Liebe/-r Experte/-in,
Mieter M übernimmt als Nachmieter vom Vormieter Wand- und Deckenvertäfelung, Tapeten und Laminat. Über die genaue Anbringung der Vertäfelung und des Laminats wurde er nicht aufgeklärt. Es hieß lediglich mündlich vom Vermieter: „ das ist alles nur zusammen gesteckt, das können Sie später ganz leicht entfernen. Und wenn Sie einen Nachmieter stellen, der das übernimmt, ist das alles kein Problem“.
Mieter M will jetzt ausziehen und hat Nachmieter, die das alles übernehmen, vorgeschlagen. Jetzt heißt es vom Vermieter: die Wohnung hat von der Zeche Belegungsrecht, über den Nachmieter können wir jetzt noch nicht entscheiden. Da Mieter M aber vor Ablauf der Zechenbelegung Endabnahme hat, hat er und der Nachmieter wohl keine Chance, einig zu werden?
Laut Vorabnahme hat M folgende Arbeiten auszuführen:
- Entfernung des Laminats und der Fussleisten sowie der Folgeschäden
- Restlose Entfernung der Tapeten
- Zuschmieren sämtlicher Löcher
- Verputzen der Wände und der Decken
- Entfernung der Wand- und Deckenvertäfelung
- Entfernung der Aufkleber an den Türen, Beseitigung der Schäden an den Türen: nein
Bei Einholung eines Kostenvoranschlags erfuhr M, welchen Umfang diese Arbeiten tatsächlich haben und dass die Vertäfelung eben nicht einfach zu entfernen ist, sondern dass darunter noch eine Verlattung sitzt, die mit mehreren hundert Löchern an der Wand fest gemacht ist. Da M Laie ist und nicht aufgeklärt wurde, wusste er nichts von der Verlattung.
Nun zu den Fragen:
- Muss M nur die Vertäfelung entfernen oder auch die Verlattung?
- Muss er die Löcher der Verlattung alle zuschmieren?
- Muss er die komplette Wohnung verptzen?
- Was ist unter Folgeschäden zu verstehen?
Hat M am Ende die Katze im Sack gemietet, da er bei Anmietung nicht detailliert über die genaue Verarbeitung der Einbauten und der Beschaffenheit der Wände und Böden aufgeklärt wurde?
M wurde auch nicht über Belegungsrechte aufgeklärt, die ihn daran hindern, Nachmieter zu stellen.
LG
Wattwürmchen