Auszug vor Kündigungstermin

Hallo zusammen,

mich würde folgendes interessieren:

Ein Vermieter hat wegen Eigenbedarfs einer Familie zum 01.11. die Wohnung gekündigt.

Da die Familie erneut Nachwuchs im September erwartet bitten sie darum evtl. noch etwas mehr „Schonzeit“ zu bekommen (z.B. bis Ende des Jahres, wobei der 01.11. als komunizierter Termin bestehen bleibt.

Frage ist jetzt:
Sollte die Familie bereits im Juni ausziehen können, weil eine Ersatzwohnung gefunden wurde, ist sie dann verpflichtet die Wohnung bis zum Kündigungstermin bzw. bis Ablauf der „Schonzeit“ weiter zu zahlen?
Oder bestehen noch andere Verpflichtungen die die (Noch-)Mieter beachten müssten/ sollten?

Ich denke nein, denn der Vermieter hat gekündigt und darf sich jetzt ja nicht beschweren wenn der Mieter früher das Feld räumt.
Ich habe aber gehört, dass das nicht so einfach geht bzw. erlaubt ist.

Was ist richtig?

Schon mal vielen Dank für eure Hilfe!

Hi,

wenn der Mieter er auszieht, wird er dadurch nicht von den Pflichten des Mietvertrages befreit.

Tipp mit den Mieter Reden oder selber mit der 3 Monatigen Frist das Mietverhältnis kündigen. Wobei das Gespräch immer besser ist, evtl freut sich Vermieter darüber, dass er selber er in die Wohnung darf.

Sonst läuft das Mietverhältnis bis zum 01.11 weiter.

cu

Hallo zusammen,

Frage ist jetzt:
Sollte die Familie bereits im Juni ausziehen können, weil eine
Ersatzwohnung gefunden wurde, ist sie dann verpflichtet die
Wohnung bis zum Kündigungstermin bzw. bis Ablauf der
„Schonzeit“ weiter zu zahlen?

ja, es sei denn der vermieter ist bereit, die mieter vorzeitig aus dem mietverhältnis zu entlassen.

Oder bestehen noch andere Verpflichtungen die die
(Noch-)Mieter beachten müssten/ sollten?

ordnungsgemäße rückgabe der mietsache, schönheitsreparaturen oder was ist gemeint ?

Ich denke nein, denn der Vermieter hat gekündigt und darf sich
jetzt ja nicht beschweren wenn der Mieter früher das Feld
räumt.

das mietverhältnis endet erst zum 1.11., daher besteht die verpflichtung zur mietzahlung grds. bis zu diesem zeitpunkt fort.

Danke für eure Antworten.

Unfassbar dass das rechtens ist!
Der Vermieter kündigt, Mieter sucht sich was neues, muss dann aber doppelt Miete zahlen (+ gegebenen Falls Marklerprovision), weil die Wunschwohnung sonst weg sein könnte. Für eine vierköpfige Familie ist es ja nicht immer so leicht was vernüpftiges zu finden (groß genug, preislich ok und Kinder-freundlich).
Das hieße minimum 3 Monate doppelte Belastung!
Wird das aber nicht gemacht (bzw. man kann es sich nicht leisten) und man hat zum Kündigungstermin dann keine Wohnung, kann gegen einen geklagt werden…
Da bekommt der Mieter ja 'nen doppelten Tritt…

Hi,

sehs mal aus Sicht des Vermieters, er nimmt schulden auf um sich etwas zu kaufen und Zahlt die Zinsen und Tilgung sowie Steuer aus der Miete. Bis er das Geld wieder rein hat sind dann gut mal 30 jahre rum, solagen heist es Verzicht üben, und dann haut die Miete ab und fällt alles zusammen wie ein Kartenhaus.

hinzu kommt noch der Grundsatz Vertrag ist Vertrag.

Danke für eure Antworten.

Unfassbar dass das rechtens ist!

Hallo,

warum?

Sieh mal die andere Seite: Stell Dir vor der Vermieter müsste sofort in die Wohnung, wäre es dann fair, wenn er den Mieter von heute auf morgen auf die Straße setzen könnte?

