für diese Wohnung von mir, da meine oma noch so lange dort wohnen bleibt. Mit der begründung, das das so vereinbart wäre und das auch so im Mietvertrag so stünde und ich diesen mit unterschrieben hätte.

Zu dieser unterschrift, wenn das alles so stimmt, wie er sagt, muss ich etwa 11 gewesen sein…davon weiß ich jedoch nichts mehr. Ich werde jedoch mir eine kopie schicken lassen…

also muss ich nun noch diese nebenkosten bezahlen, bis zum auszug meiner oma oder nicht? zumal fraglich ist, ob sie wirklich die volle abschlagszahlung benötigt, da diese ja für zwei personen ist und nicht für eine…

es ist auch abzusehen, dass meine großmutter geld haben möchte wegen den kostet der Wohnungsauflösung…Jedoch bin ich ab dem 01.07.2010 dort nicht mehr gemeldet und meine persönlichen sachen sind dort natürlich auch nicht mehr…Was denkt ihr darüber???

Vielen dank für eine schnelle antwort…

herzliche grüße

Michael…

Hallo Michael,

wenn es so ist, wie Sie geschildert haben, ist die Sache eindeutig und ganz einfach. Wenn dem Vermieter ein Vertrag vorliegt, der von Ihnen als Minderjähriger mit unterschrieben wurde, dann waren Sie zu diesem Zeitpunkt nicht geschäftsfähig und Ihre Unterschrift ist damit nichtig.

Der Vermieter kann sich nur an die Person halten, die im Vertrag eine rechtskräftige Unterschrift geleistet hat. Es wäre sowieso zu prüfen, ob dieser Vertrag überhaupt rechtskräftig ist.

Hat der Vermieter Ihnen schriftlich die Aufforderung gegeben, dass Sie verpflichtet sind, die Nebenkosten zu zahlen? Wenn ja, dann fordern Sie ihn schriftlich auf, Ihnen die Rechtsgrundlage zu zeigen, auf die er sich bezieht, so kommen Sie in den Besitz des Vetrages. Ist Ihre Unterschrift wie oben aufgeführt geleistet, dann weisen Sie die Forderung mit der Begründung zurück, dass Sie zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht geschäftsfähig waren.

Anders sieht die Sache gegenüber Ihrer Oma aus, wenn Sie hier die Vereinbarung (auch wenn nur mündlich) mit ihr getroffen haben, monatlich die Nebenkosten zu zahlen, dann müssen Sie auch für die Nachzahlungen aufkommen, aber nur bis zu dem Zeitpunkt bis zu Ihrem Auszug. Darüber hinaus müssen Sie nichts mehr zahlen. Moralisch würde ich mich hierfür auch in der Pflicht sehen, da man ja mietfrei gewohnt hat.

MfG P. Kunze

vielen dank für die antwort…
ohne die zahlung im august war bereits ein guthaben in den nebenkosten von über 420 euro, dies wusste ich schon zu meinem auzug, dieses geld ist bei meiner oma verlieben, daher keine nebenkosten zahlung im august…
Also müsste ich im august noch bezahlen?

herzliche grüße

michael guldenburg

Hallo Michael,

mit 11 Jahren bist Du nicht geschäftsfähig und somit kann der Vermieter auch keine Forderungen aus irgendwelchen Verträgen stellen, die Du mit 11 Jahren unterschrieben hast.

Viel Glück
Peter

Hallo Michael,

wenn Sie die Nebenkosten immer gezahlt haben, dann steht Ihnen auch die Rückzahlung zu. Wenn die Oma das Geld komplett behalten hat, dann kann sie die Nebenkosten für August von diesem Geld zahlen.

Wenn Sie sich absolut sicher sind, dass Sie nirgendwo etwas unterschrieben haben, nach dem Sie 18 Jahre alt wurden, haben Sie rechtlich nichts zu befürchten. Der Vermieter soll sich mit seinen Forderungen an den Mieter der Wohnung wenden. Für Zahlungen nach Ihrem Auszug, sind Sie nicht zuständig.

MfG Petra Kunze

Moin!
Natürlich wäre es interessant zu wissen, wie alt Sie sind, um das Problem besser zu verstehen.
Aber es ist so, daß man das bezahlt, was man im Mietvertrag vereinbart hat.
Wohnt man mit mehreren Personen zu sammen, egal ob Oma oder jemand anders, so werden alle Kosten (Miete plus NK) geteilt. Gibt es hierüber Vereinbarungen, müssen die auch eingehalten werden - und zwar bis zum Vertragsende, was auch über den eigentlichen Auszugstermin hinaus gehen kann. Logisch.
Wurde der Mietvertrag von Unmündigen vor Volljährigkeit unterschrieben, ist er natürlich nicht gültig.
Ist er nicht gültig, hat er keine Rechtspflicht.

