Auszug - welche Rechte hat der Makler?

Hallo liebe Forumsgemeinschaft,

hier der theoretische Fall: Person A hat einen neuen Job, in einem neuen Einzugsgebiet und möchte logischerweise umziehen. Da der Mietvertrag aber sehr „schwammig“ formuliert wurde, muss diese die Wohnung noch bis Ende Februar bezahlen.

Kurz nach der Kündigung kommt ein unfreundlicher Makler um die Ecke und verlangt, dass Person A ab sofort zur Verfügung steht und/oder eine andere Person, damit besagte Wohnung besichtigt werden kann. Sollte dieser „Bitte“ nicht baldmöglichst nachgekommen werden, dann würde er hinterlegte Kaution beanspruchen.

Person A ist aber noch voll berufstätig und hat dementsprechend keine Zeit und ist an den freien Tagen oft schon im neuen Gebiet.

Abgesehen davon, steht die Wohnung sowieso 2 Monate frei, da Person A ja ab dem 01.01. im neuen Gebiet tätig ist.

Welche Rechte hat der Makler bzw. worauf kann er bestehen und ab wann?

Vielen Dank und ich hoffe der Fall ist objektiv genug :smile:

Nun ja… wahrscheinlich vom VM beauftragt die Wohnung an den Mann zu bringen. Wenn er einen Interessenten hat, soll er was mit dem M zur Besichtigung ausmachen, das sich der M eventuell Schadenersatzpflichtig machen könnte, wenn wegen Ihm kein neues Mietverhältnis zu stande kommt…

Die Kaution einbehalten is natürlich Unfug, klingt aber gut als Drohung.

Das setzt aber vorraus, das der Makler kenntlich macht, das er im Auftrag des Vermieters handelt und selbst dann ist dieser an die üblichen Vorgaben für die Wohnungsbesichtigung gebunden.
Gruß

PS: Gewisse Äußerungen könnte man sogar als Nötigung prüfen…

Vielen Dank!

Was sind die „üblichen“ Richtlinien, an die sich ein Makler halten muss? Bzw. evtl. wo ich entsprechende Infos herbekomme (Link etc.)

Vielen Dank.