Hallo Gemeinde,
über folgende Frage haben wir heute diskutiert: Ist es erlaubt ein Auto das schon abgemeldet ist abzuschleppen um es in eine Werkstatt zu bringen? Meine Meinung war nein, die Anderen waren anderer Meinung.
Sobald ein Auto abgemeldet ist, ist es nicht mehr für den Verkehr zugelassen. Ein Verkehr findet aber statt, sobald dieses Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegt wird. Auch wenn die Bewegung nur darin besteht, daß es mit einem Abschleppseil befördert wird.
Wer hat Recht, was ist tatsächlich erlaubt?
schon mal Danke für die Antworten
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