Auszug WG - offene Tür u. Diebstahl v. Laptops

Hi,

folgender Sachverhalt:

Mitbewohner A und B sind gleichberechtigte Hauptmieter einer WG. Ein weiterer Mitbewohner © ist Untermieter. B zieht aus und hat am Umzugstag zwei Helfer, die ihm beim Auszug helfen.

Während des Auszugs von Mit bewohner B befindet sich A in der Küche der Wohnung, hat die Tür geschlossen, Radio an und telefoniert mit einem Bekannten. Er bekommt akustisch nichts vom Umzug mit.

Person C kommt in die Wohnung und fragt Person A, wo sein Laptop ist. Daraufhin bemerken beide, dass jeweils ihre Laptops fehlen. Person B sagt daraufhin, dass während des Auszugs die Wohnungstür offen stand. Bei der polizeilichen Beschreibung des Hergangs gibt B zudem an, dass sie für ein paar Minuten in einem Laden gewesen waren, um etwas einzukaufen.

Nun will die Versicherung von Mitbewohner B nicht zahlen und beide (der Anwalt der Familie+Versicherungsmann) sind der Auffassung, der frühere Mitbwohner B sei zwar der „Auslöser“, aber nicht der „Schuldige“.

Vielleicht kann hier eine® helfen:

  1. Wer trägt hier die Verantwortung/Schuld?
  2. Kann der sich in der Wohnung befindliche A für die Folgen des Diebstahls verantwortlich gemacht werden, obwohl er nichts vom Umzug mitbekam und ihm das Offenlassen der Tür nicht gesagt wurde?
  3. Gibt es links/Urteile zu dem Thema?

Besten Dank! :smile:
bantam

  1. Wer trägt hier die Verantwortung/Schuld?

Der Täter.

  1. Kann der sich in der Wohnung befindliche A für die Folgen des Diebstahls verantwortlich gemacht werden,

Wieso denn das ?

  1. Gibt es links/Urteile zu dem Thema?

Wozu ?