Hallo Experten!
Ich habe eine Frage zum Thema Lärmbelästigung. Es ist ja bekanntlich schwer, Mieter wg so etwas aus der Wohnung zu kriegen. Als Nachbar hat man dann irgendwann wohl nur noch die Chance, selber auszuziehen. Kann man in so einem Fall Forderungen an den Vermieter stellen (der es trotz wiederholter Beschwerden und Mieteinbehalt nicht schafft das Problem zu lösen)? D.h. zum Beispiel - kann man ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und weiterer Verpflichtungen (Nachmietersuche, Renovierung) kündigen / kann man verlangen, dass die Umzugskosten z.T. übernommen werden oder ähnliches? Oder hat man in so einer Situation einfach den Kürzeren gezogen?
Ganz herzlichen Dank für eure Tipps!!!
Liebe Grüße,
Natalie.
Oder hat man in so einer Situation einfach den Kürzeren
gezogen?
Ja
Mit einem Schulterzucken.
Hi
Hallo Natalie,
da auch ich hier nicht konkret werden darf, nehmen wir einfach mal an, Mieter A hätte mittlerweile sowohl den Nachbarn als auch seinen Vermieter verklagt.
Geladen sind etliche Nachbarn aus mittelbarer und unmittelbarer Umgebung, um als Zeugen zu fungieren.
Was werden diese Zeugen aussagen?
Gruß!
Horst
Hallo,
Mieter A hätte dann seinen Nachbarn vermutlich auf Unterlassung verklagt, aber worauf könnte Mieter A denn den Vermieter verklagt haben?
Greetz, Bommel
da auch ich hier nicht konkret werden darf, nehmen wir einfach
mal an, Mieter A hätte mittlerweile sowohl den Nachbarn als
auch seinen Vermieter verklagt.
Geladen sind etliche Nachbarn aus mittelbarer und
unmittelbarer Umgebung, um als Zeugen zu fungieren.Was werden diese Zeugen aussagen?
Gruß!
Horst
außerordentliche Kündigung
Hallo Experten!
Ich habe eine Frage zum Thema Lärmbelästigung. Es ist ja
bekanntlich schwer, Mieter wg so etwas aus der Wohnung zu
kriegen. Als Nachbar hat man dann irgendwann wohl nur noch die
Chance, selber auszuziehen. Kann man in so einem Fall
Forderungen an den Vermieter stellen (der es trotz
wiederholter Beschwerden und Mieteinbehalt nicht schafft das
Problem zu lösen)? D.h. zum Beispiel - kann man ohne
Einhaltung der Kündigungsfrist und weiterer Verpflichtungen
(Nachmietersuche, Renovierung) kündigen /
Bis hier: Ja. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gibt es, gem. § 569 BGB aus wichtigem Grund.
Es muss deutlich werden, dass es dem Mieter nicht zugemutet werden, das Mietverhältnis fortzusetzen.
Ob dies hier zutrifft kann natürlich nicht gesagt werden. Es muss auf jeden Fall eine erhebliche Beeinträchtung der Wohnsituation, bzw. des Hausfriedens sein. Auch kann ständige erhebliche Lärmbeeinträchtigung gesundheitliche Schädigung mitsichführen.
Was nicht heißen soll: Trommelfell geplatz. Aber es sind z.B. Schlafstörungen, Unruhe, psychische Belastung usw.
Es sollte ein Protokoll geführt worden sein, wann und wie lange die Belästigungen auftraten; der VM sollte mehrfach aufgefordert gewesen sein die Beeinträchtigungen abzustellen; ggf. mal die Polizei wegen Ruhestörung geladen worden sein.
Das dürfte dann reichen.
kann man verlangen,
dass die Umzugskosten z.T. übernommen werden oder ähnliches?
Erstmal verlangen kann man es. Aber zahlen wird er es wohl nicht. Es müsste Klage erhoben werden auf die nachtägliche Übernahme der Kosten des Umzugs, weil der VM seine Führsorgepflicht verletzte.
Hier käme darauf an, sehr gut vorbereitet zu sein. Auch ein ärtzliches Gutachten über die beim M eingetretene gesundheitliche „Verletzung“ wäre dienlich.
Letztlich muss der M entscheiden ob er das Prozessrisiko eingehen will und es muss ein Anwalt gefunden werden, der das machen will.
Oder hat man in so einer Situation einfach den Kürzeren
gezogen?
Erstmal ja. Das ist sehr bedauerlich aber leider wahr.
Hallo,
Mieter A hätte dann seinen Nachbarn vermutlich auf
Unterlassung verklagt, aber worauf könnte Mieter A denn den
Vermieter verklagt haben?
Hallo Bommel,
da Mieter A einen seiner Meinung nach unerträglichen Mangel gemeldet hat, vermute ich mal, er wollte gerichtlich durchsetzen, dass der Vermieter diesen Mangel - Mieter B - beseitigen muss.
Gruß!
Horst