Auszug vor Mietende / Parkplatz-Eigentum

Hallo zusammen,

wenn jemand seinen Mietvertrag beispielsweise zum Ende des Septembers kündigt, aber bereits Anfang/Mitte Juli ausziehen würde, und die Wohnung somit dann auch bereits komplett frei ist, wie würde es mit der weiteren Mietzahlung aussehen?
Ist es richtig, dass dann nur noch die Kaltmiete bezahlt werden müßte?

Eine weitere Frage zum Eigentum…Vielleicht kann da auch jemand helfen?!
Es geht darum, dass vor einem Eigentumshaus der Vorgarten einem eigenen Parkplatz weichen mußte, die Nachbarn aber die Einfahrt zu diesem Parkplatz ständig zuparken.
Daher soll dort ein Schild aufgestellt werden „Einfahrt freihalten. Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt“
Muß man es bei der Stadt etc. beantragen dass man ein solches Schild aufstellen darf?
Wenn ja, wo genau macht man das, und welche Kosten muss man evtl. einrechnen?

Vielen Dank im Voraus für alle Antworten und Tips.

Gruß,
Wildcat

Auch hallo,

wenn jemand seinen Mietvertrag beispielsweise zum Ende des
Septembers kündigt, aber bereits Anfang/Mitte Juli ausziehen
würde, und die Wohnung somit dann auch bereits komplett frei
ist, wie würde es mit der weiteren Mietzahlung aussehen?
Ist es richtig, dass dann nur noch die Kaltmiete bezahlt
werden müßte?

meines Wissens muß die Warmmiete weitergezahlt werden also inkl. Nebenkosten. Verbrauch von Wasser und Strom wird es ja vermutlich dann keinen geben, aber die anderen Kosten laufen weiter.
Die jetzt noch gezahlten Nebenkosten fliessen dann ganz normal in die NK-Abrechnung ein und werden bei Guthaben ausgezahlt. (Zählerstände ablesen lassen nicht vergessen)

Eine weitere Frage zum Eigentum…Vielleicht kann da auch
jemand helfen?!
Es geht darum, dass vor einem Eigentumshaus der Vorgarten
einem eigenen Parkplatz weichen mußte, die Nachbarn aber die
Einfahrt zu diesem Parkplatz ständig zuparken.

Das ist eine recht aussichstlose Sache…diese Konstellation ist leider bestens bekannt.

Daher soll dort ein Schild aufgestellt werden „Einfahrt
freihalten. Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden
kostenpflichtig abgeschleppt“
Muß man es bei der Stadt etc. beantragen dass man ein solches
Schild aufstellen darf?

Nein, auf Privatgrundstück darf man Schilder aufstellen, aber ein solches Schild hat kaum/keine rechtliche Verbindlichkeit.
Derjenige der den Abschlepper bestellen würde, müßte diesen auch zahlen und dann versuchen zivilrechtlich sein Geld zurückzuholen.
Ist denn auf den Plänen dort überhaupt ein Parkplatz eingetragen?

Je nach Berechtigung des Vorhandenseins dieses Parkplatzes, könnte man bei der Stadt versuchen am Boden auf der Strasse eine Sperrlinie/Zickzacklinie aufpinseln zu lassen…die Aussichten sind aber eher mau (Erfahrungswerte)

Gruß
Maja