Autauschmotor im Kaufvertrag verschwiegen

In einem Kaufvertrag(mit einem Händler) für einen PKW ist vermerkt das der Wagen mit dem Originalmotor ausgestattet ist. Es stellt sich aber später doch heraus, dass ein überholter Motor eingebaut wurde.

Eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft ist nun nicht gegeben. Die Frage ist aber, ist dies eine Verbesserung des vereinbarten Zustands oder nicht? Könnte man Wandlung und/oder Schadensersatz verlangen?

Was meint Ihr dazu

Gruß

ein_nordhesse in Bayern

Also ich würde sowas ja nicht reklamieren, da es meines gefühlten wissens ja eine Verbesserung ist.
angenommen der Wagen hat auf dem Tacho 100 000
vor 30 000 ist der Tauschmotor reingekommen, da
wäre der Original Motor mit 70 000 mehr drauf ja entsprechend älter. 1x Zahnriemenwechsel

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