Hallo liebe Experten,
folgende Situation:
Ich bin Ende Oktober 2012 aus meiner alten Wohnung ausgezogen (WG) und habe diese im Zuge einer Übergabe mit dem Vermieter und dem Nachmieter abgegeben.
Bei dieser Übergabe wurde kleinere und auch zwei größere Beanstandungen ins Protokoll aufgenommen. Es wurde allerdings nicht vermerkt, ob diese Mängel durch den Vermieter, durch den mich den Vormieter oder eine dritte Person behoben werden.
Nun hat mir der Vermieter zum 20.3. einen Brief geschickt mit einer Frist bis zum 30.3. diese Mängel auszubessern.
Die Fristsetzung ist doch abgesehen, von der lange Zeitspanne die bereits seit dem Auszug vergangen ist,recht kurz.
Danke für eure Einschätzung.