In einem Kaufvertrag(mit einem Händler) für einen PKW ist vermerkt das der Wagen mit dem Originalmotor ausgestattet ist. Es stellt sich aber später doch heraus, dass ein überholter Motor eingebaut wurde.
Eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft ist nun nicht gegeben. Die Frage ist aber, ist dies eine Verbesserung des vereinbarten Zustands oder nicht? Könnte man Wandlung und/oder Schadensersatz verlangen?
Was meint Ihr dazu
Gruß
ein_nordhesse in Bayern