Wenn man 10-Jahre in einer Wohnung gewohnt hat und dann auszieht sind ja abnutzungsspuren unvermeidbar. Angenommen die Eckdusche wurde nicht gepflegt und ist so „verdreckt“, dass sie nicht gereinigt werden kann sondern ausgetauscht werden muss. Muss dann der ehemaliger Mieter die kompletten Kosten übernehmen? Auch wenn eine Abnutzung der Dusche ganz normal ist? Oder muss sich der Vermieter an den Kosten einer neuen Duschebeteiligen?
Würde es einen Unterschied machen, wenn diese Abtrennung nur 5 Jahre installiert wäre?
Normale Abnutzung ist aber nicht „total verdreckt“ !
Eine nachträgliche Profireinigung kann wirtschaftlich unsinnig sein,wenn man die Neukosten einer Kabine gegenrechnet. Die Reinigung würde man aber grundsätzlich schulden,denn die hätte man ja auch selbst machen können oder durch zwischenzeitliche Reinigung während der Mietdauer vermeiden können.
Sonst gilt ja der Zeitwert einer Sache,wenn man den beschädigt oder verschlissen hat. Eine Duschkabine wird nach menschlichem Ermessen nach 10 Jahren nicht zum Neuwert ersetzt werden müssen. Die hätte sicherlich auch bald sowieso auf Vermieterkosten ersetzt werden müssen.
Es ist nur schwierig,den Zeitwert zu ermitteln.
Nun unterliegt eine Duschkabine keinem großen Verschleiss,allenfalls an den beweglichen Teilen wie Rollen und Gleitern der Türen,nicht an Alurahmen und Verglasung.
Die Verschmutzung durch Kalk und Seifenreste kann man ja entfernen,die Grundsubstanz bleibt lange erhalten.
Also kann man sich die Kosten für eine neue Duschkabine auch reinteilen denk ich mal, wäre dann verhandlungssache…
Es geht auch nicht darum, dass sie total verdrecktt sein könnte sondern eher darum, dass die Schienen, an denen die Türen angebracht werden können, sehr schlecht gereinigt werden können, zumindest nicht so, dass es blitzeblank ist…und wenn dann jemand darauf nicht achtet gehts halt irgendwann nicht mehr weg…