Wäre theoretisch Person A verpflichtet dies Gardinenstangen
wieder anzubringen? Wenn ja wo steht das?
Wenn die Gardinenstangen Vermietereigentum waren, dann sind sie nach Ende der Mietzeit auch wieder an den Vermieter zurückzugeben > § 546 BGB Rückgabepflicht des Mieters (bei Mietende)
http://dejure.org/gesetze/BGB/546.html
Gardinenstangen gehören aber nicht zu allgemein üblichen, selbstverständlichen Ausstattungen/Einbauten wie z.B. WC-Schüssel, Badewanne etc.
Daher müsste ggfs. der Vermieter beweisen, dass dieser Gegenstand bei Einzug auch tatsächlich vorhanden war und dass der Mieter hätte wissen müssen, dass es sich um Vermietereigentum (und nicht etwa das des Vormieters) gehandelt hat.
Beides schwierig, wenn dazu weder im Mietvertrag noch in einem Übergabeprotokoll etwas erwähnt ist.
Außerdem würde sich die Schadensersatzhöhe (§ 249 BGB) nach dem tatsächlichen Schaden = dem Zeitwert berechnen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/249.html
Wie lange die „übliche Nutzungsdauer“ bei einer Gardinenstange tatsächlich beträgt, weiss ich nicht. Grundsätzlich wäre aber so zu rechnen:
z.B.
100 Euro Anschaffungskosten
10 Jahre übliche Nutzungsdauer
5 Jahre Restnutzungsdauer zum Schadenszeitpunkt
100/10*5 = 50 Euro Höhe des Schadensersatzes
Allerdings war die Gardinenstange zum Mietbeginn nicht neu - bzw. sie dürfte womöglich ihre übliche Nutzungsdauer schon zu Zeiten der Vormieterin „verlebt“ haben. Das würde bedeuten: Höhe des Schadensersatzes = 0 Euro
Neuwert sowie Alter/Anschaffungszeitpunkt müsste der Vermieter gegebenenfalls nachweisen (z.B. Kaufbeleg)
Womöglich lässt sich schon daraus absehen, dass die Schadensersatzhöhe 0 Euro betragen würden, wenn dem Grunde nach klar wäre, das Schadensersatz zu leisten wäre …