Auszugsrenovierung bei Eigenbedarfskündigung

Liebe Fachleute,
stellen wir uns mal vor, jemand bekommt eine Kündigung wegen Eigenbedarf. Dieser scheint zuzutreffen.Der Mieter muss also raus. Muss der Mieter dann trotzdem eine Auszugsrenovierung machen? Erst wird er rausgeschmissen und dann muss er auch noch die Bude renovieren?
Das würde mich mal interessieren. Könnt ihr mir weiterhelfen?
Schon jetzt vielen Dank für Eure Antworten und
Gruß aus Köln
Christian

wenn der vertrag eine gültige renovierungsklausel enthält… es ist ein reguläres ende des mietvertrags und es muss renoviert werden.

Man muss auch renovieren bzw. Zahlungen leisten, wenn die Bude hinterher grundsaniert bzw. abgerissen wird.

vnA

Man muss auch renovieren bzw. Zahlungen leisten, wenn die
Bude hinterher grundsaniert bzw. abgerissen wird.

Hi, Belege, Urteile, §§ zu dieser Aussage?
MfG ramses90

vnA

http://www.lichtenberg-rechtsanwalt.de/Urteile/Mietr…
letzter Satz, erster Abschnitt

Ist ja auch nachvollziehbar:
Schönheitsreparaturen sind Leistungen des Mieters, wie z.B. die Miete, die er im Laufe des Mietverhältnisses zu bringen hat. Die weitere Nutzung oder Verwertung des Mietobjektes spielt dabei keine Rolle. Verträge sind zu erfüllen, gleich was hinterher geplant ist.

vnA

Danke für die Antworten.
Die Wohnung im vorliegenden Beispielfall muss nicht grundsaniert werden. Bestenfalls mal überstrichen…
Gruß
Christian

Ja, schon klar. Wir waren nur etwas abgeschwiffen.

vnA