Gruß
Tina

Hallo,

als Laie hätte ich da eine Zusatzfrage an die Experten:
Der Mieter könnte doch eine eigene Kündigung aussprechen? Also dann mit Kündigungsfrist von 3 Monaten. Dann wäre er doch bei Kündigung im April zum 1. August aus dem Vertrag raus?

gruß
schreiraupe

Hallo,

unfassbar: Der Vermieter kann nicht nach eigenem Belieben sein eigenes Eigentum nutzen, sondern muss einem Mieter eine Kündigungsfrist gewähren, auch wenn er dringend auf seine eigene Wohnung angewiesen ist, weil er z.B. die plötzlich schwer erkrankte Mutter aufnehmen muss, die nicht mehr in der eigenen Wohnung bleiben kann. Während der Kündigungsfrist muss er somit eine sündhaft teure stationäre Kurzzeitpflege bezahlen, bei der er auch Kündigungsfristen beachten muss, und nicht von heute auf morgen einfach raus ist, weil der Mieter, der eben noch um Fristverlängerung gebettelt hat, jetzt urplötzlich doch früher raus will, und nicht mal mehr bereit ist bis zum vereinbarten Ende Miete zu zahlen, um mal so ein richtig deftiges Beispiel zu liefern, an dem man recht gut sieht, was für Nachteile so eine Kündigungsfrist für Vermieter haben kann.

Merkst Du was?

Verträge sind - in beiderseitigem Interesse - zu halten. Der Vorteil des einen ist typischerweise der Nachteil des anderen, und nur durch eine Kompensation dieser Nachteile ist Rechtsfrieden sicherzustellen. Wer die Sicherheit eines Mietrechts mit Kündigungsfristen statt Gutsherrenmanier haben will, muss eben auf der anderen Seite dann auch für die dem Vermieter dafür entstehenden Nachteile zahlen.

Aber es gibt ein ganz einfaches Rezept, dass sich schon oft bewährt hat:

Reden hilft!

Abgesehen von evtl. möglicher früherer Eigenkündigung, und der nicht ganz klaren rechtlichen Situation bzgl. der erbetenen „Verlängerung“,
schnellstmöglich, wenn sich abzeichnet, dass man ggf. früher raus kann/möchte, Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen, und klären, wie dessen Interessenlage ist. Vielleicht ist der selbst heilfroh, wenn er die Wohnung schneller nutzen kann, und pfeift dabei gerne auf die paar Kröten Miete. Im obigen Beispiel stationärer Kurzzeitpflege sind die Mieteinnahmen Peanuts gegenüber den Kosten, und ein Vermieter der da früher von weg käme, wäre über ein entsprechendes Angebot sicherlich hoch erfreut, und da würde sich dann sicherlich eine für beide Seiten akzeptable Lösung finden lassen.

Aber das funktioniert natürlich nur, wenn man nicht gleich auf Krawall gebürstet ist, sondern einen vernünftigen, sachlichen Dialog auf Augenhöhe sucht. Vermieter sind auch nur Menschen, und die reagieren gerne mal paradox, wenn man ihnen krumm kommt.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

als Laie hätte ich da eine Zusatzfrage an die Experten:
Der Mieter könnte doch eine eigene Kündigung aussprechen? Also
dann mit Kündigungsfrist von 3 Monaten. Dann wäre er doch bei
Kündigung im April zum 1. August aus dem Vertrag raus?

Hi,

guckst Du Antwort von Naseweis. :smile:

Gruß
Tina

sorry, hab ich voll übersehen. war noch zu früh …

Kommt halt immer auf die Schwere der Situation an.
Bei einem trifftigen Grund, kann ich den Vermieter verstehen

  • wie z.B. der angesprochenen zu pflegenden Mutter, wenn aber „nur“ die Tochter in die Wohnung ziehen möchte, die bislang (in gutem Verhältnis zu den Eltern) in der elterlichen Wohnung wohnt, dann nicht.
  • ebenso verständlich wenn das Haus abbezahlt werden muss, aber nicht es vor einer Ewigkeiten geerbt wurde.

Und wo gibt es Handlungsspielraum für die angesprochene Familie in beschriebenen Fall?
Denen bleibt nur zu hoffen, dass die Wohnung entweder auf sie wartet, kann aber sein dass dem nicht so ist, oder sie müssen doppelt zahlen.

Und zum Thema „reden hilft“: es hilft nicht immer, nämlich in dem moment nicht, wo einer denkt den Anderen noch schröpfen zu können, ohne dass sich gewehrt werden kann.

@Engelchen!
Nein, aber darum ging es ja auch nicht, denn der Vermieter hat eine ordentliche Kündigung ausgesprochen und der Mieter will auch gehen.
Aber halt vor der Frist die der Vermieter gesetzt hat.

Kann er aber nicht, ohne selber zu kündigen, die 3 Monate einzuhalten und somit u.U. die Doppelbelastung zu haben.

Ich denke, wenn der Vermieter den Mieter raus haben möchte, sollte er ihn auch gehen lassen. Das ist nur fair… finde ich.

@Engelchen!
Nein, aber darum ging es ja auch nicht, denn der Vermieter hat
eine ordentliche Kündigung ausgesprochen und der Mieter will
auch gehen.
Aber halt vor der Frist die der Vermieter gesetzt hat.

Kann er aber nicht, ohne selber zu kündigen, die 3 Monate
einzuhalten und somit u.U. die Doppelbelastung zu haben.

