Liebes Forum,
wie wäre folgendes Aus- Einzugsproblem zu lösen? Eine Person A wohnt zur Untermiete in einem Zimmer (nicht möbliert) in einer Wohngemeinschaft. Es gibt nur einen mündlichen Vertrag und die Nachweise der Mietzahlung seit
1.12.08. Die Wohnung wurde beim Vermieter zum 30.6 gekündigt. Der Hauptmieter verlangt von A, dass sie zum 29.06 auszieht, A kann aber erst am 1.07 in die neue Wohnung einziehen. Welche Rechte hat hier A: muss sie tatsächlich am 29.06 ausziehen?
Ich habe zwei unterschiedliche Paragraphen gefunden und weiß außerdem nicht was auf den Fall zutreffen würde.
„Die Wohnung ist am letzten Tag des Mietverhältnis, also am letzten Tag des Monats, zu übergeben. Fällt
dieser Tag allerdings auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so muss die Übergabe erst am nächsten
Werktag erfolgen (§ 193 BGB). Ein Anspruch des Vermieters auf Miete bis zum nächsten Werktag besteht
nicht.“
und
„§ 25 Abs. 1 folgende Regelung: Gemietete Räume, für welche vierteljährliche oder längere
Kündigungsfristen bestehen, sind, soweit das Bürgerliche Gesetzbuch für das Mietverhältnis maßgebend
ist, bei Beendigung desselben bis 12 Uhr mittags des auf die Beendigung nächstfolgenden Werktages zu
räumen.“
Der Hauptmieter droht A die Kaution nicht zurückzuzahlen, falls A nicht am 29.06 auszieht.
Seit dem 6.04.09 hat A die Wohnung nicht mehr benutzt, da sie wegen aufgetretene Allergien durch den Rauch der andere Bewohner gesundheitlich gefährdet wäre. A hat die Mehrkosten auf sich genommen und für die drei Monate Kündigungsfrist eine andere Unterkunft bezogen. Die Möbel sind aber in dem von A gemieteten Zimmer in der Wohngemeinschaft geblieben. A hat weiterhin die komplette Miete, Nebenkosten, Stadtwerke und sogar anteilige Kabelfernsehen und Telefongrundgebühren gezahlt ohne etwas zu verbrauchen. Der Hauptmieter droht A außerdem von der Kaution andere Beträge abzuziehen um seine Mehrstunden Arbeit zu decken, die dadurch entstanden seien, dass A nicht in der WOhnung war um mit dem Auszugsvorbereitungen zu helfen, der Auszug von As eigene Sachen werden von A aber selbst organisiert, dafür wurde einen Umzugsunternehmen beauftragt.
Welche Möglichkeiten gibt es in solch einen Fall sich zu wehren ohne einen schriftlichen Vertrag?