Im November stand die Wohnung leer da eine neue bezogen wurde-
kann der Vermieter noch die Warmmiete dafür verlangen?
Ein Übernahmeprotokoll ist auch dann rechtwirksam wenn beide Parteien unterschrieben haben, aber nur der Vermieter eins hat, oder sehe ich das falsch?!
Hallo,
auch, wenn niemand in der Wohnung wohnt, fallen Nebenkosten an (die Wohnung muß auf einer Mindesttemperatur gehalten werden, der Hausmeister macht auch nicht weniger, …) daher wird mindestens ein Teil der Nebenkosten berechtigt sein - der Einfachkeit halber wird man bei nur einem Monat (noch dazu in der Heizperiode) nicht extra überlegen, wieviel angemessen ist und die vollen Kosten verlangen. Da die Nebenkostenabrechnung eh bald ins Haus flattern dürfte, bekommt man das zu viel bezahlte ja bald zurück.
Inhaltlich doch irgendwie grenzwertig.
Verträge sind einzuhalten. NK- und Hk-Vorauszahlungen sind im Mietvertrag geregelt.
Gemäß http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__560.html
gilt:
…, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen
Beachte die Worte: „nach einer Abrechnung“
Somit ist festzustellen, dass bis zur nächsten Abrechnung die festgelegte Vorauszahlung auf jeden Fall zu zahlen ist. Ist auch logisch, da der überwiegende Teil der NK auch wirklich entsteht.
Im November stand die Wohnung leer da eine neue bezogen wurde-
kann der Vermieter noch die Warmmiete dafür verlangen?
Je nach dem wie die Vertragslage wäre. Ein Auszug hat mit der Vertragslage nichts zu tun. Miete wäre bis zum Ende zB einer Kündigungsfrist vereinbarungsgemäß zu zahlen.
Ein Übernahmeprotokoll ist auch dann rechtwirksam wenn beide
Parteien unterschrieben haben, aber nur der Vermieter eins
hat,