Auszug vor 5 Monaten - nun Nachbesserungsforderung

Hallo liebe Experten,

folgende Situation:

Ich bin Ende Oktober 2012 aus meiner alten Wohnung ausgezogen (WG) und habe diese im Zuge einer Übergabe mit dem Vermieter und dem Nachmieter abgegeben.
Bei dieser Übergabe wurde kleinere und auch zwei größere Beanstandungen ins Protokoll aufgenommen. Es wurde allerdings nicht vermerkt, ob diese Mängel durch den Vermieter, durch den mich den Vormieter oder eine dritte Person behoben werden.
Nun hat mir der Vermieter zum 20.3. einen Brief geschickt mit einer Frist bis zum 30.3. diese Mängel auszubessern.

Die Fristsetzung ist doch abgesehen, von der lange Zeitspanne die bereits seit dem Auszug vergangen ist,recht kurz.

Danke für eure Einschätzung.

Warum haben Sie bei Auszug nicht gefragt, ob Sie oder der Vermieter auf ihre Kosten die Mängel behebt? Warum haben Sie fünf Monate nicht nachgefragt? Nun kann nur noch ein Richter entscheiden.

Hallo Troysel,

der Vermieter ist verpflichtet dem Mieter nach Auszug innerhalb von 6 Monaten eine Frist zu setzten, in der dem Mieter die Gelegenheit gegeben wird die Mängel zu beheben.
Falls der ehemalige Mieter dem nicht nachkommt, kann der Vermieter Schadenersatz verlagen und es von einem Handwerker erledigen lassen. Das würde dann von der Kaution abgezogen. Innerhalb von 6 Monaten nach Auszug kann der Vermieter das auch gerichtlich durchsetzen.
In diesem Fall ist ratsam den Vermieter schriftlich um eine Fristverlängerung zur Beitigung der Mängel zu bitten. Am besten mit genauen Terminen, wann es erledigt wird. Somit ist man als ehemaliger Mieter auf der sicheren Seite.

Viel Erfolg

wow selten das Vermieter soviel Geduld hat - nun solltest wirklich die Frist nutzen- andere hätten nach BGB längst Fachfirma beauftragt und kosten eingefordert

Hi,

soll das heißen, dass selbst obwohl nichts im Übergabeprotokoll vermerkt wurde ob die Schäden zu beheben sind, diese Pflicht bei mir liegt?

wow selten das Vermieter soviel Geduld hat - nun solltest
wirklich die Frist nutzen- andere hätten nach BGB längst
Fachfirma beauftragt und kosten eingefordert

na natürlich !

Schäden werden nur zu diesem Zweck in Übergabeprotololle festgehalten oder dachtest der Vermieter will davon ein Buch schreiben *grins*

Hallo,

im Normalfall hätte Ihr Vermieter 6 Monate Zeit-wäre bis 30.April 2013-, diese Forderung zu stellen. Allerdings ist das umstritten, da ja nichts im Abnahmeprotokoll vermerkt ist, was Sie hoffentlich !!! schriftlich als Orginal vor sich liegen, ja?
Trotzdem empfehle ich Ihnen ,der Forderung nach zu gehen, da Sie sonst Gefahr laufen, von Ihrer Kaution keinen Cent zu erhalten-oder, was noch schlimmer ist, Rechnungen in utopischer Höhe ,weil Handwerkerfirmen ja grundsätzlich mächtig zulangen.
Sie können sich natürlich stur stellen, nichts tun und es auf eine Klage ankommen lassen. Wenn das Protokoll in Ihrer geschilderten Form vorliegt, werden Sie diese Klage gewinnen.

MfG
Maximilian123