Auto

Susi Sorglos hat sich ein Auto beim Händler gekauft. Der Vertrag sagt, dass Susi die Spur auf ihre Kosten einstellen lassen muss. Gesagt, gestan! Nun hat die Wekstatt aber einen Defekt fetsgestellt, der 650,-- Euro als Reparatur kosten soll, das Auto hat 3.700,-- Euro gekostet und Susi ist nicht bereit das zu bezahlen, die Spueinstellung ja,aber die große Reparatur nein, wie soll Susi nun vorgehen, was bzw. wie ist die Rechtslage. Susi ist ganz traurig und wütend, weil sie denkt der Autohändler hat das verschwiegen?! Bitte um Hilfe für die arme Susi Sorglos!? Liebe Grüße und Dank im Voraus.

Hallo,

Vertrag hätte ich gar nicht unterschrieben!
Aber jetzt durchlesen, ob darin Garantie, Gewährleistung oder Recht auf Wandlung steht, Stichwort: arglistige Täuschung??

mfg cg

Hallo,

Aber jetzt durchlesen, ob darin Garantie, Gewährleistung oder
Recht auf Wandlung steht, Stichwort: arglistige Täuschung??

ist eigentlich egal. Was gesetzlich verpflichtend ist, muss vertraglich nicht geregelt werden.

Aufgrund der Beschreibung unterstelle ich mal, dass „SUSI“ als Verbraucher gehandelt hat. Somit wäre ein Ausschluss der Gewährleistung in jedem Fall unzulässig und der Verkäufer müsste auf seine Kosten den vertragsgemäßen Zustand herstellen.

Gruß

S.J.