Auszugsrenovierung- Vorabnahme

Liebe/-r Experte/-in,

Mieter M übernimmt als Nachmieter vom Vormieter Wand- und Deckenvertäfelung, Tapeten und Laminat. Über die genaue Anbringung der Vertäfelung und des Laminats wurde er nicht aufgeklärt. Es hieß lediglich mündlich vom Vermieter: „ das ist alles nur zusammen gesteckt, das können Sie später ganz leicht entfernen. Und wenn Sie einen Nachmieter stellen, der das übernimmt, ist das alles kein Problem“.
Mieter M will jetzt ausziehen und hat Nachmieter, die das alles übernehmen, vorgeschlagen. Jetzt heißt es vom Vermieter: die Wohnung hat von der Zeche Belegungsrecht, über den Nachmieter können wir jetzt noch nicht entscheiden. Da Mieter M aber vor Ablauf der Zechenbelegung Endabnahme hat, hat er und der Nachmieter wohl keine Chance, einig zu werden?

Laut Vorabnahme hat M folgende Arbeiten auszuführen:

  • Entfernung des Laminats und der Fussleisten sowie der Folgeschäden
  • Restlose Entfernung der Tapeten
  • Zuschmieren sämtlicher Löcher
  • Verputzen der Wände und der Decken
  • Entfernung der Wand- und Deckenvertäfelung
  • Entfernung der Aufkleber an den Türen, Beseitigung der Schäden an den Türen: nein

Bei Einholung eines Kostenvoranschlags erfuhr M, welchen Umfang diese Arbeiten tatsächlich haben und dass die Vertäfelung eben nicht einfach zu entfernen ist, sondern dass darunter noch eine Verlattung sitzt, die mit mehreren hundert Löchern an der Wand fest gemacht ist. Da M Laie ist und nicht aufgeklärt wurde, wusste er nichts von der Verlattung.

Nun zu den Fragen:

  • Muss M nur die Vertäfelung entfernen oder auch die Verlattung?
  • Muss er die Löcher der Verlattung alle zuschmieren?
  • Muss er die komplette Wohnung verptzen?
  • Was ist unter Folgeschäden zu verstehen?

Hat M am Ende die Katze im Sack gemietet, da er bei Anmietung nicht detailliert über die genaue Verarbeitung der Einbauten und der Beschaffenheit der Wände und Böden aufgeklärt wurde?
M wurde auch nicht über Belegungsrechte aufgeklärt, die ihn daran hindern, Nachmieter zu stellen.

LG
Wattwürmchen

Hallo Wattwürmchen,
ich würde keine dieser Arbeiten erledigen. Der Vermieter macht es sich recht einfach und hat dann eine schöne neu renovierte Wohnung.

Zitat:
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Mietvertrags-Klauseln, die Mieter zur Renovierung beim Auszug verpflichten, sind unwirksam.

Du kannst das mal googlen

Lass dich nicht übern Tisch ziehen.

Lieben Gruß
Irene

Hallo Irene,
ich danke Dir für Deine Einschätzung. Beim googeln habe ich nur die Tapetenklausel finden können. Die bezieht sich darauf, dass M bei starren Renovierungsklauseln die Tapeten dran lassen kann.
Das ist hier aber nicht der Fall. die Renovierungsfristen im Mietvertrag sind nicht starr, sondern weiche Fristen. Zu den Einbauten habe ich gegoogelt, dass M sie wohl entfernen muss, wenn er sie vom Vormieter übernommen hat.
Die Frage, die hier bleibt, ist wohl eher, ob M bei seinem Einzug über den Tisch gezogen wurde, und wie er das beweisen kann. Wenn er über den Tisch gezogen wurde, dann müsste er ja gar keine dieser Arbeiten machen.
Aber man steckt eben nicht in dem jeweiligen Richter, der das mal auf den Tisch bekommen wird.
Interessant ist die Frage, was denn unter Folgeschäden (Laminat) zu verstehen ist?

Wattwürmchen

Tut mir sehr leid, aber da kann ich dir dann doch wohl nicht weiter helfen.
Gibt es in deiner Stadt nicht eine kostenlose oder kostengünstige Beratungsstelle für solche Angelegenheiten?
Hier in Bremen gibt es die Arbeitnehmerkammer, dort kann man sich kostengünstig Rat holen in allen Rechtsdingen.

Lieben Gruß

sorry,
versteh ich nicht so ganz.