Hallo liebe Forumsgemeinschaft,
hier der theoretische Fall: Person A hat einen neuen Job, in einem neuen Einzugsgebiet und möchte logischerweise umziehen. Da der Mietvertrag aber sehr „schwammig“ formuliert wurde, muss diese die Wohnung noch bis Ende Februar bezahlen.
Kurz nach der Kündigung kommt ein unfreundlicher Makler um die Ecke und verlangt, dass Person A ab sofort zur Verfügung steht und/oder eine andere Person, damit besagte Wohnung besichtigt werden kann. Sollte dieser „Bitte“ nicht baldmöglichst nachgekommen werden, dann würde er hinterlegte Kaution beanspruchen.
Person A ist aber noch voll berufstätig und hat dementsprechend keine Zeit und ist an den freien Tagen oft schon im neuen Gebiet.
Abgesehen davon, steht die Wohnung sowieso 2 Monate frei, da Person A ja ab dem 01.01. im neuen Gebiet tätig ist.
Welche Rechte hat der Makler bzw. worauf kann er bestehen und ab wann?
Vielen Dank und ich hoffe der Fall ist objektiv genug 