Der Gesetzgeber kann aber nun nicht für jeden Fall ein individuelles Gesetz erlassen. Der eine findet schnell eine Wohnung, der andere würde länger brauchen. Wie soll man das regeln?

Ich denke, wenn der Vermieter den Mieter raus haben möchte,
sollte er ihn auch gehen lassen. Das ist nur fair… finde
ich.

Dann muß man mit dem Vermieter reden. Eine Verpflichtung seitens des Vermieters gibt es aber nicht.

Ein Gesetz reicht ja auch und ich finde das ist ganz einfach: :smile:
Wird einem Mieter gekündigt, kann er, wenn er früher eine andere Wohnung findet, gehen. Der Vermieter hat wollte ihn ja eh raus haben.
Findet er keine Wohnung, gilt der Kündigungstermin bzw. die weitere Absprache.

z.Z. muss der Mieter darauf hoffen das der Vermieter guten Willen zeigt und ist ihm ansonsten „ausgeliefert“.

Ich verstehe halt nicht warum der Gesetzgeber es in sollch einem Fall dem Vermieter ermöglicht den Mieter zu binden, obwohl er ihm gekündigt hat…

Aber da wir (oder zumindest ich :wink:) die Gesetze nicht machen werden wir wohl dies auch nciht lösen können.

Ein Gesetz reicht ja auch und ich finde das ist ganz einfach:

)

Wird einem Mieter gekündigt, kann er, wenn er früher eine
andere Wohnung findet, gehen. Der Vermieter hat wollte ihn ja
eh raus haben.
Findet er keine Wohnung, gilt der Kündigungstermin bzw. die
weitere Absprache.

Damit wäre der VM aber auch wieder benachteiligt. Es ist aber müssig darüber zu diskutieren; das Gesetz sieht anders aus.

z.Z. muss der Mieter darauf hoffen das der Vermieter guten
Willen zeigt und ist ihm ansonsten „ausgeliefert“.

Ja und der VM ist dem Mieter genauso ausgeliefert, weil wenn der Mieter kündigt, muß der Mieter innerhalb drei Monaten einen Nachmieter finden, sonst hat er Leerstand, der ihm auch etwas kostet…

Ich verstehe halt nicht warum der Gesetzgeber es in sollch
einem Fall dem Vermieter ermöglicht den Mieter zu binden,
obwohl er ihm gekündigt hat…

Weil die Frist eben für Beide gilt.

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Hallo,

sei mir nicht böse, aber Du hast leider gar nichts von dem verstanden, was hier geschrieben wurde. Klar, für einen persönlich direkt Betroffenen kann so eine Situation ärgerlich sein, aber wenn man mal diesen Aspekt ausblendet, ist die beiderseitige Planungssicherheit ganz objektiv gesehen die einzig sinnvollen und gerechte Lösung. Nur so wissen beide Seiten, wo sie dran sind, können rechtzeitig planen und haben Sicherheit, dass diese Planung sich nicht morgen in Luft auflöst.

Der Vermieter kündigt korrekt in Kenntnis der geltenden Fristen, um die Wohnung zu dem von ihm geplanten Termin übernehmen zu können, wenn keine Umstände vorliegen, nach denen er in ganz großer Not ist, die Wohnung schnellstmöglich übernehmen zu müssen. Das ist eine ganz saubere und korrekte Sache. Vielleicht hat er den Zeitpunkt genau danach bestimmt, dass er eben zu exakt diesem Zeitpunkt nicht mehr auf Mieteinnahmen angewiesen ist, um irgendeine Finanzierung zurückzuführen (auch bei Erbe kann es z.B. durchaus sein, dass da Miterben auszuzahlen waren, wofür ein Kredit aufgenommen wurde, oder dass da eine größere Sanierung mal finanziert worden ist). Vielleicht wird auch eine Lebensversicherung ausgezahlt, … Muss im Detail auch niemand interessieren, wenn der Vermieter sich ordentlich an klar definierte Spielregeln hält.

Und kein Vermieter kann etwas dafür, wenn ein gekündigter Mieter sich in den Kopf setzt genau die eine Wohnung unbedingt haben zu wollen, deren Anmietung nicht nahtlos an das bisherige Mietverhältnis anschließt, sondern bei der es dann Überschneidungen gibt. Das ist einzig und allein Sache des Mieters abzuwägen, ob ihm genau diese Wohnung es wert ist, dann ggf. eine Zeitlang doppelt zu zahlen, oder doch lieber weiter zu suchen, und eine Wohnung zu nehmen, die er erst zum passenden Zeitpunkt anmieten muss.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

Und zum Thema „reden hilft“: es hilft nicht immer, nämlich in dem moment nicht, wo einer denkt den Anderen noch schröpfen zu können, ohne dass sich gewehrt werden kann.

