Hallo,
ich habe 14 Monate in einer Wohnung gelebt. Bin ich verpflichtet diese komplett zu streichen? Ist ja ein relativ kurzer Zeitraum.
Gruß
Hallo,
ich habe 14 Monate in einer Wohnung gelebt. Bin ich verpflichtet diese komplett zu streichen? Ist ja ein relativ kurzer Zeitraum.
Gruß
Hallo,
grundsätzlich nicht, jedoch ist es immer eine Frage wie man sich mit dem Vermieter einigt um dann auch die Kaution wieder zu bekommen.Wurde geraucht oder ist die Wohnung ansonsten verschmutzt wäre es einfach fair die Wohnung wieder so zu überlassen wie man sie bei Einzug erhalten hat.Oder würden Sie in eine Wohnung einziehen die nicht in einem frischen Zustand ist und wo die Spuren des Vormieters sichtbar sind??
Also einfach überlegen was Sinn macht.
Gruß
Manuela
Hi,
allein der Mietvertrag entscheidet. Und die Absprache mit dem Vermieter.
Gruß
Hallo,
trotzdem ich kein Mietrechtexperte bin, halte ich eine Renovierung für nicht notwendig, wenn keine außergewöhnlich „Abnutzung“ stattgefunden hat.
Gruß Martin
Hallo,
folgende Antwort ist keine Rechtsberatung, für die Richtigkeit meiner Antwort hafte ich nicht:
In den letzten Jahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) zahlreiche Renovierungsklauseln in unterschiedlichster Form für unwirksam erklärt.
Wenn der Vermieter mit Ihnen individuell vereinbart hat, dass Sie die Wohnung bei Auszug streichen sollen, dann sind Sie in der Regel daran gebunden.
Wenn jeder Mieter im Haus das selbe Formular mit der selben Renovierungsklausel erhalten hat, dann ist es keine individuelle Vereinbarung und die Klausel ist in der Regel unwirksam. Vergleichen Sie doch mal Ihre Renovierungsklausel mit der Ihrer Nachbarn.
Ich hoffe ich konnte helfen
Gruß
…eigentlich nicht.
Es kommt darauf an, was mit der Wohnung geschehen ist: War sie anfangs frisch geweißt und Sie haben ein buntes Gemälde auf die Wände aufgetragen, dann schon. Ansonsten gilt „besenrein“. Ist in dieser Hinsicht im Mietvertrag etwas vereinbart worden? Das hätte dann natürlich Gültigkeit.
Ich hoffe, geholfen zu haben.
Gruß!
instrumentalix
Hallo,
soweit ich informiert bin ist das sogar gesetzlich so geregelt, das man bei Einzug seinen Vorstellungen entsprechend renoviert und dies somit bei Auszug dem Nachfolger ebenfalls überlässt.
Wenn man allerdings bei Einzug nicht renoviert hat kann es ein das es anders aussieht.
Dazu kann ich jedoch nichts sagen.
Gruß
Hallo,
ob Sie streichen müssen steht im Mietvertrag. Ich halte es für Blödsinn, weil dann billige Farbe nommen wird und damit ist keinem geholfen.
Bitte in den Meitvertrag schauen und danach handeln!!!
Gruß
GG
Hallo,
ist ein unüberschaubar kompliziertes Feld, man muß sich den Mietvertrag ganz genau ansehen, das kann letztendlich nur ein Anwalt überblicken.
Oft ist es so, daß statt Komplettrenovierung eine anteilige Zahlung verlangt wird… kann aber auch was anderes rauskommen.
Beste Grüße
Bernd Hagen
Hallo Nettimaus
ich kann Dir deine Frage so nicht beantworten.
Was hast du mit dem Vermieter vereinbart, wie sieht die Wohnung aus. Wenn alles normal gelaufen ist müsstest du nicht Renovieren.
Gruß SirRudolfo
Hallo, in einem Jahr hinterlässt man Gebrauchsspuren. Wenn diese nicht vorhanden sind, dann einfach mit dem Vermieter durchgehen, der wird Ihnen sagen, was gemacht werden muss.
VG Ringehahn
Hi,
soweit ich weiß, müssen Renovierungen zum Auszug nach so kurzer Zeit nur anteilig erfolgen.
Die schrauben aber im Moment derart am Mietrecht rum, dass ich nicht mehr mithalte.
Wenn du Rechtsschutz hast, dann frag sicherheitshalber dort.
Grüße