Undabhängig davon empfehle ich Ihnen dringend, sich mit Ihrer Oma zusammen zu setzen und zu versuchen, eine gütliche Regelung zu finden. Das Hauptproblem sind nämlich nur die generationsbedingten unterschiedlichen Ansichten. Die Oma vertritt halt die alten (aber lange nicht „veralteten“) Werte und Ansichten, Sie wahrscheinlich fahren voll auf Party, Musik, Alko und Tattoo ab.
Versuchen Sie, ein wenig mehr Verständnis für die ältere Generation zu entwickeln und bedenken Sie, „Oma“ ist Familie…

Gruß
MK

(Bitte schreiben Sie nicht erneut, ich bin ab heute für 3 Monate nicht in Deutschland und kann keine weitere Antworten geben)

Jeder Mieter haftet gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch für die gesamte Miete.

Ein Minderjähriger kann nur mit ausdrücklicher Zustimmung seiner Erziehungsberechtigten oder Ersatzweise mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes ein EIGENSTÄNDIGES Mietverhältnis eingehen.

Einen Minderjährigen den Mietvertrag seiner Erziehungsberechtigten als (Mit-)Mieter unterschreiben zu lassen ist ungültig.

Warten wir die Zusendung einer Kopie vom Mietvertrag ab.
Welches Datum hat die Unterschrift des Fragestellers und wie alt war der Fragesteller zum Zeitpunkt seiner Unterschrift unter den Mietvertrag.

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
hausblick

Hallo Michael,

  1. Wenn Sie mit 11 Jahren den Mietvertrag mit unterschrieben haben, waren Sie ja noch nicht geschäftsfähig - das war eher ein Scherz !
  2. Im Prinzip kam durch Ihre langjährige Zahlung der Nebenkosten ein stillschweigender Vertrag zustande, der ja auch anscheinend gut funktioniert hat.
  3. Wenn jetzt eine etwas höhere Nachzahlung fällig wird, dann haben Sie ja auch davon partizipiert, da Sie in diesem Zeitraum hier gewohnt haben.
  4. Sie haben viele Jahre bei Oma als Familie gelebt. Ist es dann gelinde ausgedrückt „etwas befremdlich“ wenn Sie sich einfach so aus der moralischen Verantwortung stehlen und der alten Frau alles aufbürden. Eine kleine Erbschaft von ihr, würden Sie ja auch nicht ausschlagen - nehme ich an.
  5. Klären Sie bei der Gemeinde den Sachverhalt, ob der Dame Wohngeld und ein Nebenkostenzuschuss zusteht. Fragen kostet nichts.
  6. Den Haushalt aufzulösen - dazu gibt es kostenlose Kleinanzeigen in der Zeitung und für den nicht verwertbaren Teil den Sperrmüll.

Ich habe schon zwei gleichartige Haushaltsauflösungen durchgeführt und hab das überlebt, wie man sieht.
Beste Grüße
hardy

Hallo Bachmusik,

das ist ein juristisches Problem, das ich nicht lösen kann. Auf jeden Fall wäre die Unterschrift eines Elfjährigen NICHTIG. Von daher droht also keine Gefahr. Warten Sie die Kopie des Mietvertrages ab.
Wenn Ihre Oma Mieterin ist und Sie nicht, dann handelt es sich bei den Nebenkostenzahlungen um eine Abmachung zwischen Ihnen und Ihrer Oma.

Es könnte aber sein, und da bin ich kein Fachman, daß Sie durch jahrelange Zahlungen an den Vermieter, Fakten geschaffen haben, die Sie zwingen, gewohnheitsrechtlich zahlen zu müssen (bis zu Ihrem Auszug und eventuelle Nachzahlungen). Für die Bewertung dieser Frage benötigen Sie vermutlich die Hilfe eines Mietervereins oder eines Fachanwalts.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Unterschriften von Kindern sind ungültig. erst ab 18 gilt diese.

