Auszugsversuch/Mitnahme Eigentum/Tätlichkeit

Hallo zusammen,

Wir haben folgende Frage zu einer hypothetischen Situation:

Eine Frau wohnt seit vielen Jahren mit einem Lebensgefährten in einem Haus. Die Immobilie  ist Eigentum des Mannes, ein Großteil des Mobiliars ist Eigentum der Frau. Die beiden sind nicht verheiratet, ein Mietvertrag mit der Frau besteht bestenfalls mündlich.

In der Vergangenheit ist der Mann dreimal gewalttätig   die Frau geworden, beim ersten Mal ist die Sache zur Anzeige gebracht worden. Die Anzeige wurde später zurückgenommen.

Nun hat die Frau die Absicht, sich zu trennen, auszuziehen und das in ihrem Eigentum stehende Mobiliar im Rahmen des Auszugs mitzunehmen. Als Umzugshelfer haben sich die erwachsenen Kinder der Frau angeboten. Das „Planungskomittee“ macht sich nun Gedanken, wie zu reagieren ist, falls der Lebensgefährte beim Auszug Probleme machen sollte. Es wird gerechnet mit

  1. Gewalt/Tätlichkeit , hier würde selbstverständlich sofort auf polizeiliche Hilfe zurückgegriffen.

schon kniffliger:
2. Verbot, das Haus zu betreten für die Umzugshelfer und schlimmstenfalls auch für die Noch-Partnerin, ggfs mit Tür zu und keinen reinlassen

auch eine Form von Gewalt:
3. Freilassen, der auf dem Grundstück normalerweise im Zwinger lebenden Wachhunde (2x dt. Schäferhund) zum Vertreiben „unerwünschter Personen“

Die Umzugshelfer wollen die Situation ohne Eskalation lösen, denken aber auch über das worst case-Szenario nach und erhoffen sich Hilfe im Forum. Ein informativer Anruf bei der Polizei ergab den Tipp, dass die Frau sich beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung besorgen kann, mit der sie auch mit polizeilicher Unterstützung in das Haus gelangen und ihr Eigentum herausholen kann.

Eine Frage ans Forum wäre:„Wie weit kann/darf die Polizei gehen, wenn der Mann sich im Haus ein-igelt und niemanden hereinlässt und nicht reagiert?“

was benötigt man, um eine einstweilige Verfügung zu beantragen und wie schnell wird diese dann ausgestellt? Welchen Handlungsspielraum hat man dann damit? Inwieweit ist die Polizei dann bei Problemen behilflich?

Wer hat generelle Empfehlungen/Ideen für solch eine Situation, da in dem hypothetischen Lebensgefährten ein unkalkulierbares Gewaltpotential steckt?

Es dankt für jeden Hinweis,

Marcel

Hallo zusammen,

Wir haben folgende Frage zu einer hypothetischen Situation:

Eine Frau wohnt seit vielen Jahren mit einem Lebensgefährten
in einem Haus. Die Immobilie  ist Eigentum des Mannes, ein
Großteil des Mobiliars ist Eigentum der Frau. Die beiden sind
nicht verheiratet, ein Mietvertrag mit der Frau besteht
bestenfalls mündlich.

Die Umzugshelfer wollen die Situation ohne Eskalation lösen,
denken aber auch über das worst case-Szenario nach und
erhoffen sich Hilfe im Forum. Ein informativer Anruf bei der
Polizei ergab den Tipp, dass die Frau sich beim Amtsgericht
eine einstweilige Verfügung besorgen kann, mit der sie auch
mit polizeilicher Unterstützung in das Haus gelangen und ihr
Eigentum herausholen kann.

Eine Frage ans Forum wäre:„Wie weit kann/darf die Polizei
gehen, wenn der Mann sich im Haus ein-igelt und niemanden
hereinlässt und nicht reagiert?“

Die Polizei ist für Zivilrecht nicht zuständig; Ratschläge der Polizei sind oftmals aufgrund subjektiver Erklärung der Polizei gegenüber nicht immer realistisch.
Das Problem ist wohl auch, dass nur ein Teil der Möbel der Frau gehören und falls sie den Nachweis nicht erbringen kann, dies relativ schwierig wird.
Da kann die Polizei nicht helfen, sondern nur eine Zivilklage mit Nachweis der Rechnungen oder sonstige Belege.

Sollte „Gewalt“ drohen, wäre es höflich geschrieben, blödsinn, sich dann auf das Grundstück begeben zu wollen, um vermeintliches Eigentum mitzunehmen. Da können sich auch die Umzugshelfer relativ schnell strafbar machen.

Wenn der Hausbesitzer einer friedlichen Auflösung des Hausstandes nicht zustimmt, sollte man dies gerichtlich klären, denn wenn der Hausbesitzer ein Hausverbot erteilt, ist auch die Polizei machtlos.

Unabhängig davon müssten aufgrund der Vorkommnisse in der Vergangenheit den Umzugshelfern jetzt schon klar sein, dass ohne Erlaubnis des Hausbesitzers eine Straftat gem. § 123 StGB vorliegt.
Nicht der Hausbesitzer muss das Betreten im Vorfeld verbieten, sondern die Umzugshelfer müssen die Erlaubnis zum Betreten einholen.

lG

Hallo

Die Polizei ist für Zivilrecht nicht zuständig;

Die Polizei hat den UP schon richtig darüber unterrichtet, was er tun kann.

Nicht der Hausbesitzer muss das Betreten im Vorfeld verbieten, sondern die Umzugshelfer müssen die Erlaubnis zum Betreten einholen.

Muss die Frau, die dort wohnt, vielleicht auch erst eine Erlaubnis zum Betreten einholen? Die Frau darf doch wohl ihre Umzugshelfer mitbringen! Die kommen ja schließlich nicht ganz alleine und aus eigenem Antrieb in die Wohnung.

Hier kann man schauen, ob ggf. ein Mietverhältnis vorliegen könnte:
http://ra-soenke-nippel.de/2011/09/aufloesung-nichte…

Auf jeden Fall steht da drin, dass der Wohnungseigentümer nicht zur Selbsthilfe greifen darf, wenn z. B. die Nichtmieterin ihre Sachen da rausholen will.

Viele Grüße

Hallo,

ungestörter wäre der Umzug wahrscheinlich durchführbar, wenn der Haupt-Inhaber gerade nicht anwesend wäre :wink:

Viel Erfolg

Thomas

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