Ich hatte in dem anderen Posting dazu geschrieben, dass das natürlich nur funktioniert, wenn man nicht gleich auf Krawall gebürstet ist.

Wer mit so einer Einstellung an so eine Geschichte ran geht, muss sich nicht wundern, dass es mit dem Reden nicht klappt!

Wie schon in meinem anderen neuen Posting geschrieben: Man sollte sich frei machen, von persönlichen Aspekten, und zunächst einmal verstehen, die objektive Situation und Rechtslage zu verinnerlichen. Und an der Geschichte ist nach bisheriger Schilderung nichts dran, was irgendwie auch nur fragwürdig wäre. Der Vermieter verhält sich hier korrekt, und nur wenn man das zunächst mal akzeptiert ist man auf einer Ebene, auf der es Sinn macht, miteinander sachlich zu reden, und sich einer Lösung anzunähern, die ggf. gewisse Vorteile für beide bringt.

Gruß vom Wiz

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Moin,

Unfassbar dass das rechtens ist!

Man könnte meinen, dass Du noch nicht sehr alt bist und noch nicht oft umgezogen bist. Aber „vierköpfige Familie“ passt zu dieser Annahme halt nicht.

Der Vermieter kündigt, Mieter sucht sich was neues, muss dann
aber doppelt Miete zahlen

Mindestens einen Monat doppelte Miete muss man leider bei jedem Umzug einrechnen, wenn man nicht gerade einen Single-Haushalt hat und nur ein Zimmer renovieren muss. Das ist teuer, das ist mir klar, aber so läuft der Hase nunmal leider.

Für eine vierköpfige Familie ist es ja nicht immer so
leicht was vernüpftiges zu finden (groß genug, preislich ok
und Kinder-freundlich).

Das kann ich voll nachvollziehen, bin nämlich in der selben Situation.

Das hieße minimum 3 Monate doppelte Belastung!

Nein, das heißt maximal 3 Monate, denn man kündigt dann ja selber, wenn man was Neues hat. Und da man da meist auch nicht zum nächsten Monat rein kommt, sinds dann idR nur zwei oder gar nur ein Monat.

Man kann das Einzugsdatum ja als Kriterium für die Auswahl der neuen Wohnung mit einbeziehen, so wie man Größe, Preis und Kinderfreundlichkeit ja auch berücksichtigt.

Wird das aber nicht gemacht (bzw. man kann es sich nicht
leisten) und man hat zum Kündigungstermin dann keine Wohnung,
kann gegen einen geklagt werden…

Naja, aber wenn es wirklich so schlimm ist, dass man kein Geld hat, dann kann man entweder verschiedenste Hilfen wie Wohngeld beantragen und dann kann man eben auch nicht aus der Wohnung raus, ich möchte mal behaupten (werde sicher korrigiert, wenn es nicht stimmt), dass man mit zwei Kindern nicht auf die Straße gesetzt werden kann. Man sollte also in so einer Situation nicht in Panik verfallen.

Da bekommt der Mieter ja 'nen doppelten Tritt…

Nö, nur nen einfachen. Aber die Wohnung gehört nunmal dem Vermieter und wenn der selber einziehen will - wer will ihm das verübeln? Eigenbedarf ist der angenehmste Kündigungsgrund. Sicher besser als Mietrückstände oder Verstoß gegen Mieterpflichten o.ä.

Liebe Grüße,
-Efchen

Moin,

Ich denke, wenn der Vermieter den Mieter raus haben möchte,
sollte er ihn auch gehen lassen. Das ist nur fair… finde
ich.

Er lässt den Mieter ja gehen, aber eben zum 1.11.
Der Mieter muss sich ja nur eine neue Wohnung zum 1.11. suchen (abgesehen davon, dass der Umzug nunmal nicht klappt, ohne mindestens eine Monatsmiete doppelt zu zahlen).

Wenn der Mieter jedoch früher raus will, dann ist das die alleinige Entscheidung des Mieters. Er kann das ja machen. Wenn er so auszieht, dass er mehr als eine doppelte Miete zahlt, dann hat da sicherlich nicht der Vermieter dran Schuld.

Es wäre sicherlich nicht fair, wenn der Vermieter plötzlich auf mehrere Monate Miete verzichten soll, wo er doch einen Vertrag bis zum 1.11. hat.

Liebe Grüße,
-Efchen

selber kündigen
Hallo Die79,
Du fragst nach Handlungsspielraum für den gekündigten Mieter?
Hast Du denn den Hinweis von Naseweis nicht gelesen, dass dieser ja noch bequem zu jenem Termin kündigen kann, der vertraglich vorgesehen ist?
Wenn der Mieter es jedoch vorzieht, gegen den Vermieter zu Felde zu ziehen, so entfällt natürlich diese Option.
Freundliche Grüße
Thomas