Wenn die Oma bisher gut für Dich gesorgt hat (und auch das meiste für dich bis dato auch bezahlt hat), ist persönlich zu überlegen, auch wenn es Streit gab, die NK dennoch zu bezahlen. Kann man nicht zahlen, dann ist u.g. Abschnitt anzuwenden.
Fair wäre es, bis zum 30.6.10 die anteiligen NK (OMA und DU) der Oma zu geben, damit Sie dann den Rest bezahlt. Und es gilt auch noch zu überlegen, der Oma bei der Wohnungsauflösung zu helfen: also anrufen und sagen, man käme zum helfen, da sie ja wohl auch eine alte Frau ist und Hilfe gut gebrauchen kann (sie hat ja wahrscheinlich selbslos DICh die ganze Zeit ERTRAGEN und aufgezogen). Natürlich kann es Streit geben, gibt es im Leben IMMER. Deshalb aber keine MÖRDERGRUBE aus dem Herzen machen.

Wenn kein Vertrag existiert, kann auch keiner die Zahlung verlangen. Kommt so ein Brief, dem Anwalt geben! Aber der Oma gegenüber fair blieben und den Anteil bis zum Auszug auch bezahlen und ggf. auch noch ein wenig von der Miete dazu bis 30.6 (ca, 30 -40% der Miete hielte ich als Anteil für angemessen, wenn dies finaziell bezahlbar wäre: und nicht nur Auto oder Motorrad bezahlen!!), das wäre fair.
Dies alles von einem Unbeteiligten mit ähnlichen Erfahrungen!!!

Sie können als ca. 11-jähriger keine rechtverbindliche Unterschrift auf einem Mietvertragt geleistet haben. Wenn Sie sicher sind, dass Sie nicht später, als Volljähriger, eine solche Verpflichtung eingegangen sind, dann kann der Vermieter gegen Sie keine Ansrüche stellen. Dazu brauchen Sie dann auch keine Kpoie des Mietvertrages, sondern können das Begehren als unbegründet zurückweisen. Die moralische Frage und evtl. Verantwortung gegenüber Ihrer Oma bleibt hiervon jedoch unberührt!

Wenn du dort nicht mehr gemeldet bist und du bei der Unterschrift wirklich noch unmündig warst musst du auch keine Nebenkosten mehr bezahlen, jedenfalls ab 01.09. nicht. Wenn der Vermieter dich mit 11 einen Mietvertrag oder eine gesonderte Vereinbarung unterschreiben hat lassen hat diese rein rechlich überhaupt keine relevanz da du noch zu jung für einen rechlich verbindenden Vertrag warst. So sehe ich das,würde dir jedoch raten noch einen Experten zu fragen.

Hallo Michael,
Wenn Du als Kind diesen Vertrag unterschrieben hast, dann ist diese Unterschrift nicht rechtsgültig. Unabhängig davon, wer für die Nebenkosten zuständig ist, sind die Nebenkosten bis zum Auszug zu zahlen, einschließlich der Nachzahlung. Du kannst also die Nebenkosten für August nicht zurückhalten, denn da hast Du ja noch in der Wohnung gewohnt.
Was den Vertrag angeht, solltest Du Dir eventuell einen Anwalt nehmen, wenn der Vermieter auf der Unterschrift eines Kindes besteht.
Viel Erfolg und freundliche Grüße
Udo

Guten Abend!
Das klingt doch alles sehr abenteuerlich.
Wer ist der Mieter der Wohnung? Doch wohl die Oma.
Und somit hat Sie für alle Kosten aus dem Mietverhältnis aufzukommen.
Mit 11 Jahren waren Sie nicht geschäftsfähig, d.h. sollten Sie da wirklich eine Unterschrift geleistet haben, ist diese unwirksam.
Der Vermieter hat somit keine Handhabe gegen Sie!
L.G. Jihet

Hallo,

wenn Du beweisen kannst, dass Du zum Datum ausgezogen bist, müßtest Du nur bis dort hin die Nebenkosten bezahlen.
Bringe deinem Vermieter den Beweis schriftlich, und erkläre Ihm die Sachlage genau, normalerweise ist er dann schon zu überzeugen.
Sie exakte Sachlage bzw. Rechtlage weiß ich leider nicht.

Viel erfolg

Im Falle eines Auszuges des Mieters geltend grundsätzlich keine Besonderheiten, so dass der Vermieter auch hier jährlich über die Betriebskosten innerhalb von 12 Monaten abzurechnen hat.
Bei einem Auszug des Mieters zum 31.01. eines Jahres müsste der Vermieter deshalb erst bis zum 31.12. des Folgejahres abrechnen. Dem Vermieter stünden in diesem Fall 23 Monate für die Betriebskostenabrechnung zu.
Denn zu Teilabrechnungen ist der Vermieter nicht verpflichtet, § 556 Abs. 3 Satz 4 BGB:

vgl.: http://news.nebenkosten-rechner.de/was-passiert-bei-…