Auszug - Was müssen wir richten?

Hallo Forum,

nehem wir an Person A hat nach dem Einzug die Tapeten neu gestrichen ,teilweise tapeziert und einen neue Boden verlegt (der 20 Jahre alte Teppichboden wurde ersetzt). Die Wohnung wurde zuvor längere Zeit von einer älteren Dame bewohnt, daher war das überstreichen notwendig.

Hierzug hat Person A die Gardinenstangen entfernt. Nach dem Streichen hat Person A entschieden die Wohnung ohne Vorhänge zu belassen (weil es schöner war). Beim Auszug fordert der Vermieter den Mieter auf diese wieder anzuschrauben. Im Vertrag steht bei der Übergabe „Besenrein übergeben“.

Wäre theoretisch Person A verpflichtet dies Gardinenstangen wieder anzubringen? Wenn ja wo steht das?

Danke für die Hilfe.

Migi.

Wäre theoretisch Person A verpflichtet dies Gardinenstangen
wieder anzubringen? Wenn ja wo steht das?

Wenn die Gardinenstangen Vermietereigentum waren, dann sind sie nach Ende der Mietzeit auch wieder an den Vermieter zurückzugeben > § 546 BGB Rückgabepflicht des Mieters (bei Mietende)
http://dejure.org/gesetze/BGB/546.html

Gardinenstangen gehören aber nicht zu allgemein üblichen, selbstverständlichen Ausstattungen/Einbauten wie z.B. WC-Schüssel, Badewanne etc.
Daher müsste ggfs. der Vermieter beweisen, dass dieser Gegenstand bei Einzug auch tatsächlich vorhanden war und dass der Mieter hätte wissen müssen, dass es sich um Vermietereigentum (und nicht etwa das des Vormieters) gehandelt hat.
Beides schwierig, wenn dazu weder im Mietvertrag noch in einem Übergabeprotokoll etwas erwähnt ist.

Außerdem würde sich die Schadensersatzhöhe (§ 249 BGB) nach dem tatsächlichen Schaden = dem Zeitwert berechnen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/249.html

Wie lange die „übliche Nutzungsdauer“ bei einer Gardinenstange tatsächlich beträgt, weiss ich nicht. Grundsätzlich wäre aber so zu rechnen:
z.B.
100 Euro Anschaffungskosten
10 Jahre übliche Nutzungsdauer
5 Jahre Restnutzungsdauer zum Schadenszeitpunkt
100/10*5 = 50 Euro Höhe des Schadensersatzes

Allerdings war die Gardinenstange zum Mietbeginn nicht neu - bzw. sie dürfte womöglich ihre übliche Nutzungsdauer schon zu Zeiten der Vormieterin „verlebt“ haben. Das würde bedeuten: Höhe des Schadensersatzes = 0 Euro

Neuwert sowie Alter/Anschaffungszeitpunkt müsste der Vermieter gegebenenfalls nachweisen (z.B. Kaufbeleg)
Womöglich lässt sich schon daraus absehen, dass die Schadensersatzhöhe 0 Euro betragen würden, wenn dem Grunde nach klar wäre, das Schadensersatz zu leisten wäre …

Vielen Dank Rudi für die erschöpfende Auskunft. Eventuell ein kleines Missverständnis: Die Gardinenstangen sind alle noch vorhanden. Liege aber im Keller da sie abmontiert wurden.

Die Frage ist, ob der Vermieter sie beim Auszug wieder anbringen muss.

Danke

Ich nehme an der Mieter ist gemeint.
Kurze Antwort: JA - der Mieter muss von ihm während der Mietzeit abmontierte Gardinenleisten, die bei seinem Einzug montiert waren, zum Auszug auch wieder anbringen.

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