Liebe/-r Experte/-in,
mein Freund hat vor ca. 3 Jahren einen Mietvertrag unterzeichnet. Nunmehr steht ein Umzug an und des stellt sich die Frage, ob eine Auszugsrenovierung durchzuführen oder ob die Wohnung lediglich besenrein zu übergeben ist. Das Haus wurde in einem neu renovierten Zustand übergeben.
Die Klauses der Schönheitsreparaturen wurde mit dem handschriftlichen Satz „Es gelten die gesetzlichen Regelungen“ ergänzt.
Die ursprünglich vorgesehenen starren Zeiten für Schönheitsreparaturen sowie die Schönheitsreparaturen bei Auszug wurden nicht angekreuzt, so dass davon auszugehen ist, dass der handschriftlich eingefügte Satz gilt.
Im BGB kann ich jedoch keine Regelungen finden.
Ist eine Auszugsrenovierung zwingend erforderliche und wenn ja in welchem Umfang? Wo kann ich diese Regelung ggf. finden?
Vielen Dank
MFG Bruja79